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Welche Zuschüsse für ein Senioren-Elektromobil von der Krankenkasse gibt es?

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Elektromobile für körperlich eingeschränkte Personen bzw. Seniorenmobile sind praktische Hilfsmittel für Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind. Doch sie erfordern auch Investitionen zwischen 1.000 und 10.000 Euro zuzüglich der laufenden Kosten. Wenn Ihnen das zu viel ist, können Sie Ihr Elektromobil unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse finanzieren lassen. Wir informieren Sie, wann und für welche Modelle die Krankenkasse die Kosten übernimmt, helfen Ihnen bei der Antragstellung und bieten eine Antragsvorlage für Stromkostenerstattung Ihres Elektromobils zum Herunterladen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
29.10.2024, 13:57 Uhr
Ältere Frau auf Elektromobil

Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?

Elektromobile gehören zu den Kranken- oder Behindertenfahrzeugen und sind damit ein anerkanntes Hilfsmittel des Spitzenverbands der Krankenkassen in Deutschland. Das Ziel bei der Versorgung mit solchen Hilfsmitteln ist es, Menschen mit stark eingeschränkter Gehfähigkeit bis Gehunfähigkeit eine weitgehend eigenständige Mobilität zu ermöglichen.

Im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Elektromobile sind verordnungsfähig. Das heißt, dass Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Verordnung für ein Elektromobil bekommen können und die Krankenkasse die Kosten dafür ganz oder anteilig übernimmt. Doch wer kann ein Elekromobil auf Rezept bekommen? Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Eingeschränkte Gehfähigkeit: Andere Maßnahmen oder Gehilfen (zum Beispiel Gehstöcke oder Rollatoren) können die Behinderung nicht ausgleichen.

  • Leben ohne Hilfsmittel ist unzumutbar: Wenn Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nicht erfüllt werden können, weil Wegstrecken nur unter Schmerzen oder mit fremder Hilfe oder unter erheblichem Zeitaufwand bewältigt werden können.

  • Kognitive Fähigkeiten zum sicheren Fahren: Wahrnehmung (Sehen und Hören), Orientierung und Aufmerksamkeit sind ausreichend vorhanden.

  • Körperliche Fahrtüchtigkeit: Koordination der Bewegungen der oberen Extremitäten, Sitzhaltung und Sitzstabilität können gewährleistet werden.

Wichtig

Es werden keine Kosten für Senioren-Elektromobile von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ausschließlich für größere Entfernungen genutzt werden. Denn die Bewältigung weiterer Strecken als die, die ein gesunder Mensch üblicherweise zu Fuß zurücklegen kann, gehören nach deutscher Rechtsprechung nicht zum Grundbedürfnis. Wenn Sie ein Seniorenmobil also nur im Urlaub brauchen oder für weit entfernte Freizeitbeschäftigungen, wird die Krankenkasse wahrscheinlich eher nichts dazuzahlen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie regelmäßig Kinder oder Enkel besuchen wollen, die nicht in der Nachbarschaft wohnen. Dies wird als Grundbedürfnis erachtet, für das eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität ermöglicht werden muss.

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Was zahlt die Krankenkasse bei Seniorenmobilen?

  1. Anschaffungskosten: Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für ein Elektromobil haben, übernimmt die Krankenkasse die Anschaffungskosten – ob anteilig oder ganz wird im Einzelfall von Ihrer Kasse entschieden. In der Regel wird Ihnen ein Fahrzeug als Leihgabe bereitgestellt.

  2. Wartungskosten: Wenn Ihr zur Verfügung gestelltes Elektromobil einer Reparatur bedarf oder ausgetauscht werden muss, übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten.

  3. Stromkosten: Diese laufenden Kosten können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Manche Kassen zahlen eine Stromkostenpauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab.

Häufig fallen noch weitere Anschaffungen rund um den Senioren-Scooter an. Doch sogenannte Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind ausdrücklich von der Versorgungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen. Dazu zählen:

  • Regencapes und Beinschutzdecken

  • Einkaufsnetze und Taschen

  • Taschenhalter und Schirmhalter

  • Schutzdächer

  • Kilometerzähler

Nur unter besonderen Umständen und bei medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich die Kasse an den Kosten solcher Gebrauchsgegenstände.

Antragsvorlage: Stromkostenerstattung von der Krankenkasse

Die Krankenkasse kann Ihnen rückwirkend für vier Jahre die Stromkosten für Ihr Seniorenmobil erstatten. Wenn Ihre Krankenkasse nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnet, sollten Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Stromkostenrechnung beilegen. Bei manchen Kassen-Websites gibt es Antragsformulare für die Stromkostenerstattung zum Herunterladen. Bei anderen Krankenkassen reicht ein formloser Brief. Nutzen Sie dafür ganz einfach unsere Antragsvorlage.

Elektromobile Preise

Manche Elektromobile verfügen über einen praktischen Betriebsstundenzähler.

So berechnen Sie den Stromverbrauch Ihres Elektromobils

Sie benötigen folgende Angaben:

  • geschätzte Tage im Jahr, an denen das Gerät zum Einsatz kommt

  • durchschnittliche Anzahl der Stunden, die das Gerät pro Tag zum Einsatz kommt

  • Stromverbrauch des Geräts pro Stunde in Watt (siehe Betriebsanleitung)

  • gezahlter Preis für ein Kilowatt Strom (siehe Stromrechnung)

Mit den Angaben können Sie nach folgender Rechnung die Stromkosten Ihres Elektromobils berechnen:

Tage im Einsatz x Stunden im Einsatz x (Stromverbrauch pro Stunde x 1.000) x Preis für ein Kilowatt Strom

Welches Elektromobil übernimmt die Krankenkasse?

