Sie müssen sich beim Garagenbau in erster Linie an den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde halten. Werden Garagen im Bebauungsplan nicht behandelt, gelten die Landesbauordnung und Garagenverordnung des Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz sind folgende Gesetzestexte relevant:
In der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Garagengröße für die Auflagen entscheidend. Unterschieden werden folgende Garagentypen:
Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, deren Größe für Eigenheime in der Regel ausreichend ist.
Im Bebauungsplan der Gemeinde kann aufgeführt sein, ob Sie Ihre Garage ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz bauen dürfen. Innerhalb von Ortschaften sind Garagen bis zu einer gewissen Größe häufig genehmigungsfrei. Ob Sie eine Massivgarage, Blechgarage oder Fertiggarage bauen, ist dabei unerheblich. Laut der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz ist eine Garage in den folgenden Fällen genehmigungsfrei:
Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, kann es dennoch erforderlich sein, dass Sie Ihrer Baubehörde den Garagenbau melden. So können Sie sich von offizieller Seite rückversichern lassen, dass Ihre Garage umsetzbar ist und gegen keine Auflagen verstößt. Denn auch ohne erforderliche Baugenehmigung haften Sie als Bauherr:in für die Einhaltung der baurechtlichen Ordnung.
Wenn es nach Ortsrecht keine anderen Regelungen gibt, ist die Grenzbebauung in Rheinland-Pfalz unter den folgenden Auflagen erlaubt:
Planen Sie eine Garage ohne Abstandsflächen, können Ihre Nachbar:innen von der Baubehörde über die Grenzbebauung informiert werden. Sie erhalten dann die Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage in Rheinland-Pfalz, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Ein oder eine Entwurfsverfasser:in muss den Bauantrag und die Bauvorlagen unterschreiben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen oder eine Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Den Bauantrag geben Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Auf dem Service-Portal von Rheinland-Pfalz finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, der Formulare, Gebühren sowie zuständigen Behörden.
Folgende Unterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausführung erforderlich:
Die Kosten für eine Baugenehmigung beträgt laut dem Besonderen Gebührenverzeichnis von Rheinland-Pfalz mindestens 60 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem Rohbauwert und den Kosten der Garage.
Wenn Sie die bürokratische Arbeit abgeben wollen, erkundigen Sie sich nach einem Bauantragsservice Ihrer Garagenfachfirma. Dann übernimmt der Anbieter die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt. Für den Bauantragsservice kommen ca. 500 bis 1.000 Euro zum Preis der Fertiggarage hinzu.
Um Kosten beim Garagenbau zu sparen, können Sie staatliche Hilfsmittel nutzen. Der Garagenkauf selbst wird nicht gefördert. Sie können aber Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer einbruchhemmenden Tür als Förderung für Ihre Garage nutzen.
Laut Paragraf 21 der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Sofern die Nutzbarkeit des Stellplatzes nicht beeinträchtigt wird, dürfen darüber hinaus ein zusätzlicher Satz Reifen und Zubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz gelagert werden. Auch Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen gelagert werden, wenn die Verkehrsflächen frei bleiben. Eine Zweckentfremdung der Garage kann in Rheinland-Pfalz mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.
In Rheinland-Pfalz benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach installieren wollen. Kombiniert mit einer Wallbox können Sie Ihr Elektroauto mit eigenen Solarstrom laden. Auch für die Wallbox, die Elektro-Ladestation in der Garage, benötigen Sie in Rheinland-Pfalz keine Genehmigung.
Garagen dürfen in Rheinland-Pfalz direkt auf die Grenze gebaut werden, wenn die Wandhöhe 3,20 Meter nicht übersteigt, die Länge an der Grenze 12 Meter nicht überschreitet, die Giebel nicht höher als 4 Meter sind und das Garagendach maximal 45 Grad geneigt ist. Das gilt, wenn nichts anderes im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde festgelegt ist.
Für eine Garage kann eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz erforderlich sein, wenn sie zum Beispiel außerhalb einer Ortschaft oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmälern gebaut werden soll, größer als 50 Quadratmeter und höher als 3,20 Meter ist.
Für Garagen über 50 Quadratmeter Grundfläche benötigen Sie in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung.
Eine genehmigungsfreie Garage darf maximal 50 Quadratmeter Grundfläche aufweisen, wenn sie innerorts gebaut wird und im Bebauungsplan keine anderen Auflagen stehen.
In Rheinland-Pfalz dürfen Sie in Ihrer Garage neben Kraftfahrzeugen lediglich Auto-Zubehör, Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge sowie bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in Schutzbehältern lagern.
Die Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz (GarstellVO) regelt den Bau und Betrieb von Garagen.
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