Bereits im ersten Quartal 2023 gab es 37 Pflegeunternehmen, die von Insolvenzen betroffen waren. Darunter befinden sich einige Großbetreiber wie Convivo und Dorea. Zusammengezählt haben beide 138 Pflegeheime betrieben, aber auch zahlreiche Pflegedienste, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Tagespflegen und Wohngruppen sind betroffen. Allein durch diese beiden Insolvenzen sind etwa 18.000 Pflege- und Betreuungsplätze bedroht. Am stärksten betroffen sind vollstationäre Einrichtungen, auch bei kleineren Betreibern. Dieser Trend hält weiterhin an. Die Zahlungsschwierigkeiten und die daraus folgende Vielzahl der Insolvenzen in der Pflege haben unter anderem folgende Gründe:
steigende Kosten der Pflegereform
allgemeine Kostensteigerungen in Folge der hohen Inflationsrate
höhere Energiekosten
steigende Mieten
Mangel an Fachkräften
anhaltende Herausforderungen in Folge der Corona-Pandemie
Für Pflegebedürftige haben die Insolvenzen der Branche schwerwiegende Folgen. Pflegeplätze fallen weg und wegen der Herausforderungen in der Baubranche werden gleichzeitig weniger neue Pflege- und Altersheime errichtet. Wer eine Alternative zu einem Pflegeheimplatz benötigt, kann mit einigen Umbaumaßnahmen oftmals auch im eigenen Zuhause bleiben oder zu Angehörigen ziehen. Um eine altersgerechte Wohnumgebung zu schaffen, muss der Wohnraum gegebenenfalls angepasst und mit einer seniorengerechten Einrichtung ausgestattet werden.
Wollen Sie Ihr Haus senioren- oder behindertengerecht gestalten, gibt es einige Möglichkeiten, den Wohnraum entsprechend anzupassen. Zu den wichtigsten Punkten, die Sie beachten sollten, zählen folgende:
barrierefreien Badezimmer: Rutschfeste Böden, eine ebenerdige Dusche oder eine Badewanne mit Wannenlift, Haltegriffe und ein niedriger Waschtisch gehören zu einem seniorengerechten Bad.
Barrierefreie Küche: Für Personen mit Rollstuhl ist ein unterfahrbarer Küchentresen sinnvoll. Außerdem sollten sich die Hängeschränke und Elektrogeräte in einer angenehmen Höhe befinden.
Stolperfallen: Zugänge zum Balkon, zur Terrasse und zum Garten sollten für das barrierefreie Wohnen schwellenfrei sein. Dafür eignen sich zum Beispiel Hebeschiebetüren, durch die auch ein Rollstuhl bequem passt.
Treppenlift: Um den Zugang zu den oberen Stockwerken möglich zu machen, empfiehlt sich für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ein Treppenlift. Verschiedene Modelle machen auch den Transport mit der Gehhilfe oder dem Rollstuhl möglich.
Sowohl der Wohnraum selbst als auch die Einrichtung müssen sich nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohner:innen richten. So macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob jemand noch problemlos gehen kann oder auf einen Rollstuhl oder Elektrorollstuhl angewiesen ist.
Wer lediglich Unterstützung beim Aufstehen benötigt, ist mit einem speziellen Aufsteh- oder Pflegesessel gut beraten. Die Möbelstücke bieten einen hohen Komfort und Sicherheit, die viele Senioren benötigen. Dem gleichen Prinzip folgen Seniorenbetten: Sie sind in der Regel mit einer elektrischen Höhenverstellung und je nach Modell mit einem motorisch verstellbaren Lattenrost oder mit einem Liftsystem ausgestattet.
