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Video-Interview: Genehmigungen und Anforderungen beim Garagenbau

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Ob Sie für den Bau Ihrer Garage eine Genehmigung brauchen, ist im Ortsrecht jeder Gemeinde geregelt, aber auch der Bebauungsplan kann entscheidend sein. Welche Anforderungen jeweils drin stehen können und was Sie bei der Planung Ihrer Garage beachten sollten, klären wir im Interview mit dem Experten für Garagen Martin Jungmann.
Unsere Autorin Antonia Rupnow ist als Project Managerin der Redaktion für den Video- und Podcast-Content zuständig.
Antonia Rupnow
26.09.2024, 13:15 Uhr
Das Bild zeigt eine Sitzecke mit zwei bequemen Sesseln im Aroundhome Büro mit Ausblick auf den Potsdamer Platz. Dieser Ort wird für unsere Experteninterviews genutzt.

Interview ansehen: Anforderungen an den Garagenbau

Kapitelübersicht

  • 00:53 So planen Sie die Garage

  • 02:15 Genehmigung erforderlich – ja oder nein?

  • 06:36 Grenzbebauung bei Garagen

  • 09:04 Bauantrag für Garagen stellen

  • 11:53 Kosten und Dauer für Bauantrag

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Unser Experte: Martin Jungmann

„Einfach mal vor die Tür gehen und gucken, was habe ich eigentlich in meinem Gebiet, was steht da schon? [...] Wenn ich in meiner Nachbarschaft was habe, was schon ähnlich hoch ist und ähnlich groß ist wie das, was ich mir vorstelle, dann kann ich davon ausgehen, dass meine Bauvorhaben oder das, was ich bauen möchte, auch genehmigt wird".


Martin Jungmann ist Geschäftsführer von Optima Garagen, deutschlandweiter Marktführer im Vertrieb von Fertiggaragen. Als gelernter Jurist und Experte für Garagen, kennt er die Hürden für Baugenehmigungen und Anträge.

Tipps vom Experten zur Garagenplanung

  • Überlegen Sie sich, wie groß die Garage sein soll, wie viele Autos oder Geräte Platz haben sollen. Als Nächstes ist der Standort entscheidend: freistehend, an der Grundstücksgrenze oder mit Zugang zum Haus zum Beispiel.

  • Garagen bis zu 30 Quadratmetern und einer Höhe von etwa 3 Metern sind in Deutschland häufig genehmigungsfrei. Dabei spielt auch eine Rolle, ob Sie die Garage inner- oder außerorts bauen möchten.

  • Garagenanbieter bieten mittlerweile einen Bauantragsservice an, der einen unterschriftsreifen Bauantrag enthält. Dieser Service kostet in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro,

  • Die Beantragung einer Garage beim zuständigen Bauamt dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen.

In erster Linie würde ich sagen, man guckt erst mal, wie groß soll die sein und als Nächstes, wo soll die stehen? Das ist eigentlich erst mal so die Ausgangsfrage." Martin Jungmann

Ein Arbeiter setzt einen weiteren roten Mauerstein auf eine gemauerte Garagenwand.
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Das Interview mit Martin Jungmann zum Nachlesen

Aroundhome: Hallo und herzlich willkommen zu unserer Interviewreihe „Aroundhome fragt einen Experten oder eine Expertin". Heute sprechen wir zum Thema Garagen. Wir schauen uns an, welche Baugenehmigungsrichtlinien es gibt, welche Verfahren man einbehalten muss und natürlich, was man beachten muss, wenn man eine Garage plant und wie die Ausstattung aussehen kann. Um diese und weitere Fragen zu klären, haben wir heute einen ganz besonderen Gast, Martin Jungmann, Geschäftsführer von Optima Garagen. Schön, dass Sie da sind. Martin Jungmann: Hallo. Danke für die Einladung. Aroundhome: Sehr gerne. Dann lassen Sie uns doch gleich in die Thematik einsteigen. Wenn Eigenheimbesitzer:innen jetzt ihre Garage planen möchten, was sind die wichtigsten Dinge, die Sie dabei beachten sollten und im Kopf haben sollten?

