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Baugenehmigung und Garagenverordnung in Niedersachsen

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In Niedersachsen gibt es die Garagenverordnung, die den Bau und den Betrieb einer Garage regelt. Auch die Landesbauordnung enthält wichtige Regelungen z. B. zum Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus können für Hauseigentümer:innen noch weitere lokale Vorschriften relevant sein. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Garagenvorschriften in Niedersachsen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
30. April 2024
Beton Großraumgarage mit breitem Tor vor einem Wohnhaus

Welche Vorschriften für Garagen gelten in Niedersachsen?

Wer eine Garage oder einen Stellplatz auf einem deutschen Grundstück errichten möchte, sollte sich vorab erkundigen, wann eine Baugenehmigung für Garagen erforderlich ist. Je nach Bundesland gelten in der Landesbauordnung sowie in der Garagenverordnung andere Regeln. Für Hauseigentümer:innen sind vor allem die geltenden Vorgaben für ihr Grundstück sowie weitere lokale Vorschriften relevant.

In Niedersachsen können die folgenden Gesetzestexte beim Garagenbau relevant werden:

Die Garagenverordnung in Niedersachsen unterscheidet Kleingaragen bis 100 Quadratmeter von Mittel- und Großgaragen, die bis bzw. über 1.000 Quadratmeter groß sind. Die im Folgenden beschriebenen Vorschriften beziehen sich ausschließlich auf Kleingaragen, da Regeln für Parkhäuser o. Ä. für Hauseigentümer:innen nicht relevant sind.

Welche Garagen sind in Niedersachsen genehmigungsfrei?

Ob Sie in Niedersachsen eine Garage genehmigungsfrei bauen dürfen, hängt in erster Linie von lokalen Vorschriften ab. In der Landesbauordnung von Niedersachsen heißt es, dass eine Garage keine Genehmigung erfordert, wenn siem im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wird und nicht gegen die dort geltenden Vorgaben verstößt. Ob das für Sie gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Liegt der Standort nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, können laut Landesbauordnung Niedersachsen bis zu zwei Garagen sowie deren Zufahrten genehmigungsfrei errichtet werden, wenn die Grundfläche jeweils maximal 30 Quadratmeter beträgt. Ob Sie eine Genehmigung für eine Massivgarage, Fertiggarage oder auch Metallgarage brauchen, hängt also nicht vom Garagenmodell ab. Entscheidend sind die Vorgaben für Ihren Standort sowie die Garagengröße.

Schmale Fertiggarage aus Beton auf einem Baugrundstück
Ein Blick auf die Garagen in der Nachbarschaft gibt erste Hinweise darauf, welche Garagentypen bei Ihnen möglich sind.

Dass der Bau einer Garage keine Genehmigung erfordert, bedeutet nicht, dass Sie sich an keine weiteren Vorschriften halten müssen. Als Bauherr:in sind Sie dafür verantwortlich, dass beim Bau Ihrer Garage nicht gegen geltende Bauvorschriften verstoßen wird. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder oder sogar der Abriss der Garage.

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Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Niedersachsen

In der Landesbauordnung steht bezüglich der Grenzbebauung in Niedersachsen, dass ein Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen Garagen, die eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten, auf der Grundstücksgrenze oder innerhalb von einem Meter zur Grenze errichtet werden. Die Höhengrenze gilt auch, wenn eine Solaranlage auf dem Garagendach montiert wird. Wenn der Abstand der Solaranlage zur Grenze mindestens einen Meter beträgt, darf die Solaranlage laut Landesbauordnung auf dem Garagendach zusätzlich 0,70 m hoch sein. Die Gesamtlänge der Garage darf je Grundstücksgrenze nur 9 Meter und auf dem Baugrundstück insgesamt nur 15 Meter betragen.

Einzelgarage neben Wohnhaus direkt an Grundstücksgrenze gebaut
Bis zu einer bestimmten Größe können Garagen in Niedersachsen direkt an der Nachbarsgrenze errichtet werden.

Nachbarschutz beim Garagenbau

Bei der Grenzbebauung einer Garage in Niedersachsen bedarf es der Zustimmung Ihres Nachbars. Ihre Nachbar:innen werden in dem Fall informiert und erhalten das Recht, die Bauvorlagen einzusehen und innerhalb von vier Wochen Einwände zu erheben. Diesem Verfahren können Sie zuvorkommen, indem Sie der Bauaufsichtsbehörde frühzeitig eine von Ihren Nachbar.innen unterschriebene Zustimmung zum Bauvorhaben übermitteln.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Niedersachsen

Sie müssen für eine genehmigungspflichtige Garage einen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen, damit diese die Einhaltung des geltenden Baurechts prüfen kann. In Niedersachsen genügt für Garagen in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Der Bauantrag muss von einem oder einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in unterschrieben worden sein. Wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft, werden gegebenenfalls weitere Unterlagen angefordert. Nach Erteilung der Baugenehmigung haben Sie 3 Jahre Zeit, mit dem Bau zu beginnen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  • Flurkarte
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung
  • Lageplan
  • ggfs. Bebauungsplan
  • Name und Adresse der Nachbar:innen
  • Name, Anschrift und Flurstücksnummer der Eigentümer:innen vom Nachbargrundstück

Verfahren bei genehmigungsfreier Garage in Niedersachsen

Für eine genehmigungsfreie Garage müssen Sie anstelle des Bauantrags eine Mitteilung über den geplanten Garagenbau bei der zuständigen Gemeinde einreichen. Die Mitteilung müssen Sie als Bauherr:in unterschreiben und die von dem oder der Entwurfsverfasser:in unterschriebenen Bauvorlagen beifügen. Ihre Gemeinde leitet die Bauanzeige dann an die untere Bauaufsichtsbehörde weiter.

