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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Bayern

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Wenn Sie den Bau einer Garage in Bayern planen, sollten Sie sich frühzeitig über die Auflagen informieren. Wir haben für Sie zusammengefasst, was in der Bauordnung und in der Garagenverordnung von Bayern steht, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen und wie Sie diese beantragen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
15. Juli 2024
Garage mit braunem Tor, an deren Fassade ein Arbeiter Natursteine anbringt. Vor der Garage stehen ein Gerüst und eine Leiter. Die Garagenzufahrt ist noch nicht gepflastert.

Welche Vorschriften für Garagen gelten in Bayern?

In Deutschland hat fast jedes Bundesland eine eigene Garagenverordnung mit konkreten Auflagen für den Bau und den Betrieb von Garagen, die teilweise unterschiedlich ausfallen. Wer eine Garage in Bayern bauen will, muss folgende Gesetze beachten:

Wichtig

Die folgenden Vorschriften gelten für sogenannte Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern, die für den privaten Gebrauch ausreichen. Daneben gibt es Mittelgaragen mit Nutzflächen zwischen 100 und 1.000 Quadratmetern. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Großgarage bezeichnet.

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Welche Garagen sind in Bayern genehmigungsfrei?

Der Bau einer Garage ist oft bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. Näheres dazu ist im Bebauungsplan Ihrer Kommune festgeschrieben. Falls dort keine Angaben dazu stehen oder es keinen Bebauungsplan gibt, gilt das Landesrecht.

Nach BayBO brauchen Sie keine Baugenehmigung für eine Garage in Bayern, wenn sie einschließlich überdachter Stellplätze eine Fläche bis zu 50 Quadratmetern nicht übersteigt und nicht außerhalb einer Ortschaft errichtet wird.

Dementsprechend ist es unerheblich, ob Sie zum Beispiel eine Massivgarage, Blechgarage oder Fertiggarage planen. Ob eine Baugenehmigung in Bayern nötig ist, entscheiden nach Landesrecht vor allem die Garagenmaße.

Gesetzliche Auflagen sind immer einzuhalten

Beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall, auch ohne Genehmigungspflicht, an die gesetzlichen Vorgaben aus den bayerischen Verordnungen halten müssen. Für die Einhaltung haften Sie als Bauherr:in. Bei Missachtung kann die Baubehörde die Nutzung der Garage untersagen oder sogar den Abriss fordern.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Bayern

Die zulässige Grenzbebauung für eine Garage ist in Bayern in der BayBO festgeschrieben. Kleingaragen dürfen unter bestimmten Bedingungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die mittlere Wandhöhe darf dabei maximal drei Meter betragen und die Gesamtlänge der Garage an der Grundstücksgrenze bis zu neun Meter. Insgesamt darf die Länge solcher Bauten, die die Abstandsflächenregelung nicht einhalten, auf einem Grundstück 15 Meter nicht überschreiten. Eine Nachbarzustimmung ist nur erforderlich, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

Ans Wohnhaus angebaute, weiße Fertiggarage mit weißem Tor, die ohne Abstandfläche zum Nachbargrundstück gebaut wurde
Eine Garage direkt am Nachbargrundstück darf neun Meter lang und drei Meter hoch sein.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Bayern

Auch wenn der Bau einer Garage genehmigungsfrei in Bayern möglich ist, sollten Sie Ihre Gemeinde dennoch mit einer Bauanzeige über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen. Wenn Ihre Garage eine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie einen Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen. Auf dem BayernPortal finden Sie Formulare und nähere Informationen, wie Sie eine Baugenehmigung in Ihrer Gemeinde beantragen.

Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken
  • Bauzeichnungen
  • ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
  • ggf. weitere Unterlagen (je nach Gemeinde)

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Bayern?

Eine Baugenehmigung für eine Garage in Bayern kostet zwischen 0,1 und 0,4 Prozent der Baukosten. Bei einer Garage mit Baukosten von 10.000 Euro wären das also zwischen 10 und 40 Euro. Zusätzlich können weitere Verwaltungsgebühren anfallen. Falls Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fallen ebenfalls Gebühren an, die jedoch reduziert werden.

Moderne Garage aus anthrazitfarbenem Blech und Garagentor in gleicher Farbe neben einem Haus mit Holzfassade
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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Bayern?

