Ein barrierefreier Umbau kann durch Inanspruchnahme einer Förderung deutlich erleichtert werden. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn Sie altersgerecht oder behindertengerecht umbauen wollen.
Der Kredit 159 der KfW unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern, unabhängig vom Alter. Er kann sowohl für Umbauten in bestehenden Wohnräumen als auch für den Erwerb bereits umgebauten Wohnraums genutzt werden. Die maximale Kreditsumme liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind neben Eigentümer:innen unter anderem auch Mieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert werden insbesondere:
Barrierefreier Zugang: Breitere Wege, Rampen und barrierefreie Eingänge
Aufzugs- und Treppenliftinstallationen: Einbau oder Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
Sicherheitsmaßnahmen: Einbruchhemmende Türen, Fenster und Nachrüstsysteme
Umbau von Wohnräumen: Schaffung barrierefreier Badezimmer, Verbreiterung von Türdurchgängen und Entfernung von Schwellen
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Ihrem Wohnraum. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellenden verfügbar und kann sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Umbaumaßnahmen genutzt werden. Die Zuschüsse betragen bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für Umbaumaßnahmen, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen. Gefördert werden unter anderem:
Wege zum Gebäude: Verbreiterung und Gestaltung barrierefreier Zugänge zum Gebäude, zur Garage und zu Abstellplätzen
Eingangsbereich und Wohnungseingang: Abbau von Barrieren am Eingang, Schaffung von mehr Bewegungsfläche und Anbringung von Wetterschutz
Überwindung von Treppen und Stufen: Einbau oder Verbesserung von Aufzugsanlagen und Treppenliften, sowie Installation von Rampen und Handläufen
Raumaufteilung und Schwellen: Umgestaltung der Raumaufteilung, Verbreiterung von Türdurchgängen, und Abbau von Schwellen
Badezimmer: Umgestaltung zur barrierefreien Nutzung, einschließlich bodengleicher Duschen und modernisierter Sanitärobjekte
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: Installation altersgerechter Assistenzsysteme, Smart-Home-Anwendungen und Notrufsysteme
Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen: Schaffung oder Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen in Gebäuden mit mindestens drei separaten Wohnungen
Im Video erklärt Förder- und Energiemittelexperte Alexander Steinfeldt von co2online, welche Förderungen für altersgerechtes Wohnen Sie in Erwägung ziehen können:
Für die Beantragung der KfW-Förderungen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Art der Förderung:
Antragstellung: Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, etwa Ihrer Hausbank, gestellt.
Vorabberatung: Nutzen Sie die Unterstützung von Wohnberatungsstellen für die Planung und wenden Sie sich bei Einbruchschutzfragen an die Polizei.
Finanzierungspartner: Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Ihrem Finanzierungspartner. Er erstellt den Kreditantrag für Sie und schließt den Kreditvertrag ab.
Antragstellung: Stellen Sie Ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal. Das sollte vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen.
Vorabberatung: Lassen Sie sich von Wohnberatungsstellen unterstützen, um Ihre Maßnahmen zur Barrierereduzierung optimal zu planen.
Benötigte Unterlagen: Falls Sie die Wohnung vermietet haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen wie eine De-minimis-Beihilfen-Bescheinigung oder eine Vollmacht zur Antragstellung.
Identitätsnachweis: Nach Erhalt der Zusage weisen Sie Ihre Identität über den SCHUFA-IdentitätsCheck oder andere Verfahren nach.
Zuschuss erhalten: Nach Abschluss des Vorhabens und erfolgreichem Identitätsnachweis, laden Sie Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Der Investitionszuschuss wird dann ausgezahlt.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 Euro pro Person für Wohnumfeldverbesserungen übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet oder das Pflegepersonal durch Umbaumaßnahmen entlastet wird. Bei mehreren Pflegebedürftigen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt kann die Förderung auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden. Bei der Pflegekasse liegt zum Beispiel auch die Treppenliftförderung. Aus diesem Grund beantragen Sie Zuschüsse für Treppenlifte nicht direkt bei Ihrer Krankenkasse, sondern bei der Pflegekasse, die ihr angeschlossen ist.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht wird, um die Förderung zu sichern. Der Antrag muss vor der Durchführung der Maßnahmen eingereicht werden, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu gewährleisten.
