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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Berlin

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Wenn Sie eine Garage in Berlin bauen, müssen Sie sich an gewisse Vorgaben halten. Eine eigene Garagenverordnung hat Berlin nicht. Allgemeine bauliche Auflagen werden in der Betriebs-Verordnung und Landesbauordnung geregelt. Wir geben ihnen einen Überblick, welche Garagenvorschriften es gibt und wann Sie eine Baugenehmigung für eine Garage in Berlin benötigen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
12. Juni 2024
Gemauerte Garage mit breitem Sektionaltor

Welche Vorschriften für Garagen gelten in Berlin?

Wichtig für den Garagenbau ist in erster Linie, ob sich Ihr Grundstück im Einzugsgebiet eines spezifischen Bebauungsplans befindet. Liegt kein Bebauungsplan vor, gilt normalerweise die allgemeine Garagenverordnung des Bundeslandes. In Berlin ist die Garagenverordnung jedoch außer Kraft getreten. Stattdessen gibt es einen Abschnitt zu Mittel- und Großgaragen in der Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO). Die Bauordnung von Berlin (BauO Bln) regelt auch den Bau sogenannter Kleingaragen bis 100 Quadratmeter.

Hinweis

Grundsätzlich wird zwischen Kleingaragen mit bis zu 100 Quadratmetern, Mittelgaragen mit 100 bis 1.000 Quadratmetern und Großgaragen mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche unterschieden. Im Folgenden werden ausschließlich Garagenvorschriften für Kleingaragen behandelt, da nur sie für Eigentümer:innen von Einfamilien- oder Reihenhäusern relevant sind.

Welche Garagen sind in Berlin genehmigungsfrei?

Eine Garage in Berlin ist genehmigungsfrei, wenn die Wandhöhe bis zu 3 Meter und die Garagengröße< bis zu 50 Quadratmeter beträgt. Das gilt laut § 61 der Bauordnung in Berlin für Garagen auf Grundstücken, für die kein Bebauungsplan zugrunde liegt. Bei Ihrer Baubehörde erfahren Sie, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

Falls Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage benötigen, müssen Sie dennoch bestimmte Bauvorschriften einhalten. Als Bauherr:in haften Sie für den ordnungsgemäßen Bau Ihrer Garage. Das gilt für Fertiggaragen ebenso wie für gemauerte Garagen.

Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Berlin

Auch bei der Grenzbebauung von Garagen gelten in Berlin in erster Linie die Vorgaben eines spezifischen Bebauungsplans. Die allgemeinen Regeln für die Grenzbebauung finden Sie im § 6 der BauO Bln. Demnach darf eine Garage in Berlin ohne Abstand gebaut werden, wenn

  • die Garagenwand maximal 3 Meter hoch ist,
  • die Garagenlänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter misst
  • und die Dachneigung maximal 45 Grad beträgt.

Insgesamt dürfen auf einem Grundstück in Berlin nur 15 Meter an der Grenze gebaut werden. Um Streit mit den Nachbar:innen zu vermeiden, sollten Sie diese frühzeitig über den geplanten Garagenbau informieren. Die Baubehörde gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich zur Grenzbebauung zu äußern.

Einzelgarage mit Sektionaltor und einer Tür und Fenster an der Seite
Für die Grenzbebauung einer Garage ist in Berlin die Zustimmung der Nachbar:innen nicht immer erforderlich.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Berlin

Zählt Ihre Garage nicht zu den sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Bei Garagen wird ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Dazu reichen Sie bei Ihrer Baubehörde alle erforderlichen Unterlagen ein. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Dazu zählen zum Beispiel Architekt:innen. Die Bauaufsichtsbehörde hat einen Monat Zeit, zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben zulässig ist.

Alle wichtigen Formulare und Online-Ausfüllhilfen finden Sie auf der Infoseite der Berliner Bauaufsicht. Lassen Sie sich am besten vor der Antragstellung bei Ihrer Baubehörde beraten.

Folgende Unterlagen können benötigt werden:

  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan
  • Entwässerungsplan
  • gegebenenfalls bautechnische Nachweise

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Berlin?

