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Baugenehmigung und Garagenverordnung im Saarland

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Die Garagenverordnung im Saarland regelt den Bau und den Betrieb von Garagen. Zusätzlich müssen Sie die Landesbauordnung und in erster Linie die örtlichen Vorschriften beachten, wenn Sie eine Garage errichten möchten. Erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung im Saarland benötigen und welche Anforderungen es für beim Bau einer Garage gibt.<br>Brauchen Sie direkt Empfehlungen für Fachfirmen?
Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
06. Mai 2024
Gemauerte Garage aus rotem Backstein neben Einfamilienhaus

Welche Vorschriften für Garagen gelten im Saarland?

Beim Garagenbau müssen Sie in der Regel einige bürokratische Hürden überwinden. Je nach Bundesland und Gemeinde können unterschiedliche Anforderungen für Baugenehmigungen für Garagen gelten. Auch das Saarland hat nicht nur seine eigenen baurechtlichen Vorschriften, sondern auch spezielle Regelungen für Garagen- und Stellplätze. Folgende Gesetzestexte, die den Garagenbau betreffen, gibt es im Saarland:

Im Folgenden werden ausschließlich Bestimmungen für Kleingaragen behandelt, die laut Garagenverordnung vom Saarland eine Nutzfläche von bis zu 100 Quadratmetern umfassen. Mittel- und Großgaragen mit einer Nutzfläche über 100 bzw. 1.000 Quadratmetern sind für Eigentümer:innen eher nicht relevant und unterliegen oft anderen oder zusätzlichen Regelungen.

Welche Garagen sind im Saarland genehmigungsfrei?

In der Landesbauordnung Saarlands steht, dass innerorts Garagen genehmigungsfrei errichtet werden dürfen, wenn die Wandhöhe maximal 3 Meter und die Grundfläche maximal 36 Quadratmeter beträgt. In erster Linie sind aber die lokalen Bauvorschriften entscheidend. Ob Ihr Grundstück zum Beispiel im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Neben der Garagengröße sind demnach die lokalen Bauvorschriften entscheidend dafür, ob Sie Ihre Massivgarage, Fertiggarage, Metallgarage oder ein anderes Garagenmodell genehmigungsfrei im Saarland errichten dürfen.

Einzelgarage an ein Einfamilienhaus gebaut
Schauen Sie sich in der Nachbarschaft um, welche Garagen besonders häufig vorkommen. Das kann ein Anhaltspunkt dafür sein, welche Maße bei Ihnen keine Genehmigung erfordern.

Wichtig: Auch ohne Genehmigungspflicht müssen Sie als Bauherr:in im Saarland öffentlich-rechtliche und baurechtliche Vorschriften beachten, wie lokale Regelungen zum Natur- und Wasserschutz sowie zum Nachbarschaftsrecht.

Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen im Saarland

Laut Paragraf 8 der saarländischen Landesbauordnung muss ein Grenzabstand von einem Meter eingehalten werden, außer wenn die Garage nicht mehr als 12 Meter entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Insgesamt darf die Grenzbebauung auf einem Grundstück nur 15 Meter bemessen. Zudem darf der Garagen-Rauminhalt maximal 30 Kubikmeter betragen und die grenzseitige Wand maximal 3 Meter hoch sein. Bei einem Garagendach, das diese Höhe übersteigt, darf der First nicht höher als 4 Meter sein. Die Neigung des Dachs oder einer aufliegenden Solaranlage darf maximal 45 Grad betragen. Eine Ausnahme gibt es für Solaranlagen, die von der Grundstücksgrenze mindestens 2 Meter entfernt errichtet werden. Dachgauben oder Ähnliches sind nicht gestattet.

Tipp zur Grenzbebauung von Garagen

Bei einer Grenzbebauung werden Nachbar:innen von der Baubehörde wenn nötig informiert, damit sie sich zu den Bauplänen äußern können. Um das Verfahren zu vereinfachen, können Sie vorab mit den Eigentümer:innen des Nachbargrundstücks reden und nach einer schriftlichen Einwilligung zu Ihrem Bauvorhaben fragen.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage im Saarland

Den Bauantrag für eine Garage im Saarland stellen Sie in der Regel elektronisch bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Baubehörde. Neben den offiziellen Formularen können weitere Unterlagen oder Datenträger erforderlich sein oder nachträglich eingefordert werden. In der Regel benötigen Sie eine Erklärung zum Bauvorhaben von einer bauvorlagenberechtigten Person, die auch Entwurfsverfasser:in genannt wird. Dazu zählen z. B. Architekt:innen. Mehr Infos, Materialien und Formulare sind auf der Downloadseite des saarländischen Bauministeriums oder bei Ihrem zuständigen Bauamt erhältlich.

Folgende Unterlagen sind laut der saarländischen Bauvorlagenverordnung einzureichen:

  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung
  • Nachweis der baulichen Nutzung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • bautechnische Nachweise plus Bescheinigungen
  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans: das Bauvorhaben betreffenden Auszug aus der Satzung

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage im Saarland?

Die Gebühren für eine Baugenehmigung im Saarland richten sich in der Regel nach Aufwand und einer Berechnungsformel. Im Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sind die Details aufgeführt. Demnach müssen Sie für die Bearbeitung eines Bauantrags und der Erteilung einer Baugenehmigung 5,40 Euro für je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes der Garage rechnen, mindestens aber mit 75 Euro. Ist der Rohbauwert nur schwer zu bestimmen, werden 3,70 Euro für je angefangene 500 Euro der Herstellungskosten berechnet. Die Gebührenkosten sind einer der kleinsten Posten der Garagenkosten.

