Worauf wurde sich beim GEG im Kern geeinigt?
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP konnte sich in den letzten Streitpunkten des Gebäudeenergiegesetzes einigen. Folgende Details, die für Eigentümer:innen interessant sind, wurden bekannt gegeben:
Ab dem 1. Januar 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zumindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben werden.
Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die mit Öl oder Gas heizen, erhalten mehr Zeit, sich nach einer sinnvollen Alternative umzusehen. Daher wurde das GEG an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, die bis 2026 (bei Städten mit über 100.000 Einwohnern) bzw. 2028 (für restliche Kommunen) abgeschlossen sein soll.
Funktionierende Gasheizungen müssen zunächst nicht ausgetauscht werden. Für Bestandsgebäude sollen die Vorgaben des GEG erst gelten, wenn die kommunalen Wärmeplanungen vorliegen.
Für Erdgas- oder Ölheizungen, die kaputt sind, gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Während dieser Zeit dürfen auch Heizungsanlagen verwendet werden, die nicht zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Fossile Brennstoffe dürfen bis Ende 2044 zum Heizen genutzt werden, danach muss auf Erneuerbare Energien gesetzt werden.
Wer umrüstet, kann auf eine maximale Förderhöhe von 70 Prozent hoffen.
ARTIKEL: Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Eigentümer:innen erhalten mehr Zeit, um ihre alte Gasheizung auszutauschen.
Was gilt für Heizungen ab 2024?
Das GEG hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Es wird auch Heizungsgesetz genannt, da der Fokus auf dem Ausbau einer klimafreundlichen Heiztechnik liegt. Auf folgende Regelungen zum Thema Heizungen haben sich die Politiker:innen geeinigt:
In Neubaugebieten muss ab 2024 eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden. Das ist zum Beispiel eine elektrische Wärmepumpe, der Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solarthermie, Stromdirektheizungen, Pellet- und Holzheizungen oder auch eine Gas-Hybridheizung mit Erneuerbaren Energien.
Gasheizungen dürfen nach 2024 weiterhin in Bestandsgebäude eingebaut werden, allerdings muss die Gasheizung wassertauglich und umrüstbar sein.
Es gibt eine Beratungspflicht beim Neukauf von Heizungen, die auf feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe setzen.
Selbst zeitgemäße Ölheizungen, die bis zu 65 Prozent regenerativen Kraftstoff beifügen können, dürfen weiterhin in Bestandsgebäuden installiert werden.
Für das Betreiben anderer Gasheizungen sind zeitlich gestaffelte Anforderungen geplant: ab 2029 müssen sie zu 15 Prozent mit Biogas betrieben werden, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent.
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Was bedeutet die Kopplung ans Wärmeplanungsgesetz?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze vorantreiben. Demnach sollen die Kommunen einen Fahrplan ausarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Größere Städte haben dafür bis zum Jahr 2026 Zeit, kleiner Städte bis 2028. In Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz wurde vereinbart, dass niemand zur Entscheidung für eine neue Heizart verpflichtet wird, bevor die Kommunen ihre Wärmeplanung nicht erarbeitet haben. Denn wer eine neue Heizung einbaut, sollte die Möglichkeit haben, die günstigste Heizungsvariante zu wählen. Dafür ist wichtig zu wissen, ob die Kommunen die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder mit Wasserstoff vorsehen. Wenn zum Beispiel Fernwärme in einem Wohngebiet verfügbar ist, kann sich die Anschaffung einer teuren Wärmepumpe erübrigen.
Fernwärme soll in dicht besiedelten Gebieten als zentrale Wärmequelle ausgebaut werden.
ARTIKEL: Wie funktioniert Fernwärme und was kostet Sie?
ARTIKEL: Welche Heizungsarten gibt es?
Welche Förderungen beinhaltet das Heizungsgesetz?
Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung kann teuer werden. Für eine Wärmepumpe müssen Sie zum Beispiel mit Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro rechnen. Um die finanzielle Belastung abzufedern und einen Anreiz zum klimafreundlichen Heizungstausch zu schaffen, sind im Rahmen des Heizungsgesetzes mehrere Förderungen freigegeben worden, die auf maximal 70 Prozent der Gesamtkosten begrenzt wurden:
Grundförderung: Einkommensunabhängier Fördersatz von 30 Prozent für alle Haushalte, die zur klimafreundlichen Heizung umrüsten.
Förderung für einkommensschwache Haushalte: Geringverdienende mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 Prozent zusätzlich für alle, die früher als vorgeschrieben auf eine erneuerbare Heizform umsteigen.
ARTIKEL: Aktuelle Heizungsförderungen im Überblick
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