Die letzte Garagenverordnung von Bremen ist seit dem 30.04.2019 aufgehoben. Stattdessen beruft sich die Oberste Bauaufsicht der Hansestadt auf die Muster-Garagenverordnung der Argebau als Richtlinie. Die Argebau ist die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Baubehörden der Länder. Auf der Argebau-Downloadseite können Sie die Garagenverordnung herunterladen.
Für den Garagenbau ist außerdem die Bremische Landesbauordnung relevant. Sie regelt baurechtliche Vorschriften sowie die Anforderungen für Bauvorhaben in Bremen.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf Kleingaragen mit bis zu 100 Quadratmetern. Größere Garagen, sogenannte Mittel - und Großgaragen, haben eine Nutzfläche von über 100 bzw. über 1.000 Quadratmeter. Deswegen sind deren Vorschriften für Eigentümer:innen von Einfamilien- und Reihenhäusern nicht relevant und werden nicht behandelt.
Keine Baugenehmigung benötigen Garagen in Bremen, die bis zu 3 Meter hoch sind und eine Garagengröße bis zu 50 Quadratmeter aufweisen. Dies gilt für Garagen, die keinen notwendigen Stellplatz enthalten. Halten Sie sich an die Auflagen, benötigen Sie auch für eine Fertiggarage keine Baugenehmigung in Bremen. Falls Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kann es allerdings andere oder weitere Auflagen für Garagen geben. Bei Ihrer Baubehörde erfahren Sie konkret, welche Auflagen für Sie beim Garagenbau gelten.
Auch wenn Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage benötigen, müssen Sie dennoch die baurechtlichen Vorgaben einhalten. Bei Verstößen haften Sie als Bauherr:in und die Garage könnte wieder abgerissen werden.
In Bremen gibt es Vorschriften dazu, wie nah ein Gebäude an die Grundstücksgrenze oder andere Gebäude gebaut werden darf. Indem genügend Platz zwischen den Gebäuden bleibt, soll zum Beispiel der Brandschutz gewährleistet werden. Eine Ausnahme bilden Garagen bei der Grenzbebauung. Eine Garage kann ohne Grenzabstand in Bremen gebaut werden, wenn
Nicht berücksichtigt wird dabei die Höhe des Garagendaches, wenn dessen Neigung nicht mehr als 45 Grad misst.
Dies gilt für Nachbar:innen bei der Grenzbebauung:
Die Baugenehmigung für eine Garage beantragen Sie in Bremen im vereinfachten Verfahren. Dazu laden Sie sich das Bauantragsformular auf der Infoseite für Baugenehmigung im Serviceportal Bremen herunter. Das ausgefüllte Formular und alle Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde ein, damit Ihr Antrag geprüft werden kann. Wird Ihnen die Baugenehmigung erteilt, haben Sie drei Jahre Zeit, mit dem Garagenbau zu beginnen. Ansonsten erlischt die Genehmigung.
Für die Erstellung der Unterlagen ist es notwendig, dass Sie einen oder eine Entwurfsverfasser:in beauftragen, wozu zum Beispiel Architekt:innen gehören.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Für die Beantragung der Baugenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren können Sie in der Bremischen Kostenverordnung Bau (BauKostV) nachlesen. Demnach müssen Sie für eine Genehmigung zur Errichtung einer Garage in Bremen 9 Prozent je Tausend Euro der Garagenkosten zahlen, mindestens aber 130 Euro.
In der Argebau Muster-Garagenverordnung, auf die sich Bremen als Richtlinie bezieht, gibt es folgende Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:
Eine Garage dient in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen ebenfalls abgestellt werden, allerdings muss die Fahrbahn frei bleiben. Außerdem dürfen Sie Auto-Zubehör in der Garage lagern, zum Beispiel einen Satz Reifen oder einen Kindersitz. Die Garage darf nicht als Abstellraum oder Hobbyraum genutzt werden. So eine Zweckentfremdung der Garage kann in Bremen ein Bußgeld nach sich ziehen.
Um den Brandschutz zu gewährleisten, dürfen Sie in Ihrer Garage maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahren.
Wollen Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach oder an der Außenwand installieren, benötigen Sie dafür keine Baugenehmigung in Bremen. Sie können ebenfalls genehmigungsfrei eine Wallbox in der Garage anbringen, um Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
Sie müssen für Ihre Garage keinen Grenzabstand in Bremen einhalten, wenn die Garagenwand maximal 3 Meter beträgt und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 Meter nicht übersteigt - sofern es keine gegenteiligen Vorgaben im Bebauungsplan gibt.
Garagen sind in Bremen nur genehmigungspflichtig, wenn sie höher als drei Meter oder größer als 50 Quadratmeter sind oder es andere Auflagen im Bebauungsplan gibt.
Es gibt keine allgemeinen Grenzen bei der Garagengröße in Bremen. Wichtig ist, dass Sie die baurechtlichen lokalen Vorschriften einhalten.
Bis zu 50 Quadratmeter groß und drei Meter hoch darf eine genehmigungsfreie Garage in Bremen im Allgemeinen sein. Im Einzugsgebiet eines Bebauungsplans können andere Vorgaben gelten.
Die Muster-Garagenverordnung, die in Bremen als Richtlinie gilt, legt fest, wie Garagen und Stellplätze gebaut und genutzt werden dürfen. Sie enthält Vorschriften zur Sicherheit, den Abmessungen und zur Belüftung von Klein-, Mittel- und Großgaragen.
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