Eine Garage lässt sich nicht ohne bürokratischen Aufwand errichten. Um Sie zu unterstützen, bieten viele Garagen-Fachfirmen einen Bauantragsservice an. Zusätzlich zu den Kosten der Fertiggarage werden Ihnen dann noch Kosten für den Service berechnet.

Moderne Garage aus anthrazitfarbenem Blech und Garagentor in gleicher Farbe neben einem Haus mit Holzfassade
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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten im Saarland?

Entscheidend sind bei den Brandschutz- und Bauvorschriften in erster Linie ebenfalls die lokalen Vorschriften Ihrer Gemeinde. Die Garagenverordnung des Saarlands enthält folgende wichtige Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:

  • Wenn durch wartende Fahrzeuge vor Garagentoren die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beeinträchtigt werden, muss vor der Garage ein Stauraum vorhanden sein.
  • Die Zu- und Abfahrten von Garagen dürfen die Nutzung von Rettungswegen nicht behindern und müssen entsprechend stabil befestigt sein.
  • Die Neigung von Rampen sollte bei Kleingaragen nicht über 20 Prozent liegen.
  • Garagenstellplätze müssen eine Mindestlänge von 5 Metern und eine Mindestbreite von 2,30 Metern haben, während behindertengerechte Stellplätze mindestens 3,50 Meter breit sein müssen.
  • Tragende Wände, Stützen und Decken von Kleingaragen müssen mindestens feuerhemmend sein oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Wände und Stützen müssen nicht feuerhemmend sein und dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn die Garage mit mindestens 2,50 Meter Grenzabstand und mindestens 5 Meter Abstand zu anderen Gebäuden erbaut wird.
  • Decken oder Dächer können aus brennbaren Materialien bestehen, sofern die Kleingarage mindestens 2,50 Meter Abstand zu Nachbargrenzen und zu anderen Gebäuden einhält.
  • Die genannten Abstände für Dächer und Wände sind nicht erforderlich, wenn die Garage an feuerbeständige Wände ohne Öffnungen angebaut ist oder wenn das angrenzende Gebäude solche Wände aufweist.
  • Die Tür zwischen Garage und einem nicht zur Garage gehörenden Raum muss mindestens feuerhemmend und selbstschließend sein.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind im Saarland erlaubt?

Im Paragraf 47 der Landesbauordnung vom Saarland wird ausdrücklich erwähnt, dass Garagen nicht zweckentfremdet benutzt werden dürfen. Laut Definition sind Garagen Räume, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Demnach ist die Nutzung einer Garage als Hobby- oder Abstellraum nicht gestattet. Häufig dürfen Sie lediglich Autozubehör in der Garage lagern. Darüber hinaus ist es aus Brandschutzgründen erlaubt, lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufzubewahren.

Sollte Sie eine brennbare Flüssigkeit in Ihrer Garage verschütten, muss der Stoff, mit dem Sie die Flüssigkeit aufsaugen, sofort aus der Garage entfernt werden. Öl- oder fetthaltige Putzwolle oder -lappen dürfen Sie nur in dichten Behältern aus nicht brennbaren Materialien aufbewahren.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen im Saarland?

Eine eigene Ladestation in der Garage ist besonders praktisch in Kombination mit einer Solaranlage auf dem Garagendach. Denn so können Sie kostengünstig Ihr Elektrofahrzeug mit Solarstrom laden. Eine Ladestationen für Elektromobilität, die sogenannte Wallbox, gehört laut Paragraf 61 der Landesbauordnung des Saarlands zu den verfahrensfreien Vorhaben. Sie benötigen dafür also keine Baugenehmigung.

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Häufig gestellte Fragen
Wie weit muss eine Garage von der Grundstücksgrenze im Saarland entfernt sein?
Ob Sie direkt an der Grundstücksgrenze im Saarland bauen dürfen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde, denn entscheidend sind die lokalen Vorschriften Ihrer Gemeinde. In der Landesbauordnung des Saarlands heißt es, dass ein Grenzabstand von einem Meter eingehalten werden muss. Ausnahmen gibt es innerorts für Garagen bis 36 Quadratmetern mit einer Wandhöhe bis 3 Metern.
Sind Garagen im Saarland genehmigungspflichtig?
Es kann sein, dass Sie für Ihre Garage im Saarland eine Genehmigung brauchen. Um sicherzugehen, stellen Sie eine Anfrage bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Wie groß darf eine Garage sein im Saarland?
Im Allgemeinen gibt es keine Größeneinschränkungen bei einer Garage, wenn nicht gegen lokale baurechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung im Saarland sein?
Laut der saarländischen Landesbauordnung kann eine Garage genehmigungsfrei sein, wenn die Wände bis zu 3 Meter hoch und die Fläche bis zu 36 Quadratmeter groß ist.
Was darf im Saarland in der Garage gelagert werden?
Neben Ihren Fahrzeugen darf in einer Garage Auto-Zubehör gelagert werden, wozu zum Beispiel Reifen und Frostschutzmittel zählen. Aus Brandschutzgründen dürfen Sie maximal 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in verschlossenen, bruchsicheren Behältern in Ihrer Garage im Saarland lagern.
Was besagt die Garagenverordnung im Saarland?
Die Garagenverordnung im Saarland umfasst Regelungen für die Errichtung und Nutzung von Garagen und Stellplätzen.
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