Erste Fragen für die Garagenplanung

Martin Jungmann: Ja, also grundsätzlich jeder, der darüber nachdenkt, eine Garage zu bauen, der hat irgendwo dieselben Fragen. Das erste ist erst mal, wie groß soll die sein? Will ich da ein Auto reinstellen? Will ich zwei Autos reinstellen? Will ich da ein Boot reinstellen? Das heißt, wie groß muss die sein, wie hoch muss die sein? Das ist, glaube ich, erst mal die Ausgangsfrage. Und was dann direkt als nächstes eine Rolle spielt, ist wo stelle ich die eigentlich hin? Weil nicht überall passt eine Garage hin. Eine Einzelgarage ist beispielsweise drei mal 6 Meter lang. Eine Großraumgarage für zwei Autos ist sechs mal 6 Meter lang. Da habe ich überhaupt die Stellfläche jetzt, um so eine große Garage hinzustellen. Dann ist das nächste Thema, was möchte ich eigentlich hinterher machen? Möchte ich eine Dachbegrünung drauf machen? Möchte ich Photovoltaik in Betrieb nehmen? Also das sind so diese ganzen Ausstattungsthemen, aber die sind eigentlich eher nachrangig. In erster Linie würde ich sagen, man guckt erst mal, wie groß soll die sein und als nächstes wo soll die stehen? Das ist eigentlich erst mal so die Ausgangsfrage.

Vorgaben für den Bau einer Garage

Aroundhome: Stichwort: Wo soll die Garage stehen? Jetzt gibt es ja für Garagen die Bauverordnungenund die ist in jedem Land auch eine andere. Jetzt wollen wir nicht über jedes Bundesland sprechen. Das würde den Rahmen sprengen und die Zuschauer:innen wahrscheinlich auch langweilen. Deswegen die Frage, was sind denn so die harten Fakten, die man sich anschauen sollte bzw. die für alle Bundesländer gelten? Was für Vorgaben oder Richtlinien sind sozusagen gängig in allen Ländern?

Martin Jungmann: Ja, also grundsätzlich haben Sie recht. Also eine Juravorlesung brauchen wir nicht machen, das ist tatsächlich Ländersache Baurecht und jedes Bundesland hat das idyllisch für sich alleine geregelt. Und es gibt so ein paar Gemeinsamkeiten. Die sind aber ein roter Faden, um sich da lang zu hangeln. Kann ich eigentlich eine Garage bei mir bauen oder nicht? Und wie groß kann ich die Garage bauen? Generell kann man sagen, in Deutschland ist es in jedem Bundesland erlaubt, erst mal genehmigungsfrei bis zu 30 Quadratmeter eine Garage zu errichten. Alles was da drüber geht, ist dann genehmigungspflichtig. Das ist erst mal so die erste Grundregel. Die zweite Grundregel ist, wir können bis zu einer Höhe von drei Metern davon ausgehen, dass auch da noch eine Genehmigungsfreiheit besteht. Und dann wird es dann aber auch schon ein bisschen komplexer. Dann muss man erst mal gucken.

„Generell kann man sagen, in Deutschland ist es in jedem Bundesland erlaubt, erst mal genehmigungsfrei bis zu 30 Quadratmeter eine Garage zu errichten. Alles, was da drüber geht, ist dann genehmigungspflichtig.“ Martin Jungmann

