Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Umbau zum altersgerechten Bad mit verschiedenen Programmen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor, mit denen Sie Ihre Kosten für ein barrierefreies Bad senken können:
Das Wichtigste zum KfW-Kredit 159 im Überblick:
bis zu 50.000 Euro
wird unabhängig von Ihrem Alter vergeben
fördert die Reduzierung von Barrieren im Bad in ihrer Wohnung und Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
kann ebenfalls für den Kauf von umgebautem Wohnraum genutzt werden
Veränderung der Raumaufteilung
Einbau einer bodengleichen Dusche und eines Dusch(-klapp)sitzes
Modernisierung der Sanitärobjekte (WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne einschließlich Badewannenlift)
Einbau von Stütz- und Haltesystemen
Aktuell ist der Zuschuss wieder beantragbar. Die Förderung für den KfW-Investitionszuschuss 455-B bei 6.250 Euro je Wohneinheit, wenn Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen. Für Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung werden maximal 2.500 Euro dazugegeben.
Welche Anforderungen zum Altersgerechten Umbau müssen nach DIN-18040-2 erfüllt sein?
Ausreichend Bewegungsfläche: Sanitärraum muss mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein; vor jedem Sanitärobjekt Fläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe (Bewegungsflächen dürfen sich überlagern); Abstand zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 25 cm; Innentür schiebbar oder nach außen aufschlagbar
Bodengleiche Duschplätze: Schwelle von maximal 2 cm, rutschfester / rutschhemmender Bodenbelag
Waschbecken/-tische: mindestens 48 cm tief; in der Höhe an den Bedarf der Nutzer:innen angepasst; Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen
WCs: in der Höhe an die Bedürfnisse der Nutzer:innen angepasst oder höhenverstellbar
Badewannen: maximal 50 cm hoch; alternativ: Badewanne mit Tür oder Badewannenlift
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel, sofern eine Verordnung vom Arzt oder der Ärztin vorliegt. Diese soll bescheinigen, dass das Hilfsmittel einer drohenden Behinderung vorbeugt oder hilft, sie auszugleichen. Hilfsmittel sind dabei beweglich und nicht fest eingebaut. Sie müssen über eine Hilfsmittelnummer verfügen und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, um von der Krankenkasse übernommen zu werden. Beispiele für den barrierefreien Badumbau sind Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifter, Duschhocker, Sitz- und Haltegriffe. Eine Komplettsanierung hingegen wird nicht bezuschusst oder übernommen.
Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Krankenkasse?
Zuerst muss der Arzt bzw. die Ärztin ein Rezept für das Hilfsmittel ausstellen, auf dem die passende Hilfsmittelnummer vermerkt sein muss.
Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an die Krankenkasse. Diese stellt ihn nun das Hilfsmittelverzeichnis ihrer vertraglichen Leistungspartner (i.d.R. Sanitätshäuser) zur Verfügung.
Jetzt können Sie einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel bei einem der Leistungspartner einholen.
Anschließend reichen Sie den Kostenvoranschlag, das Rezept, ein Anschreiben und eine Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse entscheidet innerhalb von drei bis fünf Wochen über den Antrag.
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss bzw. eine Förderung für altersgerechtes Wohnenvon bis zu 4.000 Euro pro Person, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau die Pflege zu Hause erleichtert bzw. zur Entlastung des Pflegepersonals beiträgt. Der formlose Antrag auf Wohnumfeldverbesserung muss dabei vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Pflegekasse?
Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Badumbaus bei der Pflegekasse. Antragsformulare erhalten Sie online oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Folgende Unterlagen sollten beigelegt werden: Kostenvoranschläge, eine ärztliche Verordnung, welche die Erforderlichkeit der Umbaumaßnahmen bestätigt, sowie Entwürfe zum jetzigen und zukünftigen Stand.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft die Notwendigkeit der Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung bei einem Termin vor Ort. Anschließend empfiehlt er entsprechende Maßnahmen oder Hilfsmittel.
Die Einschätzung des MDK dient der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage über die Bewilligung.