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Sie möchten eine Garage in Thüringen bauen? Dann sollten Sie sich vor Baubeginn mit den geltenden Garagenbau-Vorschriften vertraut machen. Erfahren Sie, wann Sie genehmigungsfrei bauen können, wie Sie einen Bauantrag stellen und was Wissenswertes in der Thüringer Garagenverordnung für Sie steht.
Welche Vorschriften für Garagen gelten in Thüringen?
Wenn Sie eine Garage in Thüringen bauen wollen, müssen Sie sich an die Auflagen des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde halten. Enthält der Bebauungsplan keine Regelungen für Garagen, hat fast jedes Bundesland eine Garagenverordnung sowie eine Landesbauordnung. In Thüringen sind folgende Gesetzestexte für den Garagenbau wichtig:
In der Garagenverordnung von Thüringen gelten Garagen bis zu einer Nutzfläche von 100 Quadratmetern als Kleingaragen. Sie unterliegen anderen Auflagen als Mittel- und Großgaragen. Im Folgenden werden nur Regeln für Kleingaragen behandelt, da sie für Hauseigentümer:innen relevant sind.
Welche Garagen sind in Thüringen genehmigungsfrei?
Laut der ThürBO sind Garagen in Thüringen genehmigungsfrei, wenn die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter misst, die Brutto-Grundfläche maximal 40 Quadratmeter beträgt und die Garage nicht im Außenbereich gebaut wird. Allerdings können davon abweichende oder weitere Auflagen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde stehen.
Ob Sie eine Massivgarage oder Blechgarage bauen, ist für die Genehmigung unerheblich. Entscheidend sind der Bauort, die Garagengröße und mögliche Auflagen im Bebauungsplan. Als Bauherr:in haften Sie mit oder ohne erforderliche Baugenehmigung für einen ordnungsgemäßen Garagenbau.
Ein Blick in die Nachbarschaft verrät häufig, welche Garagen Sie in Thüringen genehmigungsfrei bauen dürfen.
Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Thüringen
Sie dürfen eine Garage in Thüringen ohne Abstandsfläche zum benachbarten Grundstück bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage nicht über 3 Meter liegt und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter beträgt.
Wichtig
Ihre Nachbar:innen werden von der Baubehörde über Pläne zur Grenzbebauung informiert. Diesen Schritt umgehen Sie, wenn Sie selbst mit Ihren Nachbar:innen sprechen und Ihrem Bauantrag deren schriftliche Einwilligung beilegen.
So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Thüringen
Für Garagen beantragen Sie ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Reichen Sie dafür den Bauantrag mit allen nötigen Unterlagen vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Thüringen ein. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie 3 Jahre Zeit, mit dem Garagenbau zu beginnen. Die Genehmigung erlischt, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren den Bau nicht begonnen haben oder ihn länger als 2 Jahre unterbrechen. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf dem Thüringer Online-Verwaltungsportal.
Folgende Unterlagen können benötigt werden:
Bauantragsformular
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Auszug Liegenschaftskarte
bautechnische Nachweise
Stellplatznachweis
statistischer Erhebungsbogen
ggf. Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Thüringen?
Wünschen Sie sich Unterstützung bei der bürokratischen Arbeit, können Sie den Bauantragsservice Ihres Garagenbauers nutzen. Zum Preis der Fertiggarage kommen dann zusätzliche Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro hinzu.
Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Thüringen?
Die Garagenverordnung von Thüringen regelt die baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Garagen. Folgende Auflagen sind für Kleingaragen besonders wichtig:
Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Zu- und Abfahrten mindestens 3 Meter lang sein. Ausnahmen können bei guten Sichtverhältnissen gestattet werden.
Stauraum vor Toren: Ist die Sicherheit oder der Verkehrsfluss gefährdet, kann ein Stauraum für wartende Fahrzeuge vor Toren erforderlich sein.
Rampen: Zwischen einer öffentlichen Verkehrsfläche und einer Rampe mit einer Neigung von mehr als 10 Prozent muss eine mindestens 3 Meter lange, flacher geneigte Fläche vorhanden sein.
Einstellplatz: Ein Einstellplatz muss bei Garagen mindestens 5 Meter lang und zwischen 2,30 und 2,50 Meter breit sein, je nach vorhandenen Begrenzungen. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mindestens 3,50 Meter breit sein.
Wände und Decken: In Kleingaragen müssen Wände und Decken feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das gilt nicht für offene Kleingaragen und Gebäude, die allein der Garagennutzung dienen.
Verbindung mit anderen Räumen: Garagen dürfen mit sonstigen Räumen oder Gebäuden unmittelbar nur mit selbstschließenden und mindestens feuerhemmenden Türen verbunden sein. Das gilt nicht bei Räumen oder Gebäuden, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche haben. Ganz ausgenommen von der Regel sind offene Kleingaragen.
Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Thüringen erlaubt?
Laut der Thüringer Bauordnung sind Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Sie sind keine Werk- oder Lagerräume für Kraftfahrzeuge. Sie dürfen zusätzlich Auto-Zubehör lagern, wenn genug Platz für das Kraftfahrzeug bleibt. Die Zweckentfremdung einer Garage kann in Thüringen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Brandschutz in der Garage
Aus Brandschutzgründen dürfen in Garagen in Thüringen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern gelagert werden.
Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Thüringen?
Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sogenannte Wallboxen, können Sie in in Ihrer Garage genehmigungsfrei in Thüringen installieren. Die Kombination mit einer Solaranlage auf dem Garagendachlohnt sich besonders. Damit können Sie Ihr E-Auto mit eigenen Solarstrom laden und Kosten sparen. Auch für Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen benötigen Sie keine Baugenehmigung in Thüringen.
Für Wallboxen in der Garage brauchen Sie in Thüringen keine Baugenehmigung.
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Häufig gestellte Fragen
Wie weit muss eine Garage von der Grundstücksgrenze in Thüringen entfernt sein?
Sie können eine Garage direkt auf der Grundstücksgrenze bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage maximal 3 Meter und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter beträgt.
Sind Garagen in Thüringen genehmigungspflichtig?
In Thüringen kann eine Baugenehmigung für eine Garage erforderlich sein. Garagen außerhalb von Ortschaften sind häufig genehmigungspflichtig sowie Garagen, die höher als 3 Meter und größer als 40 Quadratmetern sind.
Wie groß darf eine Garage sein in Thüringen?
Steht im Bebauungsplan nichts anderes, darf eine Garage in Thüringen innerhalb von Ortschaften 40 Quadratmeter groß sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Was darf in Thüringen in der Garage gelagert werden?
In Thüringen dürfen in der Garage nur Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Zubehör gelagert werden. Zusätzlich sind 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin erlaubt, sofern sie in geeigneten Behältern aufbewahrt werden.
Was besagt die Garagenverordnung in Thüringen?
Die Garagenverordnung regelt den Bau und Betrieb von Garagen in Thüringen. Die Verordnung enthält Vorschriften zu den Mindestabmessungen, den Abstandsflächen, der Bauweise, dem Brandschutz und der Nutzung von Garagen.