Elektrorollstühle sind offiziell anerkannte Hilfsmittel der Kategorie Kranken- und Behindertenfahrzeuge. Daher können die Kosten erstattet werden, wenn die versicherte Person eine ärztliche Verordnung über die medizinische Notwendigkeit eines Elektrorollstuhls bei der Krankenkasse einreicht. Der Arzt oder die Ärztin verschreibt Ihnen einen Elektrorollstuhl in der Regel, wenn Ihre Mobilität dauerhaft oder vorübergehend stark eingeschränkt ist und die Kraft in den Armen für einen manuellen Antrieb nicht reicht.
Es muss also nicht unbedingt eine Gehunfähigkeit vorliegen – auch bei anderen Krankheitsbildern werden Elektrorollstühle verschrieben, zum Beispiel zur Überbrückung bei Verletzungen, bei neurologischen Erkrankungen, Adipositas oder Altersschwäche.
Unter diesem Umständen haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss für Krankenfahrzeuge:
Wenn keine ausreichende Gehfähigkeit der versicherten Person besteht, um sich in der eigenen Wohnung zu bewegen.
Wenn Alltagsgeschäften im Nahbereich der Wohnung nur unter Schmerzen oder mit fremder Hilfe nachgegangen werden kann.
Wenn die Behinderung oder Krankheit mit anderen medizinischen Maßnahmen oder Gehhilfen (zum Beispiel Gehstock oder Rollator) nicht ausgeglichen werden kann.
Es gibt eine Grundregel bei der Kostenbeteiligung von Krankenkassen: Bezahlt wird nur das, was aus ärztlicher Sicht wirklich nötig ist. Zubehör und Sonderwünsche gehören grundsätzlich nicht dazu.
Doch Elektrorollstühle gibt es in verschiedensten Varianten, von 1.000 bis weit über 10.000 Euro bei Sonderausstattungen. Ob und wieviel die Krankenversicherung zahlt, wird individuell entschieden. Ermessungsgrundlage ist dabei immer die Art der Einschränkung der versicherten Person und welche Bedürfnisse sie hat.
Wenn Sie keine Sonderanpassungen aus ärztlicher Sicht benötigen, können Sie ein Standardmodell im Wert von ca. 1.000 Euro erhalten, für das Sie im besten Fall lediglich 5 bis 10 Euro Selbstbeteiligung aufbringen müssen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sonderausstattungen für Sie aus medizinischer Sicht notwendig sind, kann die Krankenkasse auch solche Kosten übernehmen.
Wenn Sie nur ein Standardmodell bewilligt bekommen, jedoch auf eine Sonderausstattung nicht verzichten wollen, können Sie die zusätzlichen Kosten, die über das Notwendige hinausgehen, selbst übernehmen.
Elektrorollstühle sollten zur Sicherheit regelmäßig gewartet werden. Hat die Krankenkasse Ihnen die Kostenübernahme für einen Elektrorollstuhl bewilligt, kommt es oft vor, dass Sie eine Leihgabe von einem Sanitätshaus erhalten. In dem Fall kommt Ihre Krankenversicherung auch für die Reparatur und Wartung auf. Haben Sie allerdings einen Rollstuhl privat gekauft und nur einen Teil der Kosten erstattet bekommen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese sich auch an den Reparatur- und Wartungskosten beteiligt.
In der Leistung der Krankenkasse enthalten ist die Bereitstellung eines Hilfsmittels, mit dem der Nahbereich um die Wohnung erschlossen werden kann. Kosten für Aktivrollstühle für Sport oder Spezialmodelle für weitere Strecken werden nicht übernommen. Ebenso ausgeschlossen von der Leistungspflicht sind:
Behinderungsgerechter PKW-Umbau
Rollstuhl-Bike
Rollstuhl-Verladehilfe
Schwenkbarer Autositz
Sport-Rollstühle
Therapie-Räder
Bei Kindern und Jugendlichen können ausnahmsweise Kosten für andere Mobilitätshilfen als die Standardmodelle übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Extraleistungen zum Beispiel für den Schulweg oder die kindliche Entwicklungsphase erforderlich sind.