Wenn Sie ein Elektromobil bzw. Seniorenmobil von der Krankenkasse finanziert haben möchten, bekommen Sie in der Regel eine Leihgabe von einem Sanitätshaus oder Fachhändler gestellt. Wenn Sie es nicht mehr benötigen, geht das Elektromobil also wieder zurück. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Wünsche zu äußern. Suchen Sie sich dafür gezielt Modelle aus, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Denn nur für diese Elektromobile übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie wollen sich lieber einen elektrischen Rollstuhl anschaffen? Auch hier übernehmen Krankenkassen unter gewissen Voraussetzungen die Kosten.

Folgende Merkmale erfüllen die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Elektromobile:

Anforderungen an die Sitzeinheit:

Anforderungen ans Fahrwerk:

Ausstattung:

Sonstige Anforderungen:

Maximal ein Sitzplatz

Höchstgeschwindigkeit 6 km/h

Offener Fahrerplatz

CE-Kennzeichnung

gepolsterte und abnehmbare oder wegklappbare Armlehnen

Schiebemöglichkeit

Elektromotorischer Antrieb

Akkuladegerät enthalten

gepolsterter Sitz, seitlich schwenkbar

Federung

Rückspiegel

Abstand des Lenkers zur Rückenlehne einstellbar

gepolsterte Rückenlehne

Ausgleichvorrichtung für Fahrbahnunebenheiten

Beleuchtung

Belastbarkeit mindestens 100 kg bzw. 160 kg

Sitzhöhe einstellbar

Feststell- und Betriebsbremse

Akkukontrollanzeige

Hilfsmittelverzeichnis

Die aktuelle Auflistung der Elektromobile, die von der Krankenkasse gezahlt werden, finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des Krankenkassen-Spitzenverbands.

Wie beantrage ich ein Elektromobil?

Eine Kostenübernahme für ein Elektromobil bei der Krankenkasse beantragen Sie in wenigen Schritten:

  1. Elektromobil auswählen: Lassen Sie sich am besten von einem Fachhändler Modelle zeigen, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Notieren Sie sich die Hilfsmittelnummer Ihres Favoriten.

  2. Ärztliche Untersuchung: Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin stellt Ihnen nach der entsprechenden Diagnose eine Verordnung über die Notwendigkeit eines E-Mobils aus. Lassen Sie auch direkt die Hilfsmittelnummer Ihres Seniorenmobils eintragen.

  3. Antragstellung: Übergeben Sie Ihrem E-Mobil-Händler die ärztliche Verordnung. Diese wird er zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

  4. Bewilligung: Sie werden von der Krankenkasse benachrichtigt, ob die Kosten übernommen werden und erhalten Ihr Elektromobil.

Wichtig

Wenn die Krankenkasse im Einzelfall nicht überzeugt ist, kann es sein, dass der Medizinische Dienst hinzugezogen wird. Dieser überprüft, ob ein Elektromobil in der jeweiligen Lebenssituation tatsächlich notwendig ist.

Angehörige hilft älterem Mann am PC bei Zuschüssen für Elektromobilen

Viele Angehörige helfen bei der Antragstellung.

Alternativen zu den E-Mobilen der Krankenkassen

Die Auswahl der Elektro- oder Seniorenmobile im Hilfsmittelverzeichnis ist begrenzt und erfüllt kaum Sonderwünsche. Meist erhalten Sie einfache gebrauchte Elektromobile mit 6 km/h von der Krankenkasse. Spezialmodelle wie Zweisitzer, Kabinenfahrzeuge oder E-Mobile, die bis zu 25 km/h fahren, werden in der Regel nicht von der Krankenkasse finanziert oder Sie müssen die Mehrkosten selbst tragen. Neue Elektromobile kosten jedoch zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Um Kosten zu sparen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Elektromobile gebraucht kaufen: Ob vom Händler oder privat – auf diese Weise können Sie Einsparungen bis zu 50 Prozent gegenüber dem Neupreis machen.

  2. Elektromobil mieten: Das lohnt sich vor allem, wenn Sie ein E-Mobil nur wenige Tage brauchen, zum Beispiel im Urlaub, bei einem Ausflug oder für eine Genesung.

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Häufig gestellte Fragen
Wann bekommt man ein Elektromobil von der Krankenkasse?

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin es als notwendig erachtet, dass Sie eine Mobilitätshilfe im Alltag benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse zu stillen (Einkaufen gehen, Arztbesuche, soziale Treffen etc.), können Sie eine Verordnung für ein Elektromobil bekommen. Dann erhalten Sie ein Seniorenmobil bis 6 km/h von der Krankenkasse gestellt.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse beim Elektromobil?

1. Die Anschaffungskosten, indem die Krankenkasse meistens ein Elektromobil zur Verfügung stellt.

2. Die Stromkosten, die das Seniorenmobil verbraucht.

3. Wartungskosten, falls das geliehene Elektromobil kaputt ist oder ersetzt werden muss. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass eine ärztliche Verordnung eingereicht wurde.

Was tun, wenn das Seniorenmobil von der Krankenkasse abgelehnt wurde?

Legen Sie Widerspruch ein und erklären Sie ausführlich, warum Sie ein Elektromobil dringend im Alltag benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.

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