Beim Garagenbau gibt es einige Auflagen, die Sie beachten müssen. Am wichtigsten ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Gibt es keinen Bebauungsplan, gilt die Landesbau- oder Garagenverordnung des Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 keine eigene Garagenverordnung mehr. Stattdessen beinhalten folgende Gesetzestexte Regeln für den Garagenbau in NRW:
Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern. Solche Garagen sind ausreichend groß für Eigenheime. Mittelgaragen haben eine Nutzfläche von 100 bis 1.000 Quadratmeter. Alles darüber nennt man Großgaragen, wie zum Beispiel Parkhäuser.
Im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann es spezifische Vorgaben zu genehmigungspflichtigen Garagen geben. Ohne diese möglichen Auflagen sind laut BauO Garagen in NRW genehmigungsfrei, wenn sie
Für andere Garagengrößen müssen Sie eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt einholen. In jedem Fall müssen Sie sich an die baurechtlichen Auflagen halten. Dabei spielt es in Nordrhein-Westfalen keine Rolle, ob Sie eine gemauerte Garage, eine Fertiggarage aus Beton oder eine Blechgarage bauen.
In NRW ist eine Abstandsfläche von 3 Metern zum Nachbargrundstück vorgesehen. Für Garagen ist die Grenzbebauung allerdings unter gewissen Auflagen erlaubt, wenn das Ortsrecht nichts anderes vorsieht. In der BauO NRW stehen folgende erforderlichen Abstandsflächen, wenn Sie Ihre Garage an der Grundstücksgrenze errichten wollen:
Ihre Nachbar:innen werden von der Baubehörde über Pläne zur Grenzbebauung informiert. Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, können Sie Eigentümer:innen angrenzender Grundstücke vorab über Ihre Baupläne informieren.
Wenn Ihre Garage genehmigungspflichtig ist, beantragen Sie in NRW ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dann nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr:in sind aber dennoch dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Reichen Sie den Bauantrag mit allen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein. Auf dem Bauportal NRW finden Sie Informationen zum Ablauf eines Verfahrens. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie drei Jahre Zeit, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.
Bei einem genehmigungsfreien Garagenbau in NRW sollten Sie bei Ihrer Baubehörde nachfragen, ob Sie eine Bauanzeige stellen müssen.
Laut BauPrüfVO sind beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren folgende Unterlagen einzureichen:
Die Bauvorlagen müssen von einem oder einer Entwurfsverfasser:in unterzeichnet sein. Dazu gehören zum Beispiel Architekt:innen.
Die Kosten für die Baugenehmigung betragen in NRW mindestens 0,6 Prozent und höchstens 1 Prozent der Rohbausumme. Wie hoch die Gebühren genau sind, wird prozentual zum Rohbauwert berechnet. Haben Sie zum Beispiel Garagenkosten von 10.000 Euro, würde eine Gebühr zwischen 60 und 100 Euro anfallen.
Entscheiden Sie sich für eine Fertiggarage, können Sie einen Bauantragsservice hinzubuchen. Der Garagenbauer übernimmt dann alle bürokratischen Aufgaben für Sie. In dem Fall kommt zum Preis der Fertiggarage eine Gebühr zwischen 500 und 1.000 Euro hinzu.
Wenn Sie eine Garage planen, müssen Sie bestimme Auflagen für die Sicherheit beachten. In der Sonderbauverordnung NRW sind die baulichen Anforderungen von Garagen geregelt:
Laut § 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie Fahrrädern und nicht als Lagerraum. Der Grund dafür ist die Feuergefahr. Viele Materialien, wie Lacke, Benzin und Lösungsmittel, können wie Brandbeschleuniger in einer vollgestellten Garage wirken.
Autozubehör wie Felgen, Scheibenreiniger und Autoreifen dürfen in einer Garage gelagert werden. Eine Umfunktionierung zum Lager- oder Hobbyraum ist jedoch ohne Genehmigung nicht erlaubt. Bei einer Zweckentfremdung der Garage droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro.
Keine Lagerung von brennbaren Stoffen
Laut der Sonderbauverordnung NRW dürfen brennbare Stoffe, die sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befinden, nur in geringen Mengen in Kleingaragen aufbewahrt werden. Die Lagerung von bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin ist erlaubt.
Der Einbau einer Ladestation für Elektroautos, einer sogenannten Wallbox, ist in Nordrhein-Westfalen nicht genehmigungspflichtig. Denken Sie bereits vor dem Bau der Garage daran, die Stromleitungen einzuplanen. Auch die Solaranlage auf dem Garagendach ist in der Regel genehmigungsfrei. Mit dieser Kombination können Sie Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom laden und Stromkosten sparen.
Eine Garage darf in NRW auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sie nicht höher als 3 Meter ist, auf einer Nachbarsseite nicht länger als 9 Meter verläuft und die Grenzbebauung insgesamt nicht mehr als 18 Meter beträgt.
Außerhalb von Ortschaften ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Innerhalb von Ortschaften sind Garagen oft genehmigungsfrei, wenn sie nicht höher als 3 Meter und größer als 30 Quadratmeter sind. Entscheidend ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Für Garagen über 30 Quadratmeter Größe ist in NRW häufig eine Genehmigung erforderlich. Ihre Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, was für Sie gilt.
Aus Brandschutz-Gründen ist in einer Garage in NRW lediglich die Lagerung von Autozubehör gestattet. In erster Linie dienen Garagen als Unterstellplatz für Kraftfahrzeuge.
In NRW gibt es keine eigene Garagenverordnung mehr. Die baulichen, sicherheitstechnischen und nutzungsbezogenen Anforderungen an Garagen werden z. B. in der Landesbauordnung des Landes geregelt.
Unser Service für Sie
Aroundhome unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes mit Fachwissen und vermittelt passende Garagenbauer und Garagen-Angebote.