Wichtig für Haus und Wohnung
Mithilfef eines Energieausweises sehen Sie auf einen Blick, wie es um die Energieeffizienz eines Gebäudes steht. Mit Inkraftreten des Gebäudeenergiegesetzes im November 2020 sind alle Haus- und Wohnungseigentümer bei der Vermietung oder beim Verkauf zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.
Darin sind folgende Kennwerte aufgeschlüsselt:
allgemeine Angaben zum Gebäude
verwendete Heizstoffe
Energiekennwerte des Gebäudes
Energieeffizienzklasse von A+ bis H
Empfehlungen zur Verbesserung der Energieffizienz
In der Regel besteht ein Energieausweis aus fünf Seiten mit unterschiedlichen Informationen:
Auf der ersten Seite des Energieausweises befinden sich allgemeine Angaben zum Gebäude wie
Adresse
Baujahr
Art der Anlagentechnik für Heizung und Wasser
Anzahl der Wohnungen
Für Energieausweise, die nach Oktober 2009 ausgestellt wurden, wird außerdem
der Einsatz erneuerbarer Energien und
evtl. vorhandene Belüftungs- und Klimasysteme sowie die jeweiligen Inspektionspflichten angegeben.
Auf der ersten Seite steht außerdem, ob die Bewertung auf einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Verfahren basiert.
Die energetische Qualität des Wohngebäudes kann anhand von zwei unterschiedlichen Verfahren berechnet werden: bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert. Demnach unterscheiden sich auch die Energieausweise:
Der Bedarfsausweis basiert darauf, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein sollte. Für die Beurteilung sind hierbei also ausschließlich bauliche Aspekte wie Beschaffenheit der Gebäudehülle, Art des Heizsystems oder die Fensterqualität relevant.
Beim Verbrauchsausweis basieren die Werte auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen eines Hauses oder ganzen Gebäudekomplexes. Der Verbrauch wird anhand der letzten drei Abrechnungsperioden oder mehr ermittelt.
Auf der zweiten und dritten Seite finden Sie unterschiedliche Informationen:
Farbskala und Energieeffizienzklassen: Auf einer Farbskala von Grün bis Rot können Sie ablesen, wie energieeffizient das Gebäude ist. Moderne Niedrigenergiehäuser liegen häufig im grünen Bereich, ältere oder unsanierte Immobilien im roten. Auf der Skala sehen Sie zudem Einstufungen von A+ bis H, welche für die jeweilige Energieeffizienzklasse stehen.
Energieverbrauchs- und Energiebedarfskennwerte: Auf der Farbskala sehen Sie außerdem die Bedarfs- bzw. Verbrauchskennwerte 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche oder Jahr. Je nachdem, welchen Energieausweis Sie haben, werden jeweils zwei Werte angezeigt:
Beim Bedarfsausweis sind das Werte für den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf (zu finden auf Seite zwei, die dritte Seite bleibt leer):Der Endenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung im Jahr anfällt. Berücksichtigt werden dabei auch Daten wie Dämmung oder Witterung.Der Primärenergiekennwert gibt an, wie viel Energie eingesetzt werden muss, um einen Energieträger herzustellen. Es wird also gemessen, wie viel Energie aufgewandt wird (inkl. Verluste) bis der Energieträger bei Ihnen zu Hause ankommt, beispielsweise vom Baum bis zum Holzpellet oder von der Kohle zum Haushaltsstrom.
Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um Werte für den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergieverbrauch (zu finden auf Seite drei, die zweite Seite bleibt leer):Der Endenergieverbrauch zeigt an, wie viel Energie in den vergangenen drei Jahren pro Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt benötigt wurden, um die Immobilie zu beheizen. Hierbei ist zu beachten, dass der Wert stark von den Hausbewohner:innen abhängig ist.Der Primärenergieverbrauch berücksichtigt den jeweils eingesetzten Energieträger und dessen Kohlenstoffdioxidemissionen. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise eine kohlenstoffdioxidarme Holzpelletheizung in einem schlecht gedämmten Haus einen hohen Verbrauch erzeugt und somit dennoch einen schlechten Wert erhalten kann.
Handelt es sich um ein bedarfsorientiertes Verfahren, finden Sie auf der zweiten Seite die Energiekennwerte und die dritte Seite bleibt frei. Beim verbrauchsorientierten Verfahren sind die Energiekennwerte auf der dritten Seite und die zweite Seite bleibt frei.
Auf der vierten Seite finden Sie Empfehlungen, wie Sie die energetischen Eigenschaften des Gebäudes verbessern können. Handelt es sich um einen Neubau oder wurde das Gebäude bereits saniert, gibt es ggf. keine Empfehlungen. In der Regel vermerken die Ausweissteller:innen dies jedoch im Ausweis.
Als Eigentümer:in sind Sie nicht verpflichtet, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Häufig lohnt sich eine energetische Sanierung jedoch, um Heizkosten einzusparen und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Damit Sie Ihren Energieausweis eigenständig lesen und verstehen können, finden Sie auf der letzten Seite einige Erläuterungen zu den vorherigen Angaben, beispielsweise welches Berechnungsverfahren angewandt wurde und ggf. weitere Erklärungen zu den Berechnungen.
Ein gültiger Energieausweis für Ihre Immobilie ist Pflicht.
Haben Sie eine Immobilie großzügig umgebaut oder saniert, muss die Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz neu berechnet und somit ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Wenn Sie beispielsweise nur die Heizung austauschen, ist ein neuer Ausweis nicht verpflichtend, dennoch aber empfehlenswert.
Haben Sie noch einen alten Wärmebedarfsausweis oder Energiepass, können Sie diesen in der damals gültigen Form weiter verwenden. Sobald der Ausweis älter als zehn Jahre ist, müssen Sie sich jedoch einen neuen ausstellen lassen.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sind Aussteller:innen dazu verpflichtet, die von Eigentümer:innen übermittelten Angaben sorgfältig zu überprüfen. Bevor ein Ausweis ausgestellt werden darf, müssen Makler:innen beispielsweise die Immobilie erst vor Ort oder anhand aussagekräftiger Fotos überprüfen.