Die Krankenkassen bewilligen nicht jedes Modell. Der Elektrorollstuhl muss im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen gelistet sein. Unter der Kategorie „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ finden Sie alle Modelle von Rollstühlen über Elektromobilen bis zu Treppenraupen und Treppensteigern alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezuschusst werden können. Aus welchen Produktgruppen Sie wählen können, zeigen wir Ihnen in nachfolgender Tabelle.
Elektrorollstühle für den Innenraum: | Elektrorollstühle für innen und außen: | Elektro-Fahrzeuge für den Straßenverkehr: | Sonstige Modelle: |
---|---|---|---|
Standardmodelle, nur für innen Mit verstellbarer Rückenlehne und/oder multifunktionaler Sitzeinheit Verstärkte Ausführung Zerlegbar und/oder faltbar | Standardmodelle für innen und außen Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche Zerlegbar, faltbar, für innen und außen | Elektrorollstühle für den Außenbereich Elektromobile | Elektrisch betriebene Treppensteighilfen Elektrorollstühle mit Stehvorrichtung Elektrorollstühle mit Hubvorrichtung |
Ausstellung des Rezepts: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt eine Diagnose und verordnet Ihnen einen Elektrorollstuhl als medizinische Notwendigkeit. Die entsprechende Hilfsmittelnummer wird eingetragen.
Wahl des Elektrorollstuhls: Lassen Sie sich vom Sanitätshaus oder einer Fachfirma zur Hilfmittelnummer passende Modelle zeigen und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Antragstellung: Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bewilligung oder Ablehnung: Sie werden von der Krankenkasse benachrichtigt, ob und inwieweit die Kosten übernommen werden.
Auslieferung: Der Elektrorollstuhl wird entsprechend Ihrer individuellen Maße und Bedürfnisse angefertigt oder angepasst und Ihnen geliefert.
Es kommt nicht selten vor, dass die Krankenkasse die Notwendigkeit eines elektrischen Rollstuhls im ersten Anlauf nicht anerkennt und Ihren Antrag ablehnt. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Sie haben dafür in der Regel einen Monat Zeit. Schildern Sie in Ihrer Begründung eindringlich, warum Sie den Alltag ohne einen Elektrorollstuhl nur unter Schmerzen und mit fremder Hilfe bewältigen können. Bitten Sie auch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, die leidvollen Einschränkungen ohne das von Ihnen gewünschte Hilfsmittel vertieft darzulegen.
Es kann länger als einen Monat dauern, bis Sie die Begründung formuliert und eine erneute ärztliche Stellungnahme eingeholt haben. Daher ist unsere Empfehlung, direkt nach Absage schriftlich einen kurzen Widerspruch einzulegen und die ausführliche Begründung nachzureichen. Nutzen Sie dafür einfach unsere Widerspruchsvorlage.
Sie wollen sich fachkundig beraten lassen und den für Sie passenden Elektrorollstuhl finden? Aroundhome kann Sie bei der Wahl Ihrer Elektrofahrzeuge unterstützen. Mithilfe unseres Online-Fragebogens nehmen wir Ihre Wünsche an den neuen Elektrorollstuhl auf und empfehlen Ihnen bis zu drei Anbieter aus Ihrer Region.
Zwischen 1.000 und 10.000 Euro kosten Elektrorollstühle in der Regel. Je mehr Extras, individuelle Anpassungen, Komfort und Leistungsstärke Sie sich wünschen, desto teurer wird das Modell.
Wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist und die Kraft in den Armen für einen nicht motorisierten Rollstuhl reicht, wird ein Elektrorollstuhl verschrieben. Dies gilt auch, wenn die Mobilität nur vorübergehend eingeschränkt ist, zum Beispiel nach einem Beinbruch.
Jede Person, die ihren Alltag und ihr Sozialleben in erheblichem Maße aufgrund ihrer Immobilität einschränken muss, hat Anspruch auf einen Rollstuhl. Wenn die Kraft der Arme für den manuellen Antrieb nicht reicht, wird ein Elektrorollstuhl verschrieben.
Einen Elektrorollstuhl verschreibt der Hausarzt oder die Hausärztin sowie Fachärzt:innen, zum Beispiel aus dem Bereich der Orthopädie oder Neurologie.