Gemäß der Garagenverordnung von Bayern müssen Sie beim Bau einer Kleingarage diese Bauvorschriften einhalten:

  • Wände: In Kleingaragen müssen tragende Wände und Decken feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für offene Garagen oder für Garagen, die ausschließlich der eigentlichen Garagennutzung dienen.
  • Trenn- und Gebäudeabschlusswände: Zwischen Garagen und anders genutzten Gebäuden müssen die Trenn- sowie Gebäudeabschlusswände feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Diese Regel gilt ebenfalls nicht für offene Garagen.
  • Durchgang: Wenn die Garage mit anderen Räumen verbunden ist, die nicht zur Garage gehören, wie z. B. ein Durchgang zum Wohnhaus, muss dazwischen eine feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Tür liegen.
  • Höhe: Garagen müssen eine lichte Höhe von mind. 2 Metern haben.
  • Einstellplatz: Der Einstellplatz für das Auto muss innerhalb der Garage mindestens fünf Meter lang sein. Die erforderliche Breite ist davon abhängig, wie viele Längsseiten durch Wände, Stützen oder andere Bauteile begrenzt sind. Wenn nur eine Längsseite betroffen ist, muss der Einstellplatz 2,40 Meter breit sein. Bei beiden Längsseiten ist die Mindestbreite 2,50 Meter. Behindertengerechte Einstellplätze müssen 3,50 Meter breit sein.
  • Zufahrt: Der Abstand zwischen der Garage und den öffentlichen Verkehrsflächen muss mindestens drei Meter lang sein.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Bayern erlaubt?

In Bayern dienen Garagen laut der BayBO in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und dürfen nicht als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerräume angesehen werden. Neben Fahrrädern darf aber auch das für Kraftfahrzeuge übliche Zubehör, wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, gelagert werden. Eine Garage in Bayern darf ohne Genehmigung nicht für andere Nutzungszwecke umfunktioniert werden. Dazu gehören beispielsweise der Umbau zu einer Hobby- oder Bastelwerkstatt oder einer Schlafmöglichkeit. Die Zweckentfremdung einer Garage kann in Bayern ein Bußgeld nach sich ziehen.

Eine junge Frau in olivfarbenem Overall steht im Inneren einer Garage und blickt auf einen schwarzen Oldtimer.
Aus Brandschutzgründen darf eine Garage hauptsächlich als Stellplatz genutzt werden.
Brandschutz

In Bayern müssen zudem Auflagen für die Lagerung von brennbaren Stoffen aus der GaStellV beachtet werden. So dürfen in Kleingaragen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Bayern?

In der Garagenverordnung von Bayern gibt es keine Auflagen, die gegen die Errichtung einer Ladestation in einer Kleingarage, einer sogenannten Wallbox, sprechen. Denken Sie aber bereits beim Garagenbau daran, die dafür benötigten Stromleitungen mit einzuplanen. Denn ein späterer Einbau kann sehr aufwendig werden. Den Strom für Ihr Elektroauto können Sie mit einer Solaranlage auf dem Garagendach ganz einfach selbst erzeugen. Dafür benötigen Sie in der Regel ebenfalls keine Genehmigung.

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Häufig gestellte Fragen
Was darf in Bayern in Garagen gelagert werden?

Garagen in Bayern dürfen hauptsächlich zur Abstellung von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Darüber hinaus düfen auch Fahrräder und Auto-Zubehör, wie z. B. Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, gelagert werden. Zudem dürfen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in Kleingaragen aufbewahrt werden.

Bin ich dazu verpflichtet, mein Auto in die Garage zu stellen?

Nein, Sie müssen Ihr Auto nicht in der Garage parken. Es muss jedoch immer eine Stellfläche für das Auto in der Garage freibleiben. Eine ungenutzte Garage dürfen Sie ohne Genehmigung nicht als Lager-, Hobby- oder Wohnraum nutzen. Eine nicht genehmigte Nutzungsänderung einer Garage kann in Bayern ein Bußgeld nach sich ziehen.

Welche Strafe gibt es, wenn ich mich nicht an die Bayerische Garagenverordnung halte?

Wenn Sie gegen die Auflagen der GaStellV verstoßen, kann die Nutzung der Garage untersagt werden. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

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