Wichtig für den Garagenbau ist in erster Linie, ob sich Ihr Grundstück im Einzugsgebiet eines spezifischen Bebauungsplans befindet. Liegt kein Bebauungsplan vor, gilt normalerweise die allgemeine Garagenverordnung des Bundeslandes. In Berlin ist die Garagenverordnung jedoch außer Kraft getreten. Stattdessen gibt es einen Abschnitt zu Mittel- und Großgaragen in der Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO). Die Bauordnung von Berlin (BauO Bln) regelt auch den Bau sogenannter Kleingaragen bis 100 Quadratmeter.
Grundsätzlich wird zwischen Kleingaragen mit bis zu 100 Quadratmetern, Mittelgaragen mit 100 bis 1.000 Quadratmetern und Großgaragen mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche unterschieden. Im Folgenden werden ausschließlich Garagenvorschriften für Kleingaragen behandelt, da nur sie für Eigentümer:innen von Einfamilien- oder Reihenhäusern relevant sind.
Eine Garage in Berlin ist genehmigungsfrei, wenn die Wandhöhe bis zu 3 Meter und die Garagengröße< bis zu 50 Quadratmeter beträgt. Das gilt laut § 61 der Bauordnung in Berlin für Garagen auf Grundstücken, für die kein Bebauungsplan zugrunde liegt. Bei Ihrer Baubehörde erfahren Sie, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
Falls Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage benötigen, müssen Sie dennoch bestimmte Bauvorschriften einhalten. Als Bauherr:in haften Sie für den ordnungsgemäßen Bau Ihrer Garage. Das gilt für Fertiggaragen ebenso wie für gemauerte Garagen.
Auch bei der Grenzbebauung von Garagen gelten in Berlin in erster Linie die Vorgaben eines spezifischen Bebauungsplans. Die allgemeinen Regeln für die Grenzbebauung finden Sie im § 6 der BauO Bln. Demnach darf eine Garage in Berlin ohne Abstand gebaut werden, wenn
Insgesamt dürfen auf einem Grundstück in Berlin nur 15 Meter an der Grenze gebaut werden. Um Streit mit den Nachbar:innen zu vermeiden, sollten Sie diese frühzeitig über den geplanten Garagenbau informieren. Die Baubehörde gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich zur Grenzbebauung zu äußern.
Zählt Ihre Garage nicht zu den sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Bei Garagen wird ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Dazu reichen Sie bei Ihrer Baubehörde alle erforderlichen Unterlagen ein. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Dazu zählen zum Beispiel Architekt:innen. Die Bauaufsichtsbehörde hat einen Monat Zeit, zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben zulässig ist.
Alle wichtigen Formulare und Online-Ausfüllhilfen finden Sie auf der Infoseite der Berliner Bauaufsicht. Lassen Sie sich am besten vor der Antragstellung bei Ihrer Baubehörde beraten.
Folgende Unterlagen können benötigt werden:
Die Gebühren für die Genehmigung Ihrer Garage sind nur ein kleiner Teil der Garagenkosten. Dazu zählen die Gebühren für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser. Außerdem erhebt die Baubehörde Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Laut der Baugebührenordnung (BauGebO) in Berlin richtet sich die Gebührenhöhe nach den Herstellungskosten, beträgt aber mindestens 150 Euro beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.
Kostenstellen bei einer Baugenehmigung:
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Garagenbauer, ob ein Bauantragsservice angeboten wird. Dieser übernimmt gegen einen geringen Aufpreis zu den Fertiggaragen-Kosten den bürokratischen Aufwand für Sie.
Brandschutz- und Bauvorschriften finden Sie normalerweise in der Garagenverordnung, in Berlin regelt dies die BauO Bln. Es gibt folgende Bau- und Brandschutzvorschriften für Kleingaragen:
Je nach Standort der Garage können in Berlin weitere oder andere lokale Vorschriften gelten. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der zuständigen Baubehörde über mögliche Auflagen beim Garagenbau zu informieren. Auch Ihr Garagenbauer kann Ihnen sagen, was Sie beachten müssen.
Zur Lagerung und Nutzung von Garagen heißt es im § 2 der Bauordnung für Berlin: „Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.“ Demnach sind Garagen dafür gedacht, ein Auto oder andere Kraftzeuge abzustellen. Generell wird auch die Lagerung von Auto-Zubehör, wie ein Satz Autoreifen, geduldet. Eine Umfunktionierung einer Garage zum Hobby- oder Wohnraum kommt jedoch einer Zweckentfremdung gleich. Wird ein solcher Verstoß geahndet, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Für eine Solaranlage auf dem Garagendach brauchen Sie keine Baugenehmigung in Berlin. Solaranlagen sind in, an und auf Dächern oder Außenwänden erlaubt, wie es im § 61 der Bauordnung für Berlin heißt. Auch Wallboxen können Sie genehmigungsfrei installieren, um Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
Unser Service für Sie
Aroundhome unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Garagen-Projektes mit Fachwissen und vermittelt passende Fachfirmen.