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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

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Sie wollen eine Garage in Rheinland-Pfalz bauen und wissen nicht, welche Vorschriften gelten? Wir verraten Ihnen, wann Sie eine Garage genehmigungsfrei bauen dürfen, was Sie in der Garage lagern können und welche wichtigen Auflagen sonst noch in der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz stehen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
16. Juli 2024
Gemauerte Großraumgarage mit Garagentor aus Holz

Welche Vorschriften für Garagen gelten in Rheinland-Pfalz?

Sie müssen sich beim Garagenbau in erster Linie an den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde halten. Werden Garagen im Bebauungsplan nicht behandelt, gelten die Landesbauordnung und Garagenverordnung des Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz sind folgende Gesetzestexte relevant:

Wichtig

In der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Garagengröße für die Auflagen entscheidend. Unterschieden werden folgende Garagentypen:

  • Kleingaragen bis 100 m² Nutzfläche
  • Mittelgaragen über 100 bis 1 000 m² Nutzfläche
  • Großgaragen über 1 000 m² Nutzfläche

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, deren Größe für Eigenheime in der Regel ausreichend ist.

Welche Garagen sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?

Im Bebauungsplan der Gemeinde kann aufgeführt sein, ob Sie Ihre Garage ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz bauen dürfen. Innerhalb von Ortschaften sind Garagen bis zu einer gewissen Größe häufig genehmigungsfrei. Ob Sie eine Massivgarage, Blechgarage oder Fertiggarage bauen, ist dabei unerheblich. Laut der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz ist eine Garage in den folgenden Fällen genehmigungsfrei:

  • Die Grundfläche der Garage ist nicht größer als 50 Quadratmeter.
  • Die mittlere Wandhöhe der Außenwände ist maximal 3,20 Meter hoch. Bei Wänden mit Giebeln beträgt die Firsthöhe maximal 4 Meter.
  • Die Garage liegt im Innenbereich, also innerhalb einer Ortschaft.
  • Die Garage liegt nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.

Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, kann es dennoch erforderlich sein, dass Sie Ihrer Baubehörde den Garagenbau melden. So können Sie sich von offizieller Seite rückversichern lassen, dass Ihre Garage umsetzbar ist und gegen keine Auflagen verstößt. Denn auch ohne erforderliche Baugenehmigung haften Sie als Bauherr:in für die Einhaltung der baurechtlichen Ordnung.

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Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz

Wenn es nach Ortsrecht keine anderen Regelungen gibt, ist die Grenzbebauung in Rheinland-Pfalz unter den folgenden Auflagen erlaubt:

  • Laut Landesbauordnung darf die Garage eine mittlere Wandhöhe bis zu 3,20 Metern betragen.
  • Die Garagenlängedarf an einer Grundstücksgrenze 12 Meter nicht überschreiten.
  • Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen nicht höher als 4 Meter sein.
  • Das Garagendach darf zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45 Grad geneigt sein.

Planen Sie eine Garage ohne Abstandsflächen, können Ihre Nachbar:innen von der Baubehörde über die Grenzbebauung informiert werden. Sie erhalten dann die Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Ans Wohnhaus angebaute, weiße Fertiggarage mit weißem Tor, die ohne Abstandfläche zum Nachbargrundstück gebaut wurde
Die Grenzbebauung kann bei Garagen in Rheinland-Pfalz erlaubt sein.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Rheinland-Pfalz

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage in Rheinland-Pfalz, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Ein oder eine Entwurfsverfasser:in muss den Bauantrag und die Bauvorlagen unterschreiben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen oder eine Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Den Bauantrag geben Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Auf dem Service-Portal von Rheinland-Pfalz finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, der Formulare, Gebühren sowie zuständigen Behörden.

Folgende Unterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausführung erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Lageplan des Grundstücks
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und Berechnungen
  • Entwässerungsunterlagen
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Nachbarbeteiligung
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen (je nach Gemeinde)

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Rheinland-Pfalz?

Die Kosten für eine Baugenehmigung beträgt laut dem Besonderen Gebührenverzeichnis von Rheinland-Pfalz mindestens 60 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem Rohbauwert und den Kosten der Garage.

Wenn Sie die bürokratische Arbeit abgeben wollen, erkundigen Sie sich nach einem Bauantragsservice Ihrer Garagenfachfirma. Dann übernimmt der Anbieter die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt. Für den Bauantragsservice kommen ca. 500 bis 1.000 Euro zum Preis der Fertiggarage hinzu.

