Wollen Sie ein Haus bauen, Ihr Gebäude sanieren oder eine Bestandsimmobilie kaufen? Dann müssen Sie sich an die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes halten. Das GEG regelt unter anderem die Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard.
Das Gebäudeenergiegesetz vereint die alte Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer einheitlichen Vorschrift. Es gilt für alle Bau- und Sanierungsvorhaben seit dem 01. November 2020. Es ist in neun Teile gegliedert und enthält Vorgaben zu folgenden maßgeblichen Punkten:
Anforderungen an zu errichtende und an bestehende Gebäude
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und der Warmwasserversorgung
Energieausweise
Förderungsbestimmungen für die Nutzung erneuerbarer Energien und für Energieeffizienzmaßnahmen
Was regelt das Gesetz?
Ziel des Gesetzes ist, den Einsatz von Energie in Gebäuden möglichst zu begrenzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Demzufolge beziehen sich die Vorgaben des GEG vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard von Gebäuden. Um den Energiebedarf zu ermitteln, werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen und der Strom berücksichtigt, den die jeweiligen Geräte im Betrieb benötigen.
Zusätzlich dazu muss ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen. Häufig handelt es sich dabei um Gebäudeecken oder Stellen, die weniger gut gedämmt sind. Das GEG formuliert zudem Anforderungen an vorhandene Klimatechniken sowie an Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer.
Bauverantwortliche müssen sich für mindestens eine Form erneuerbarer Energien entscheiden.
Der Einbau von Ölheizungen ist ab 2026 nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet. Zudem ist der Betrieb von vor 1991 eingebauten Öl-Heizkesseln ab 2026 untersagt.
Gebäudenah erzeugter und vorwiegend selbst genutzter Photovoltaikstrom kann unter bestimmten Umständen auf den Primärenergiebedarfangerechnet werden.
Eigentümer:innen werden dazu verpflichtet, bei der Ausstellung von Energieausweisen die Berechnungen und Angaben zuvor sorgsam zu prüfen. Eine Vor-Ort-Prüfung ist erforderlich.
Eigentümer:innen bzw. Immobilienmakler:innen müssen Kauf- oder Mietinteressent:innen einen Energieausweis vorlegen. Im Energieausweis müssen auch die CO2-Emissionen angegeben werden.
Eine Pflicht zum energetischen Sanieren gibt es nur in bestimmten Fällen. Das ist zum Beispiel bei einem Eigentumswechsel der Fall. Dann müssen Sie das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen, um einen U-Wert von 0,24 Watt/(m2K) zu erreichen. Heizungs- und Warmwasserrohre müssen gedämmt und alte Heizkessel in vielen Fällen ausgetauscht werden. Sanieren Sie außerdem mehr als zehn Prozent eines Bauteils, muss es die Anforderungen des GEG erfüllen. Dann schreibt das Gebäudeenergiegesetz zum Beispiel eine Fassadendämmung vor, wenn Sie Ihre Fassade sanieren.
GEG-Novelle 2023
Im Rahmen der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) an, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gebäudeenergiegesetz zu überarbeiten. Die neue Version wurde im Juli 2022 vom Bundestag beschlossen und wird im Januar 2023 in Kraft treten.
Neue Förderungen für energetisches Sanieren ab 2024
Im Rahmen des GEG plant die Bundesregierung weitere Förderungen für Haushalte, die zur klimafreundlichen Heizung umrüsten. Ab 01. Januar 2024 soll es neben der Grundförderung von 30 Prozent zusätzliche Fördermittel für einkommensschwache Haushalte sowie einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ geben. Alle Förderungen ab 2024 haben wir in einem Artikel für Sie zusammengefasst.
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Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 08. August 2020 erlassen und ist am 01. November 2020 in Kraft getreten.
Warum gibt es das GEG?
Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 sowie die Beschlüsse des Koalitionsvertrags und des Wohngipfels 2018 um.