Bauen im Innen- oder Außengebiet

Die Frage, wo soll die Garage stehen? Wo befinde ich mich eigentlich hier mit meinem Grundstück? Das heißt, bin ich jetzt hier in Berlin im Innengebiet. Innengebiet ist halt alles, was direkt in der Stadt ist. Oder bin ich im Außengebiet irgendwo auf einem Cottage oder Bauernhof? Wo stelle ich die jetzt hin? Und davon hängt es dann eben ab, wie hangele ich mich da jetzt durch? Im Innengebiet kann man sagen, ist es erst mal erlaubt. Da will der Gesetzgeber auch in allen Bundesländern, dass Garagen gebaut werden können. Das heißt, ich kann davon ausgehen, im Innengebiet wird es mir schon möglich sein, eine Garage zu bauen. Da gibt es dann höchstens noch Ausnahmetatbestände, warum das nicht erlaubt sein könnte. Das ist dann Ländersache sozusagen. Dann kann man gucken, bin ich im Außengebiet, bin ich auf dem Bauernhof, dann ist eigentlich komplett umgedreht. Da lautet die Grundregel es ist erst mal nicht erlaubt, eine Garage zu bauen, weil der Gesetzgeber will im Außengebiet nicht irgendwelche Bauwerke haben. Das soll höchstens zu landwirtschaftlichen Zwecken oder zu gewerblichen Zwecken sein. Und erst mal muss man sagen im Außengebiet ist es generell nicht erlaubt, es sei denn, es gibt Ausnahmen, die das dann erlauben. Das heißt, es gibt zwei verschiedene Gegenteile, quasi von der Regelung. Das ist erst mal so die erste Herangehensweise.

Bebauungsplan und Ortsrecht

Und die zweite Frage, die man machen kann, ist, wenn ich jetzt im einen Gebiet bin und ich habe jetzt hier mein Eigenheim und ich möchte jetzt gucken, wie kann ich jetzt konkret mir weiterhelfen. Als erstes muss man erst mal überlegen, habe ich einen Bebauungsplan bei mir? Das heißt, jeder der Häuslebauer ist, der weiß erst mal okay, es gibt einen Bebauungsplan, ich habe ja mein Haus gerade gebaut, in dem Bebauungsplan gucke ich rein und dann weiß ich auch wirklich alle Regelungen zum Thema Garage, die sind dann in diesem Bebauungsplan enthalten. Dann muss man auch nirgendwo anders mehr gucken. Dann gilt alles das, was da in dem Bebauungsplan drinsteht. Wenn ich jetzt ein Haus gekauft habe und weiß jetzt gar nicht, gibt es hier einen Bebauungsplan in meinem Gebiet, dann gibt es eigentlich immer nur den Hinweis, frag bei deiner Gemeinde nach, weil die örtliche Gemeinde ist letztlich die Gemeinde, die entscheidet.

„.. das nennt sich Ortsrecht. Jede Gemeinde in jedem Bundesland kann auch noch mal eigene Regeln festlegen, wie konkret eine Garage gebaut werden darf." Martin Jungmann

Und das ist auch eine Besonderheit in Deutschland. Das nennt sich Ortsrecht. Jede Gemeinde in jedem Bundesland kann auch noch mal eigene Regeln festlegen, wie konkret eine Garage gebaut werden darf. Die wichtigste Sache ist eigentlich in Deutschland. Da machen sehr, sehr viele davon Gebrauch, dass die zum Beispiel sagen, wir legen als Ortsrecht fest, eine Vorgabe zum Thema Dachbegrünung. Das man sagt, das ist jetzt hier ein Bebauungsplan in dem Gebiet, da sind jetzt zulässig irgendwie 150 Häuser und diese 150 Häuser kriegen jetzt eine Auflage, eine Garage geht immer nur mit einer Dachbegrünung. Oder was jetzt ganz aktuell ist eine Garage geht nur mit einer mit einer Photovoltaikanlage. Das heißt, ich kann erst mal gucken, bin ich in einem Bebauungsplangebiet und in dem Gebiet gucke ich dann in den Bebauungsplan nach. Wenn ich den nicht habe, frage ich bei der Gemeinde nach. Und die helfen auch immer weiter. In der Regel und ich habe es noch nicht erlebt, dass es nicht so wäre. In der Regel gibt es die auch zum Download und dann kann man sich selber da helfen und durch das Dickicht durchfuchsen. Also man kann aber sagen, man braucht keine Angst davor haben, dass die Garage nicht genehmigt wird. Also ich habe es in meiner Laufbahn noch nicht erlebt, dass wir da Riesenprobleme gehabt hätten. Die allermeisten Garagen werden genehmigt bei uns.

