Wenn Sie eine Garage in Thüringen bauen wollen, müssen Sie sich an die Auflagen des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde halten. Enthält der Bebauungsplan keine Regelungen für Garagen, hat fast jedes Bundesland eine Garagenverordnung sowie eine Landesbauordnung. In Thüringen sind folgende Gesetzestexte für den Garagenbau wichtig:
In der Garagenverordnung von Thüringen gelten Garagen bis zu einer Nutzfläche von 100 Quadratmetern als Kleingaragen. Sie unterliegen anderen Auflagen als Mittel- und Großgaragen. Im Folgenden werden nur Regeln für Kleingaragen behandelt, da sie für Hauseigentümer:innen relevant sind.
Laut der ThürBO sind Garagen in Thüringen genehmigungsfrei, wenn die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter misst, die Brutto-Grundfläche maximal 40 Quadratmeter beträgt und die Garage nicht im Außenbereich gebaut wird. Allerdings können davon abweichende oder weitere Auflagen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde stehen.
Ob Sie eine Massivgarage oder Blechgarage bauen, ist für die Genehmigung unerheblich. Entscheidend sind der Bauort, die Garagengröße und mögliche Auflagen im Bebauungsplan. Als Bauherr:in haften Sie mit oder ohne erforderliche Baugenehmigung für einen ordnungsgemäßen Garagenbau.
Sie dürfen eine Garage in Thüringen ohne Abstandsfläche zum benachbarten Grundstück bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage nicht über 3 Meter liegt und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter beträgt.
Ihre Nachbar:innen werden von der Baubehörde über Pläne zur Grenzbebauung informiert. Diesen Schritt umgehen Sie, wenn Sie selbst mit Ihren Nachbar:innen sprechen und Ihrem Bauantrag deren schriftliche Einwilligung beilegen.
Für Garagen beantragen Sie ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Reichen Sie dafür den Bauantrag mit allen nötigen Unterlagen vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Thüringen ein. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie 3 Jahre Zeit, mit dem Garagenbau zu beginnen. Die Genehmigung erlischt, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren den Bau nicht begonnen haben oder ihn länger als 2 Jahre unterbrechen. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf dem Thüringer Online-Verwaltungsportal.
Folgende Unterlagen können benötigt werden:
Laut der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) kostet eine Baugenehmigung im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren mindestens 75 Euro. Damit bilden die Gebühren nur einen kleinen Teil der Garagenkosten.
Wünschen Sie sich Unterstützung bei der bürokratischen Arbeit, können Sie den Bauantragsservice Ihres Garagenbauers nutzen. Zum Preis der Fertiggarage kommen dann zusätzliche Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro hinzu.
Die Garagenverordnung von Thüringen regelt die baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Garagen. Folgende Auflagen sind für Kleingaragen besonders wichtig:
Laut der Thüringer Bauordnung sind Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Sie sind keine Werk- oder Lagerräume für Kraftfahrzeuge. Sie dürfen zusätzlich Auto-Zubehör lagern, wenn genug Platz für das Kraftfahrzeug bleibt. Die Zweckentfremdung einer Garage kann in Thüringen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Brandschutz in der Garage
Aus Brandschutzgründen dürfen in Garagen in Thüringen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern gelagert werden.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sogenannte Wallboxen, können Sie in in Ihrer Garage genehmigungsfrei in Thüringen installieren. Die Kombination mit einer Solaranlage auf dem Garagendach lohnt sich besonders. Damit können Sie Ihr E-Auto mit eigenen Solarstrom laden und Kosten sparen. Auch für Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen benötigen Sie keine Baugenehmigung in Thüringen.
Sie können eine Garage direkt auf der Grundstücksgrenze bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage maximal 3 Meter und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter beträgt.
In Thüringen kann eine Baugenehmigung für eine Garage erforderlich sein. Garagen außerhalb von Ortschaften sind häufig genehmigungspflichtig sowie Garagen, die höher als 3 Meter und größer als 40 Quadratmetern sind.
Steht im Bebauungsplan nichts anderes, darf eine Garage in Thüringen innerhalb von Ortschaften 40 Quadratmeter groß sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist.
In Thüringen dürfen in der Garage nur Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Zubehör gelagert werden. Zusätzlich sind 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin erlaubt, sofern sie in geeigneten Behältern aufbewahrt werden.
Die Garagenverordnung regelt den Bau und Betrieb von Garagen in Thüringen. Die Verordnung enthält Vorschriften zu den Mindestabmessungen, den Abstandsflächen, der Bauweise, dem Brandschutz und der Nutzung von Garagen.
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