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Niedersachsen?

Wie viel eine Baugenehmigung in Niedersachsen kosten kann, wird anhand der Garagenkosten bzw. des Garagenwertes bemessen. In der Anlage 1 BauGO - Gebührenverzeichnis des Niedersächsischen Landesrechts können Sie die aktuellen Gebühren einsehen:

  • Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zahlen Sie 4,30 Euro je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes aber mindestens 90 Euro.
  • Beim klassischen Baugenehmigungsverfahren zahlen Sie 5,50 je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes, aber mindestens 115 Euro.

Angenommen mit den Kosten Ihrer Fertiggarage liegt der Rohbauwert bei 15.000 Euro. Dann würden die Gebühren für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen bei 129 Euro liegen, während Sie für ein klassisches Baugenehmigungsverfahren 165 Euro zahlen müssten.

Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Niedersachsen?

In Niedersachsen müssen Sie folgende Brandschutz- und Bauvorschriften beim Bau einer Kleingarage beachten:

  • Zwischen der Garage und öffentlichen Verkehrsflächen muss es eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 Metern Länge geben.
  • Wenn vor dem Garagentor die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig behindert wird, sodass die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beeinträchtigt wird, muss ein Stauraum für wartende Fahrzeuge vorhanden sein.
  • Decken zu anderen Räumen, die nicht zur Garage gehören, müssen mindestens feuerhemmend sein (Ausnahme bei Abstellräumen mit insgesamt nicht mehr als 20 Quadratmetern Grundfläche).
  • Gibt es neben der Garage einen weiteren Raum, muss es eine Trennwand als raumabschließendes Bauteil geben, die mindestens feuerhemmend ist.
  • Bei Kleingaragen genügen statt Brandwänden feuerhemmende Abschlusswände oder Abschlusswände aus nicht brennbaren Baustoffen ohne Öffnungen (gilt nicht für offene Kleingaragen).
  • Verbindungstüren zwischen Garagen und einem Bereich, den nicht nur Benutzer:innen der Garage betreten (z. B. Flur, Treppenhaus oder Aufzug), müssen selbstschließend und mindestens feuerhemmend sein.
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Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Niedersachsen erlaubt?

In der Landesbauordnung werden Garagen als „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen“ definiert. Damit ist eine Zweckentfremdung von Garagen in Niedersachsen zum Beispiel als Werkstatt, Büro oder reiner Lagerraum ausgeschlossen. Generell erlaubt ist die Unterbringung von Auto-Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Frostschutz- und Reinigungsmittel. Für eine andere Art der Garagennutzung benötigen Sie eine Genehmigung.

Lagerung von brennbaren Stoffen in Garagen

Zum Brandschutz einer Garage in Niedersachsen wird die Lagerung von brennbaren Stoffen limitiert. Im § 19 der Garagenverordnung von Niedersachsen heißt es dazu: „In Kleingaragen dürfen Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 l Dieselkraftstoff und nicht mehr als 20 l Benzin aufbewahrt werden.“

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Niedersachsen?

Besonders beliebt bei Besitzer:innen von Elektrofahrzeugen ist eine eigene Ladestation in der Garage. Die sogenannte Wallbox ermöglicht es Ihnen, Ihr Elektrofahrauto mit Solarstrom zu laden. In Niedersachsen ist für die Installation einer Ladestation keine Genehmigung erforderlich.

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Häufig gestellte Fragen
Wie weit muss eine Garage von der Grundstücksgrenze in Niedersachsen entfernt sein?

Laut Landesbauordnung von Niedersachsen beträgt der Grenzabstand 3 Meter. Als Ausnahmen werden zum Beispiel Garagen genannt, die nicht höher als 3 Meter sind, maximal 9 Meter entlang der Grundstücksgrenze verlaufen und bis zu 15 Metern Gesamtlänge verfügen. Solche Bauten können auf der Grundstücksgrenze oder bis zu einen Meter davon entfernt gebaut werden, wenn keine weiteren Vorschriften missachtet werden.

Sind Garagen in Niedersachsen genehmigungspflichtig?

Ja, manche Garagen sind in Niedersachsen genehmigungspflichtig. Wenn Sie zum Beispiel außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans eine Garage mit einer Grundfläche von mehr als 30 Quadratmetern oder mehr als zwei Garagen errichten wollen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Wie groß darf eine Garage sein in Niedersachsen?

Die Garagengröße ist in Niedersachsen nicht limitiert. Garagen mit einer Grundfläche bis zu 100 Quadratmetern werden in der Garagenverordnung von Niedersachsen als Kleingaragen definiert.

Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung in Niedersachsen sein?

Gemäß der Landesbauordnung in Niedersachsen können bis zu zwei Garagen sowie deren Zufahrten genehmigungsfrei errichtet werden, sofern die Grundfläche jeweils maximal 30 Quadratmeter beträgt oder die Garage innerhalb eines Bebauungsplans errichtet wird und den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Was ist baurechtlich eine Garage?

Die Niedersächsische Landesbauordnung besagt, das Garagen Gebäude oder Gebäudeteile sind, die die Funktion zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen erfüllen.

Was darf in Niedersachsen in der Garage gelagert werden?

In Garagen in Niedersachsen mit bis zu 100 m² Grundfläche dürfen maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und maximal 20 Liter Benzin gelagert werden. Ansonsten sind neben Fahrzeugen die Lagerung von Auto-Zubehör wie Reifen oder Werkzeug gestattet.

Was besagt die Garagenverordnung in Niedersachsen?

Die Niedersächsische Garagenverordnung beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen.

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