Interview: Ausstattung und Gestaltung von Garagen
Mit Experte Martin Jungmann
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Grenzbebauung beachten

Aroundhome: Das klingt auf jeden Fall schon mal gut. Man sollte sich trotzdem erst mal informieren, brauche ich eine Genehmigung und was steht drin? Gibt es auch allgemeine Richtlinien oder vielleicht Richtlinien, die sich in allen Ländern ähneln zum Thema Grenzbebauung. Man hat ja oft das Thema, darf die Garage direkt ans Haus, darf sie direkt an den Zaun an die Grenze meines Grundstücks? Muss dort Abstand gehalten werden? Gibt es da etwas Einheitliches oder ist das auch wieder individuell? Martin Jungmann: Gibt es auch so paar vereinheitlichte Sachen, aber es ist sehr individuell, weil es wieder Ortsrecht ist. Das legt die Gemeinde wieder fest. Darf ich auf die Grenze bauen oder muss ich einen Abstand halten. Allgemein kann man sagen, entweder darf ich auf die Grenze bauen, dann aber nur in einer bestimmten Länge. Das sind es häufig 8 Meter. Oder wenn ich nicht auf die Grenze bauen darf, dann muss ich einen Mindestabstand halten. Da sind es häufig so 50 Zentimeter bis zu 3 Meter. Das heißt, diese zwei Sachen, entweder ich darf es drauf bauen, dann aber nicht bis 15 Meter oder so was oder eben ich darf es nicht, aber ich muss den Abstand halten. Aber auch da einfach bei der Gemeinde nachfragen. Die geben Auskunft, wie es beim Kunden vor Ort aussieht, welche Regelungen gelten. Aber das sind so diese zwei Kniffe, die man hat.

„Allgemein kann man sagen, entweder darf ich auf die Grenze bauen, dann aber nur in einer bestimmten Länge. Das sind es häufig 8 Meter. Oder wenn ich nicht auf die Grenze bauen darf, dann muss ich einen Mindestabstand halten. Da sind es häufig so 50 Zentimeter bis zu 3 Meter. " Martin Jungmann

Aroundhome: Im Vorgespräch haben Sie mir noch gesagt – und den Tipp fand ich sehr gut, der ist im Kopf geblieben – einfach mal zu schauen, was in der Nachbarschaft schon steht. Also das kann auch manchmal helfen. Martin Jungmann: Genau das ist das auch eine ganz gute Faustregel. Einfach mal vor die Tür gehen und gucken, was habe ich eigentlich in meinem Gebiet, was steht da schon? Und wenn in meinem Gebiet beispielsweise nur Natur ist, ohne irgendwie Garagen oder Gebäude oder Hallen oder irgendwas, dann kann ich davon ausgehen, dass es schon mal schwierig wird vom Ortsrecht her. Das die Gemeinde das offensichtlich nicht will, dass irgendwas gebaut wird. Sonst würde ich wahrscheinlich was sehen, weil die Leute bauen immer gerne. Wenn ich in meiner Nachbarschaft was habe, was schon ähnlich hoch ist und ähnlich groß ist wie das, was ich mir vorstelle, dann kann ich auch davon ausgehen, dass meine Bauvorhaben oder das, was ich bauen möchte, auch genehmigt wird. Also wenn jetzt meine Nachbarn alle eine drei mal sechs Garage haben, ich kann davon ausgehen, dass ich auch eine Baugenehmigung bekomme. Dann brauche ich eigentlich gar nichts machen und gar nicht groß recherchieren, weil das ist so eine Grundregel. Einfach mal die Umgebung begucken, Das, was da steht, das wird in der Regel bei mir auch zulässig sein. Es sei denn, es gibt Bauverbote, wie zum Beispiel da läuft eine Gasleitung lang, irgendwelche anderen im Flächennutzungsplan gibt es zum Beispiel die, die Gemeinden aufstellen. Da gibt es dann gewisse Verbote für irgendwelche technischen, unterirdischen Themen, wo man nichts machen darf. Okay, das kann mal sein, ist aber sehr, sehr selten. Aber ansonsten kann man sagen, guck dich einfach in deiner Nachbarschaft um und dann weißt du auch, ob du auch so was machen darfst.