Sicherheit bietet außerdem ein Notrufsystem, denn im Fall der Fälle ist Hilfe dadurch nur einen Knopfdruck entfernt. Statt eines herkömmlichen Notfallknopfes kann auch eine Notruf-App auf dem Smartphone verwendet werden. Ein Smart-Home-System für ältere und eingeschränkte Menschen kann verschiedene automatisierte Technologien umfassen - zum Beispiel das Abschalten des Herdes nach einer bestimmten Zeit, das An- und Ausschalten der Beleuchtung oder der Heizung, das Öffnen der Rollläden zu bestimmten Zeiten und die Benachrichtung von Verwandten beim Anspringen eines intelligenten Rauchmelders.
Sind Sie oder Ihre Angehörigen von einer Insolvenz oder einem Aufnahmestopp eines Alters- oder Pflegeheims betroffen, erhalten Sie in vielen Fällen Unterstützung von der Kranken- oder Pflegekasse, um die Versorgung zu Hause zu vereinfachen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bestimmte Hilfmittel oder Pflegehilfsmittel benötigt werden.
Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezuschusst werden, müssen im Hilfsmittelkatalog eingetragen sein. Dazu können zum Beispiel Badewannenlifte, therapeutische Bewegungsgeräte und Gehhilfen zählen. Sie müssen ärztlich verordnet werden. Pflegehilfmittel können Bedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten, wenn sie von ihren Angehörige zu Hause gepflegt werden. Dazu gehören unter anderem Pflegebetten und Sitzhilfen.
Wer Unterstützung bei der Pflege braucht, kann auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen, der zum Beispiel die Grundpflege übernimmt oder auch Fahrten zu Arztterminen organisiert. Mit einer privaten Pflegekraft können Sie sich zudem eine 24-Stunden-Betreuung ins Haus holen.
Die häusliche Pflege können Familienangehörige und Pflegefachkräfte übernehmen.
Wollen Sie Ihr Haus oder einzelne Räume wie das Bad barrierefrei umbauen, können Sie mitunter Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen vom Staat in Anspruch nehmen. Diese müssen vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt werden. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Kredite und Zuschüsse beantragt werden. Wollen Sie beispielsweise einen Treppenlift installieren, ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zuständig. Dann muss der Einbau eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ darstellen. Das ist dann der Fall, wenn die Mobilität der Betroffenen dadurch verbessert und ein eigenständiges Leben in ihrem Zuhause gefördert wird.
Zuschuss/Förderung | Details |
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Pflegekasse | bis zu 4.000 Euro je Person ab Pflegestufe 1 |
bis zu 50.000 Euro Kredit für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung | |
bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung bis zu 6.250 Euro für Umbaumaßnahmen, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen |
Das Alters- oder Pflegeheim ist insolvent und Sie fragen sich, was Sie tun sollen? Dann sollte Ihre erste Anlaufstelle eine Wohnberatungsstelle sein. Hier erhalten Sie Unterstützung und wertvolle Hinweise, wie schon kleine Anpassungen Ihres Wohnraums die Sicherheit erhöhen und das Unfallrisiko für Senioren senken. Viele gemeinnützigen Vereine, die eine Wohnberatung anbieten, beraten auch zu Themen der Pflegebedürftigkeit und zu den Unterstützungsmöglichkeiten, die es gibt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. ist ein Zusammenschluss von über 250 Wohnberatungsstellen, an die Sie sich wenden können. Daneben erhalten Sie auch Informationen in Ihrer Kommune, bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, bei Ihrer Krankenkasse und bei örtlichen Pflegediensten.Fragen, die Sie bei der Wohnberatung klären können, sind zum Beispiel folgende:
Wie kann der Wohnraum sinnvoll seniorengerecht angepasst werden?
Welche Fachfirmen eignen sich für Umbaumaßnahmen?
Welche Hilfsmittel sind nötig und wie können sie beschafft werden?
Welche Möglichkeiten der Finanzierung und welche Förderungen gibt es?
Welche Wohnalternativen gibt es vor Ort?
Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie umsetzen wollen? Dann finden Sie bei uns passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.