Welche Förderinstitutionen sind für Privatpersonen zuständig?
Bereits zum 01. Juli 2021 wurden die bisherigen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Das geschah im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Die Förderinstitutionen sind nach wie vor die gleichen. Wer der passende Ansprechpartner für Sie ist, hängt allerdings davon ab, welche Baumaßnahme Sie durchführen wollen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine der führenden Förderbanken mit Sitz in Frankfurt am Main und etwa 80 Standorten in der ganzen Welt. Hintergrund ihres Namens ist ihre Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg, infolgedessen sie den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft finanzieren sollte.
Obwohl über die KfW Kredite beantragt werden können, gilt sie nicht als Kreditinstitut im klassischen Sinne. Vielmehr hat sie als Förderbank einen gesonderten Status mit einem gesetzlichen Auftrag durch Bund und Länder. Über Filialen verfügt sie nicht.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sein Hauptsitz befindet sich in Eschborn bei Frankfurt am Main. Im Bereich Energie ist das BAFA für Förderprogramme zuständig, die zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.
Was kann rund ums Haus gefördert werden?
Einzelne Sanierungsmaßnahmen
Zahlreiche staatliche Förderungen unterstützen die Sanierung bestehender Gebäude und den Einbau energieeffizienter Bauteile. Solche Sanierungsmaßnahmen können zum Beispiel folgende sein:
Dämmung von Fassaden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Einbau wärmedämmender Fenster und Außentüren
Montage von Außenrollläden oder eines anderen Wärmeschutzes
Erneuerung und Optimierung der Heizanlage
Installation eines Smart-Home-Systems
Effizienzhaus-Förderungen
Entscheiden Sie sich dazu, ein Effizienzhaus zu bauen oder zu kaufen, können Sie die Kosten dafür staatlich fördern lassen. Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten förderfähig, beim Kauf ist es entsprechend der Kaufpreis der Immobilie. Zusätzliche Förderungen können Sie für die Fachplanung und die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen und Akustiker:innen beantragen.
Sanieren Sie, bietet sich oft die Kombination verschiedener Einzelmaßnahmen an. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die einzelnen energetischen Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind und sich die Energieeffizienz Ihres Gebäudes deutlich verbessert. Daher können Sie auch eine Komplettsanierung fördern lassen. Die Höhe der Fördergelder hängt in diesem Fall davon ab, welche Effizienzhausstufe Sie erreichen:
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Wie bekommen Sie eine KfW- oder BAFA-Förderung?
Wollen Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie diese beantragen und bewilligen lassen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben und mit dem Einbau beginnen. Eine Ausnahme: Förderungen für eine Energieberatung beantragen die Energieeffizienz-Expert:innen selbst und legen sie anschließend auf Ihre Rechnung um. Das muss schon passieren, bevor Sie einen Förderungsantrag für Ihre Baumaßnahme stellen.
Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie sich im Online-Portal des BAFA oder der KfW registrieren. Dort stellen Sie Ihren Antrag und reichen die geforderten Verwendungsnachweise ein. Nachdem die Prüfung abgeschlossen und der Förderantrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Zuschuss als Überweisung. Einen Kredit der KfW beantragen Sie dagegen über Ihre Hausbank.