Zweck der staatlichen Förderung energetischer Sanierungen ist die Verringerung des Energieverbrauchs und die Reduzierung von CO2-Emissionen. Dazu kann die Dämmung von Fassaden einen entscheidenden Beitrag leisten – alleine schon wegen der großen Fläche am Gebäude. Neben der Außendämmung sind auch die Kerndämmung sowie die Erneuerung und die Aufbereitung von Vorhangfassaden förderfähig.
Ein vom Staat bereitgestelltes Förderprogramm zu nutzen, kann die Kosten einer Fassadendämmung deutlich reduzieren. Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Antragstellung gibt es?
Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt bereits mindestens fünf Jahre zurück, wenn Sie den Förderantrag stellen.
Sie binden einen Energieeffizienz-Experten bzw. eine Energieeffizienz-Expertin ein.
Sie engagieren ein Fachunternehmen und führen die Arbeiten nicht in Eigenleistung durch.
Die Arbeiten beginnen erst nach der Beantragung und Genehmigung der Förderung.
Damit Sie sich für eine Förderung qualifizieren, müssen die Außenwände einen bestimmten Dämmwert erreichen. Er wird durch den Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. den U-Wert beschrieben.
Je nach Art der Fassade und Variante der Dämmung sind unterschiedliche Werte vorgeschrieben. Bei einer Einblasdämmung wird statt des U-Werts die Wärmeleitfähigkeit vorgegeben.
Bauteil | Maximaler U-Wert |
---|---|
Außenwände | 0,20 W/(m²K) |
Einblasdämmung/Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk | λ ≤ 0,035 W/(mK)* |
Außenwände bei Baudenkmalen Außenwände bei Wohngebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 0,45 W/(m²K) |
Außenwände mit Sichtfachwerk Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden Erneuerung der Ausfachungen | 0,65 W/(m²K) |
* λ (Lambda) bezeichnet die Wärmeleitfähigkeit.
Frühere Förderprogramme wurden im Jahr 2021 zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Darunter fallen drei Teilprogramme zur Förderung von
Wohngebäuden (BEG WG),
Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und
Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Abhängig davon, welches Teilprogramm Sie nutzen wollen und ob Sie einen Kredit oder einen Zuschuss beantragen wollen, ist der passende Ansprechpartner entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“, zu denen eine Fassadendämmung zählt, können Sie als Privatperson einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Je Wohneinheit und Kalenderjahr können Sie 15 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 60.000 Euro bezuschusst bekommen.
Haben Sie den BAFA-Zuschuss beantragt, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit zur energetischen Sanierung der KfW mit einer Kreditsumme bis zu 120.000 Euro in Anspruch nehmen.
Förderprogramm | Details |
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Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro brutto Förderhöhe: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr | |
Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit Gilt nur, wenn die Zuschussförderung durch das BAFA bereits erteilt wurde |
Sanieren Sie ein komplettes Gebäude zum Energieeffizienzhaus, können Sie von der KfW auch für eine Fassadendämmung Förderungen erhalten. Dabei wählen Sie den Wohngebäude-Kredit 261. Die Fassadendämmung wird hier allerdings nicht einzeln gefördert. Vielmehr ist ausschlaggebend, welche Effizienzhaus-Stufe Sie durch die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erreichen.
Gefördert werden auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Dazu kann bei einer Fassadensanierung inklusive Dämmung zum Beispiel das Verputzen der Wand zählen.
Die Höhe der Fördergelder ist prozentual festgeschrieben – egal, ob Sie einen Zuschuss oder einen Kredit beantragen. Beachten Sie folgende Punkte bei Ihrer Fassadendämmung, können Sie sich allerdings zusätzliche Fördersummen sichern:
iSFP-Bonus: Setzen Sie die Fassadendämmung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, können Sie vom BAFA einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent erhalten. Bei der KfW-Förderung für die Fassadendämmung im Zuge einer Komplettsanierung gibt es den Bonus nicht mehr.
Fachplanung und Baubegleitung: BAFA und KfW fördern die Fachplanung durch Akustiker:innen und die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen mit einem zusätzlichen Kreditbetrag inklusive Tilgungszuschuss. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die maximale KfW-Kreditsumme bei 5.000 Euro, der Tilgungszuschuss bei 50 Prozent. Das BAFA bezuschusst ebenfalls 50 Prozent bzw. bis zu 5.000 Euro der förderfähigen Ausgaben.
Die Kreditsumme erhalten Sie entweder als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen. Für die Auszahlung haben Sie 12 Monate Zeit, nachdem der Kredit bewilligt wurde. Höchstens ist eine Verlängerung auf 36 oder 48 Monate je nach Kredit möglich, die allerdings beantragt werden muss.
Für die Umsetzung haben Sie 15 Jahre Zeit. Die Sanierung muss in mehreren Schritten geschehen. In diesem Fall können Sie zusätzlich die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ nutzen. Ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin muss bestätigen, dass die geplanten Maßnahmen iSFP-konform sind.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall können Sie allerdings keine Förderung für die Umsetzung der Fassadendämmung nutzen.