Unser Tipp

Um Kosten beim Garagenbau zu sparen, können Sie staatliche Hilfsmittel nutzen. Der Garagenkauf selbst wird nicht gefördert. Sie können aber Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer einbruchhemmenden Tür als Förderung für Ihre Garage nutzen.

Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Rheinland-Pfalz?

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen mindestens 3 Meter lange Zu- und Abfahrten vorhanden sein. Wird der sichere Verkehr durch z. B. vor einem Tor wartende Fahrzeuge gefährdet, muss ein Stauraum vorhanden sein.
  • Rampen: Zwischen einer öffentlichen Verkehrsfläche und einer Rampe, die mehr als 10 Prozent geneigt ist, muss eine Fläche mit höchstens 5 Prozent Neigung liegen. Diese Fläche muss mindestens 3 Meter lang sein.
  • Einstellplatz: Ein notwendiger Stellplatz muss mind. 5 Meter lang und 2,30 Meter breit sein. Er muss mindestens 2,40 Meter breit sein, wenn eine Längsseite des Stellplatzes im Abstand bis zu 0,10 Meter durch z. B. Wände begrenzt ist. Er muss mindestens 2,50 Meter breit sein, wenn beide Längsseiten begrenzt sind. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Wände: Für Kleingaragen sind tragende Wände und Decken ohne Feuerwiderstandsfähigkeit erlaubt. Trennwände und Decken zwischen Kleingaragen und anderen Räumen oder Gebäuden müssen feuerhemmend sein. Das gilt nicht für Kleingaragen, die nur Abstellzwecken dienen und kleiner als 20 Quadratmeter sind.
  • Gebäudeabschlusswände: Anstelle von Gebäudeabschlusswänden genügen Wände ohne Öffnungen, die feuerhemmend sind oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Einbauten und technische Anlagen: Einrichtungen für mechanische Parksysteme sowie Entwässerungsleitungen zwischen Geschossen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen; dies gilt nicht für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Rheinland-Pfalz erlaubt?

Laut Paragraf 21 der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Sofern die Nutzbarkeit des Stellplatzes nicht beeinträchtigt wird, dürfen darüber hinaus ein zusätzlicher Satz Reifen und Zubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz gelagert werden. Auch Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen gelagert werden, wenn die Verkehrsflächen frei bleiben. Eine Zweckentfremdung der Garage kann in Rheinland-Pfalz mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

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Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach installieren wollen. Kombiniert mit einer Wallbox können Sie Ihr Elektroauto mit eigenen Solarstrom laden. Auch für die Wallbox, die Elektro-Ladestation in der Garage, benötigen Sie in Rheinland-Pfalz keine Genehmigung.

Häufig gestellte Fragen
Wie weit muss eine Garage in Rheinland-Pfalz von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Garagen dürfen in Rheinland-Pfalz direkt auf die Grenze gebaut werden, wenn die Wandhöhe 3,20 Meter nicht übersteigt, die Länge an der Grenze 12 Meter nicht überschreitet, die Giebel nicht höher als 4 Meter sind und das Garagendach maximal 45 Grad geneigt ist. Das gilt, wenn nichts anderes im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde festgelegt ist.

Sind Garagen in Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig?

Für eine Garage kann eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz erforderlich sein, wenn sie zum Beispiel außerhalb einer Ortschaft oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmälern gebaut werden soll, größer als 50 Quadratmeter und höher als 3,20 Meter ist.

Wie groß darf eine Garage sein in Rheinland-Pfalz?

Für Garagen über 50 Quadratmeter Grundfläche benötigen Sie in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung.

Wie groß darf eine Garage in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

Eine genehmigungsfreie Garage darf maximal 50 Quadratmeter Grundfläche aufweisen, wenn sie innerorts gebaut wird und im Bebauungsplan keine anderen Auflagen stehen.

Was darf in Rheinland-Pfalz in der Garage gelagert werden?

In Rheinland-Pfalz dürfen Sie in Ihrer Garage neben Kraftfahrzeugen lediglich Auto-Zubehör, Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge sowie bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in Schutzbehältern lagern.

Was besagt die Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz?

Die Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz (GarstellVO) regelt den Bau und Betrieb von Garagen.

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