Beim Garagenbau sind die Vorgaben des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde entscheidend. Werden Garagen dort nicht behandelt, können Sie sich nach der Garagenverordnung Ihres Bundeslandes richten. Für eine Garage in Sachsen sind folgende Gesetzestexte relevant:
Im Folgenden werden Auflagen für Kleingaragen erläutert. Laut der Garagenverordnung von Sachsen gelten Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 Quadratmetern als Kleingaragen. Mittel- und Großgaragen mit einer größeren Nutzfläche unterliegen zusätzlichen Vorschriften, die für Hauseigentümer:innen nicht relevant sind.
Laut der Sächsischen Bauordnung können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden und der Bebauungsplan keine anderen Auflagen für Garagen enthält:
Ob Sie eine Garage genehmigungsfrei in Sachsen bauen dürfen, hängt also vom Ort und der Garagengröße ab. Dagegen spielt es keine Rolle, ob Sie eine Blechgarage, gemauerte Garage oder Fertiggarage aus Beton bauen.
Benötigen Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage in Sachsen, müssen Sie vor Baubeginn dennoch die Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Wichtig ist auch, dass Sie als Bauherr:in für die Einhaltung der baurechtlichen Auflagen haften.
Dürfen Sie Ihre Garage direkt an die Nachbargrenze bauen? Unter Umständen ist dies möglich. In der Sächsischen Bauordnung finden Sie die aktuellen Regelungen zu Grenz- und Abstandsflächen für Garagen:
Beachten Sie, dass es immer ratsam ist, rechtzeitig mit den Nachbar:innen zu reden, wenn Sie Ihre Garage an die Grundstücksgrenze bauen wollen.
Für eine Baugenehmigung für eine Garage in Sachsen beantragen Sie ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Den Bauantrag für die Garage reichen Sie beim zuständigen Bauamt ein. Die dazu notwendigen Unterlagen sind vom jeweiligen Landkreis abhängig. In der Regel benötigen Sie jedoch:
Die Kosten für eine Baugenehmigung für eine Garage in Sachsen richten sich nach dem Umfang des Bauvorhabens und den Garagenkosten. Häufig liegen die Gebühren zwischen 50 und 100 Euro.
Wünschen Sie sich Hilfe bei der bürokratischen Arbeit, können Sie den Bauantragsservice Ihres Garagenbauers in Anspruch nehmen. Dann kommt zum Preis der Fertiggarage eine Servicegebühr zwischen 500 und 1.000 Euro hinzu.
Mögliche Kosten im Überblick:
Stehen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde keine spezifischen Brandschutz- und Bauvorschriften für Garagen, enthält die Garagenverordnung von Sachsen die relevanten Vorgaben. Wichtige Inhalte für Kleingaragen sind:
Laut der Sächsischen Bauordnung sind Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Eine Zweckentfremdung der Garage könnte in Sachsen ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Nutzung als Hobby- oder Lagerraum ist also offiziell nicht gestattet. Außer Auto-Zubehör dürfen aus Brandschutz-Gründen in einer Garage in Sachsen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Für eine Solaranlage auf dem Garagendach benötigen Sie keine Genehmigung. Dabei ist fast jede Dachform für Photovoltaik geeignet. Installieren Sie zusätzlich eine Wallbox, können Sie Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom laden. Ladestationen für Elektromobilität sind in Garagen in Sachsen ebenfalls genehmigungsfrei.
Sie dürfen Ihre Garage in Sachsen direkt auf der Grundstücksgrenze bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage nicht höher als 3 Meter ist, die Grenzbebauung je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter und insgesamt maximal 15 Meter misst und im Bebauungsplan keine weiteren oder anderen Auflagen genannt werden.
Für Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 50 Quadratmetern und einer Höhe von weniger als 3 Metern ist häufig keine Baugenehmigung in Sachsen erforderlich. Größere Garagen oder Garagen, die in bestimmten Gebieten gebaut werden sollen, sind jedoch genehmigungspflichtig.
Wollen Sie eine Garage in Sachsen bauen, die über 50 Quadratmeter groß ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Für eine Garage mit einer Netto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern benötigen Sie innerorts keine Baugenehmigung in Sachsen. Ausnahmen können im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde stehen.
Neben den Kraftfahrzeugen und Auto-Zubehör dürfen Sie in einer Garage in Sachsen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern lagern.
Die Garagenverordnung in Sachsen regelt die bau- und betriebstechnischen Anforderungen für den Bau und die Nutzung von Garagen, einschließlich Vorschriften zu Abmessungen, Brandschutz und Zufahrten.
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