>> ARTIKEL: Garagenplanung in 6 Schritten

Bauantrag stellen

Aroundhome: Und wenn ich jetzt den Bauantrag für die Garage stellen möchte, wo kann ich das machen? Und ist das etwas, was ich alleine als Eigenheimbesitzer:in auch machen kann oder sollte ich mir da Unterstützung holen? Martin Jungmann: Also es ist immer die Frage, welche Lust man da dann dran hat. Also natürlich, ich kann ja auch meine Steuererklärung selber machen. Die Frage ist, habe ich da Lust drauf? Macht mir das Freude, mich da durch so ein Formular durchzuwühlen? Oder frage ich lieber den Steuerberater? Ähnlich ist das bei den Bauanträgen für Garagen auch. Es hängt ein bisschen davon ab, was die Komplexität betrifft. Wenn das jetzt eine einzelne Garage ist, die ist drei mal sechs lang und unter 30 Quadratmeter, dann kann man sicherlich das auch selber. Dann muss man wahrscheinlich sich nicht Hilfe holen. Wenn man allerdings eine Großraumgarage plant, die dann irgendwie 8 mal 6,5 Meter ist mit einer Dachlast speziell für Photovoltaik also eine komplexere Garage da plant, dann sollte man auf jeden Fall einen Bauantrag mit einem Architekten machen, weil der weiß auch wirklich auf was man achten muss. Häufig muss man zum Beispiel in einer Skizze einzeichnen, wo kommt die Garage hin? Dann muss das auch vom Maßstab her passen. Das heißt, an den Stellen könnte es dann schon ein bisschen aufwendiger werden, dass man das selber macht. Das sind wahrscheinlich auch die Intervalle an Fehlern häufiger. Wenn man das vermeiden will, dann sollte man das mit einem Architekten machen. Gestellt werden muss der Antrag auf jeden Fall bei der örtlichen Gemeinde. Die ist da wieder zuständig (Ortsrecht), die genehmigt mir das dann. Aber bei größeren, komplexeren Sachen würde ich auf jeden Fall einen Architekten zurate ziehen.

„Es ist immer die Frage, welche Lust man da dran hat. [...] Wenn das jetzt eine einzelne Garage ist, die ist drei mal sechs lang und unter 30 Quadratmeter, dann kann man sicherlich das auch selber machen. [...] Wenn man allerdings eine Großraumgarage plant, [...] dann sollte man auf jeden Fall einen Bauantrag mit einem Architekten machen.“ Martin Jungmann

Und dann gibt es natürlich die Möglichkeit, einen Bauantragsservice dazu zu buchen. Das ist, und da spreche ich wirklich für alle Hersteller, das ist mittlerweile Branchenstandard, dass man einen Bauantragsservice für Garagen anbietet und der heißt auch überall so. Also das ist tatsächlich so auch bei den Marktbegleitern und nicht nur bei uns, dass ein Service angeboten wird, wo dem Kunden das ganze Thema abgenommen wird. Das heißt, der Kunde muss lediglich die Unterlagen beibringen, die für die Genehmigung oder für die Erstellung der Genehmigung erforderlich sind. Das ist in der Regel zum Beispiel ein Flächennutzungsplan, den kann man aber auch runterladen auf der Gemeindewebsite. Da gibt es noch ein paar andere Papiersachen, die man beibringen muss und dann wird der Bauantrag für die Garage komplett unterschriftsfrei vorbereitet. Das heißt, er wird vorausgefüllt. Es wird alles schon mal gezeichnet, was gezeichnet werden muss und der Kunde bekommt dann von uns, aber auch von allen anderen, bekommt es dann unterschriftsreif, muss es unterschreiben und abschicken. Und das ist eigentlich eine ganz entspannte Möglichkeit, dann letztendlich zur Baugenehmigung zu kommen.

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