Die Gebühren für die Genehmigung Ihrer Garage sind nur ein kleiner Teil der Garagenkosten. Dazu zählen die Gebühren für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser. Außerdem erhebt die Baubehörde Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Laut der Baugebührenordnung (BauGebO) in Berlin richtet sich die Gebührenhöhe nach den Herstellungskosten, beträgt aber mindestens 150 Euro beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Kostenstellen bei einer Baugenehmigung:

  • Anfertigungskosten für Unterlagen
  • Kosten für involvierte Fachkräfte
  • Gebühren für die Behörden
  • Gegebenenfalls Kosten für Bauantragsservice
Unser Tipp:

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Garagenbauer, ob ein Bauantragsservice angeboten wird. Dieser übernimmt gegen einen geringen Aufpreis zu den Fertiggaragen-Kosten den bürokratischen Aufwand für Sie.

Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Berlin?

Brandschutz- und Bauvorschriften finden Sie normalerweise in der Garagenverordnung, in Berlin regelt dies die BauO Bln. Es gibt folgende Bau- und Brandschutzvorschriften für Kleingaragen:

  • Tragende Wände und Decken und raumabschließende Bauteile müssen mindestens feuerhemmend sein, wenn die Garage nicht freistehend ist.
  • Trennwände zwischen Garagen und anderen Räumen müssen mindestens feuerhemmend sein.
  • Öffnungen in Trennwänden müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.

Je nach Standort der Garage können in Berlin weitere oder andere lokale Vorschriften gelten. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der zuständigen Baubehörde über mögliche Auflagen beim Garagenbau zu informieren. Auch Ihr Garagenbauer kann Ihnen sagen, was Sie beachten müssen.

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Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Berlin erlaubt?

Zur Lagerung und Nutzung von Garagen heißt es im § 2 der Bauordnung für Berlin: „Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.“ Demnach sind Garagen dafür gedacht, ein Auto oder andere Kraftzeuge abzustellen. Generell wird auch die Lagerung von Auto-Zubehör, wie ein Satz Autoreifen, geduldet. Eine Umfunktionierung einer Garage zum Hobby- oder Wohnraum kommt jedoch einer Zweckentfremdung gleich. Wird ein solcher Verstoß geahndet, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Innenraum einer Garage mit Kisten und vollgestellten Regalen
Eine Garage als Lagerraum zu benutzen, kann zu einer Geldbuße führen.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Berlin?

Für eine Solaranlage auf dem Garagendach brauchen Sie keine Baugenehmigung in Berlin. Solaranlagen sind in, an und auf Dächern oder Außenwänden erlaubt, wie es im § 61 der Bauordnung für Berlin heißt. Auch Wallboxen können Sie genehmigungsfrei installieren, um Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.

Häufig gestellte Fragen
Wie weit muss eine Garage von der Grundstücksgrenze in Berlin entfernt sein?
Sie dürfen eine Garage ohne Grenzabstand in Berlin bauen, wenn diese maximal 3 Meter hoch ist, die Dachneigung nicht mehr als 45 Grad beträgt und die Grenzbebauung insgesamt 9 Meter nicht übersteigt.
Sind Garagen in Berlin genehmigungspflichtig?
Garagen sind in Berlin genehmigungspflichtig, wenn sie höher als 3 Meter und größer als 50 Quadratmeter sind. Darüber hinaus kann es noch spezielle Regelungen geben, falls Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebaungsplans liegt.
Wie groß darf eine Garage sein in Berlin?
Grundsätzlich gibt es keine Begrenzungen, wie groß Sie Ihre Garage bauen dürfen. Bis 50 Quadratmeter ist eine Garage in Berlin genehmigungsfrei, wenn es keine anderen Auflagen eines Bebauungsplans gibt.
Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung in Berlin sein?
Eine genehmigungsfreie Garage darf laut der Bauordnung in Berlin bis zu 50 Quadratmeter groß und 3 Meter hoch sein.
Was besagt die Garagenverordnung in Berlin?
Seit 2004 gibt es keine Garagenverordnung mehr in Berlin. Stattdessen regelt ein Abschnitt in der Betriebs-Verordnung von Berlin die bautechnischen Anforderungen von Garagen, die größer als 100 Quadratmeter sind. Auch die Bauordnung Berlins enthält Garagenregelungen.

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