In Deutschland ist in jedem Bundesland anders geregelt, was für Bauvorschriften und Baugenehmigungen für Garagen gelten. Außerdem können die Gesetze auf Landesebene sich von denen auf kommunaler Ebene unterscheiden. Im Land Schleswig-Holstein gibt es u. a. die folgenden Gesetzestexte, die den Garagenbau betreffen:
In der Garagenverordnung von Schleswig-Holstein werden Garagen bis 100 Quadratmetern als Kleingaragen bezeichnet. Diese Garagengröße ist in der Regel für den privaten Bedarf ausreichend. Im Folgenden werden daher Regelungen für Mittel- und Großgaragen, die von denen für Kleingaragen abweichen, nicht thematisiert.
Damit eine Garage genehmigungsfrei in Schleswig-Holstein gebaut werden darf, muss sie laut Paragraf 61 der Landesbauordnung eine mittlere Wandhöhe von höchstens 3 Metern aufweisen und eine Garagengröße von höchsten 30 m². Die Regelungen gelten für notwendige Garagen. Zudem dürfen Sie nicht gegen die Auflagen in einem möglichen Bebauungsplan sowie gegen andere lokale Vorschriften verstoßen, denn Sie sind als Bauherr:in haftbar. Bevor Sie mit dem Bau einer Garage beginnen, sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde erkundigen, ob es Einschränkungen gibt, die Ihr Grundstück betreffen.
Als notwendig gilt eine Garage, wenn sie einen Bedarf abdeckt, der sich aus der Nutzung des Grundstücks ergibt. Zum Beispiel gilt eine Garage für ein Auto bei einem Grundstück mit einem Einfamilienhaus als notwendig. Dagegen ist eine Garage, die auf einem ansonsten leerstehenden Grundstück errichtet wird, nicht notwendig.
Die Grenzbebauung bei Garagen wird in der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein geregelt. Demnach darf eine Garage ohne Grenzabstand gebaut werden, wenn sie eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern und eine Gesamtlänge von 9 Metern je Grundstücksgrenze nicht übersteigt. Die Grenzbebauung auf einem Grundstück darf insgesamt nicht mehr als 18 Meter betragen. Ansonsten ist eine Abstandsfläche von mindestens 3 Metern einzuhalten. Ihre Nachbar:innen erhalten von der Baubehörde die Gelegenheit, sich zur Grenzbebauung zu äußern. Deswegen ist es ratsam, sich frühzeitig um eine Einverständniserklärung zu bemühen.
Für Garagen können Sie in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beantragen. Bei Ihrer Baubehörde reichen Sie den Bauantrag für die Garage zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Der Antrag muss von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde hat drei Monate Zeit, das Bauvorhaben zu prüfen, wobei diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden kann. Auf der Website des Landes steht Ihnen einen Zuständigkeitsfinder für Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Folgende Unterlagen können zum Beispiel benötigt werden:
Bei der Kalkulation der Garagenkosten sollten Sie die Gebühren für das Genehmigungsverfahren miteinkalkulieren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach einem Bemessungssystem, das Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen können. In der Baugebührenverordnung (BauGebVO) von Schleswig-Holstein steht, dass im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren je angefangene 1.000 Euro der anrechenbaren Bauwerte 7 Euro Gebühren berechnet werden.
Garagen-Fachfirmen unterstützen Sie
Viele Fachfirmen bieten Ihnen beim Kauf einer Garage einen Bauantragsservice an. Die Servicegebühr wird auf die Kosten der Fertiggarage addiert. Auf diese Weise werden Sie beim bürokratischen Aufwand entlastet.
In der Garagenverordnung von Schleswig-Holstein finden Sie folgende Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:
Je nach Wohnort können lokale Vorschriften gelten, die von den angegebenen Regelungen abweichen oder diese ergänzen. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer zuständigen Baubehörde oder fragen Sie Ihre Garagen-Fachfirma nach den für Sie gültigen Vorschriften.
Garagen sind in Deutschland in erster Linie für das Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Im Paragraf 22 der Garagenverordnung von Schleswig-Holstein werden die Betriebsvorschriften für Garagen geregelt. Gelagert werden dürfen demnach ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör. In Kleingaragen ist außerdem die Aufbewahrung von bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern gestattet. Auch Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen abgestellt werden, wenn die Fahrgassen frei bleiben.
Immer beliebter wird es bei Eigentümer:innen, das Elektrofahrzeug mit Solarstrom zu laden. Eine eigene Solaranlage auf dem Garagendach bietet sich in dem Fall an, um Kosten zu sparen. In Schleswig-Holstein brauchen Sie weder für die Photovoltaikanlage noch für die Ladestationen für Elektromobilität eine Genehmigung.
Laut der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein muss ein Grenzabstand von 3 Metern eingehalten werden. Eine Ausnahme gibt es für Garagen, die eine mittlere Wandhöhe bis maximal 3 Metern und eine Gesamtlänge von maximal 9 Metern je Grundstücksgrenze haben. Solche Garagen dürfen ohne Grenzabstand gebaut werden, wenn keine anderweitigen lokalen Bauvorschriften gelten.
Bis 100 m² Grundfläche gilt eine Garage als Kleingarage, die oft weniger Auflagen z. B. beim Brandschutz oder Bau erfüllen muss als Mittel- oder Großgaragen. Wie groß Sie Ihre Garage jedoch bauen wollen, ist Ihnen überlassen, solange Sie gegen keine lokalen Vorschriften verstoßen.
Wie groß eine genehmigungsfreie Garage sein darf, richtet sich in erster Linie nach lokalen baurechtlichen Bestimmungen. Laut der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein ist keine Genehmigung erforderlich, wenn die Garage eine mittlere Wandhöhe von höchstens 3 Metern sowie eine Grundfläche von 30 m² nicht übersteigt.
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