Treppenlift: Hilft beim Überwinden von Treppen, was besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist.
Rutschfeste Bodenbeläge: Erhöhen die Sicherheit, indem sie das Risiko von Stürzen reduzieren.
Barrierefreie Dusche: Bietet einfachen Zugang ohne Stolperfallen, was die Nutzung für Menschen im Rollstuhl oder mit eingeschränkter Beweglichkeit erleichtert.
Vergrößerung von Türen: Erlaubt eine bessere Zugänglichkeit für Menschen, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind.
Die Krankenkasse zahlt Ihnen keine Komplettsanierung, übernimmt aber Hilfsmittel, die ärztlich verordnet wurden und im Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu finden sind. Für die Beantragung benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, auf dem die Hilfsmittelnummer vermerkt ist. Mit diesem Rezept können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um das Hilfsmittelverzeichnis sowie eine Liste der vertraglichen Leistungspartner, wie Sanitätshäuser, anzufordern.
Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Hilfsmittel erstellen und reichen Sie diesen zusammen mit dem Rezept, einem Anschreiben und einer Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei bis fünf Wochen eine Antwort.
Sitz- und Haltegriffe: Unterstützen beim Aufstehen und Sitzen, besonders im Badezimmer und an Treppen.
Badewannenlifter: Erleichtert das Ein- und Aussteigen aus der Badewanne.
Toilettenerhöhungen: Erhöhen die Toilettensitzhöhe für besseren Komfort und einfache Nutzung.
Duschhocker: Bieten eine sichere Sitzgelegenheit während des Duschens.
Elektromobile mit 6 km/h: Helfen beim mobilen Fortbewegen im Freien.
Elektrorollstühle: Ermöglichen selbstständige Fortbewegung für eingeschränkte Personen.
Gemeinden und Bundesländer stellen oft ebenfalls Förderungen für altersgerechte Sanierungen in Form von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter anderem bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern ihrer Gemeinde. Zusätzlich können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Sie beim seniorengerechten Umbau finanziell unterstützen. Einen guten Überblick bietet Ihnen auch die Fördermittelliste nach Bundesländern von unserem Partner co2online.
Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie für sich oder Ihre Angehörigen umsetzen wollen? Dann finden Sie mit uns passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.
Sachverständige aus dem Handwerk oder von der Bundesarchitektenkammer helfen Ihnen bei der Planung Ihrer barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen. Außerdem gibt es bundesweit viele Expert:innen der Wohnraumanpassung, die für Beratungen zur Verfügung stellen und sich speziell an Senior:innen, Menschen mit Behinderung und deren Familie und Angehörige richten. Wohnberatungsstellen finden Sie zum Beispiel über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG Wohnungsanpassung).
Um einen Zuschuss der KfW zu erhalten, müssen Sie sich im Zuschussportal registrieren. Hier können Sie sich über alle Voraussetzungen für die Förderung informieren und den Antrag inklusive aller Daten und Nachweise hochladen.
Förderungen für ein altersgerechtes Bad können Sie bei der KfW beantragen. Entscheiden Sie sich für einen barrierefreien Umbau des Badezimmers, steht Ihnen die Beantragung des zinsgünstigen Kredits 159 und des Zuschusses 455-B offen. Beide Förderprogramme sind miteinander kombinierbar. Besteht ein Pflegegrad und findet die Pflege zu Hause statt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Person. Ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen können über die Krankenkasse erstattet werden. Auch stellen Gemeinden und Bundesländer eigene Fördertöpfe zur Verfügung. Informieren Sie sich dazu bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern.
Wenn der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, ist die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dazu verpflichtet, Ihnen einen Bescheid inklusive einer Begründung zukommen zu lassen. Lehnen Sie die Einwände ab, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Eventuell kann eine rechtliche Beratung Sinn ergeben.
Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie für jede einzelne Maßnahme stellen. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändern und dadurch weitere Umbauten erforderlich werden, können Sie erneut einen Antrag auf Bezuschussung durch die Pflegekasse einreichen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen dazu beitragen, die Pflege zu Hause zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu unterstützen.