In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Gesetzestexte, die für Garagen relevant sind:
Im Folgenden werden Garagenvorschriften für Kleingaragen mit bis zu 100 Quadratmetern erläutert. Für Mittel - und Großgaragen mit über 100 bzw. 1.000 Quadratmeter Nutzfläche gibt es strengere Auflagen, die für Eigentümer:innen von Einfamilien- oder Reihenhäusern nicht relevant sind.
Falls es keine weiteren Auflagen in einem Bebauungsplan gibt, sind folgende Garagen in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei:
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine gemauerte Garage oder eine Fertiggarage aus Metall, Holz oder Beton errichten. Bedenken Sie, dass Sie auch bei einer genehmigungsfreien Garage als Bauherr:in für die Einhaltung der Bauvorschriften haften.
Aus Sicherheitsgründen müssen gewisse Abstandsregeln zu Gebäuden eingehalten werden. Der Mindestabstand beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 3 Meter, wenn es im Bebauungsplan keine anderen Vorgaben gibt. Für Garagen gibt es jedoch Ausnahmen. Garagen dürfen ohne Grenzabstand in Mecklenburg-Vorpommern gebaut werden, wenn sie maximal 3 Meter hoch sind. Außerdem darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung je Grundstücksgrenze bis zu 9 Meter betragen.
Für die Beteiligung der Nachbar:innen gilt:
Ist Ihre Garage genehmigungspflichtig, beantragen Sie ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die Formulare finden Sie auf der Bauformularseite des Regierungsportals Mecklenburg-Vorpommerns. Ist der Antrag vollständig eingereicht, hat die Behörde drei Monate Zeit zu entscheiden. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden. Erhalten Sie keine Absage innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Unterlagen müssen von einem oder einer Entwurfsverfasser:in erstellt worden sein, zum Beispiel von einem oder einer Architekt:in.
Folgende Unterlagen können eingefordert werden:
Bei den Garagenkosten sollten Sie die Gebühren für eine Baugenehmigung mit einkalkulieren. In der Baugebührenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V) können Sie die anfallenden Gebühren einsehen. Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren liegen die Kosten bei 8 Euro für je angefangene 1.000 Euro Garagenkosten, mindestens aber bei 60 Euro. Für eingeschossige Garagen werden zum Beispiel 70 Euro je Kubikmeter als anrechenbare Bauwerte fällig. Hinzukommen noch die Kosten für den oder die Entwurfsverfasser:in sowie gegebenenfalls für einen Bauantragsservice Ihres Garagenbauers, den Sie ab ca. 200 Euro erhalten.
Beispielrechnungen zur Gebühr für Baugenehmigungen
Einzelgarage
Einzelgarage mit Standardmaßen 3 m breit x 5 m lang x 2,5 m hoch → 37,5 m³ → x 70 Euro je Kubikmeter = 2.660 Euro anrechenbarer Bauwert
Baugenehmigung: 8 Euro x 3 (3 Euro je angefangene 1.000 Euro anrechenbarer Bauwert) → 24 Euro → also Mindestgebühr i. H. v. 60 Euro
Doppelgarage
Doppelgarage 6 m breit x 6 m lang x 2,5 m hoch → 90m³ → x 70 Euro je Kubikmeter = 6.300 Euro anrechenbarer Bauwert
Baugenehmigung: 8 Euro x 7 (7 angefangene 1000 Euro anrechenbarer Bauwert) → 56 Euro → also Mindestgebühr i. H. v. 60 Euro
In der Garagenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie folgende Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:
Sie sollten sich vor dem Garagenbau bei Ihrer Baubehörde informieren, ob für Sie noch weitere oder andere Garagenvorschriften gelten.
Aus Brandschutz-Gründen dürfen Sie in einer Kleingarage lediglich bis bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern lagern. Laut § 2 der LBau M-V sind Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Darüber hinaus darf auch Auto-Zubehör in der Garage gelagert werden. Die Nutzung einer Garage als Lagerraum, Werkstatt oder Hobbyraum ist nicht gestattet. Für so eine Zweckentfremdung der Garage können Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld auferlegt bekommen.
Die Installation einer Wallbox in der Garage oder einer Solaranlage auf dem Garagendach oder an Außenwänden ist in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei. Ein Wallbox in der Garage ist besonders praktisch, um das E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
Sie dürfen eine Garage ohne Grenzabstand in Mecklenburg-Vorpommern bauen, wenn die Wände nicht höher als 3 Meter sind, die Grenzbebauung insgesamt maximal 9 Meter beträgt und keine Vorgaben im Bebauungsplan missachtet werden.
Sie benötigen eine Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern, wenn Sie eine Garage bauen wollen, die höher als 3 Meter und größer als 30 Quadratmeter ist, oder andere Vorgaben im Bebauungsplan eine Genehmigung erfordern.
Sie sind bei der Garagengröße nicht eingeschränkt, solange Sie gegen keine baurechtlichen Verordnungen verstoßen.
Bis zu 30 Quadratmeter darf eine genehmigungsfreie Garage in Mecklenburg-Vorpommern groß sein, es sei denn, der Bebauungsplan hat andere Auflagen.
Die Garagenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern regelt den Bau, die Nutzung und die Sicherheit von Garagen.
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