Wenn Sie ein Baugrundstück kaufen möchten, werden Ihnen dabei oft die Begriffe teil- und voll erschlossenes Grundstück genannt. Doch worin liegt genau der Unterschied zwischen den beiden?
Voll erschlossene Grundstücke wurden bereits an die vier wichtigsten Versorgungsleitungen angebunden:
Wasser
Strom
Abwasser
Straßennetz
Damit gilt das Grundstück als voll „angeschlossen” und Sie können jederzeit darauf ein Haus bauen lassen. Natürlich gibt es auch noch weitere Versorgungswünsche, die für das heutige Leben absolut notwendig sind, wie z. B. DSL, Telefon, Kabelfernsehen, Fernwärme oder Gas. Dennoch gilt ein Grundstück als voll erschlossen, wenn es lediglich an die vier wichtigsten Versorgungsleitungen angebunden ist.
Bei einem teilerschlossenen Grundstück sind dagegen noch nicht alle der vier wesentlichen Versorgungseinrichtungen vorhanden. So kann z. B. das Grundstück bereits über das öffentliche Straßensystem erreichbar sein, aber noch nicht über eine Strom-, Wasser- und Abwasserleitung verfügen. Sollten noch gar keine Versorgungsleitungen vorhanden sein, spricht man dagegen von einem Rohbauland.
Warum ist der Unterschied wichtig?
Wenn noch nicht alle Versorgungsleitungen gelegt wurden, muss dies vor dem Start des Hausbaus unbedingt noch erfolgen. Die Kosten für die Verlegung werden Erschließungskosten genannt, welche Sie zusätzlich in die Bauplanung mit einkalkulieren müssen. Je weniger Versorgungseinrichtungen bereits vorhanden sind, desto höher fallen die Erschließungskosten aus.
Mit welchen Erschließungskosten müssen Sie rechnen?
Die Kosten für die vollständige Erschließung eines Grundstücks liegen zwischen ca. 9.000 und 15.000 Euro. In der Regel beteiligt sich die Kommune an den Erschließungskosten, aber nur zu einem gewissen Prozentsatz. Wie hoch dieser ist, kann Ihnen Ihre Baufirma und natürlich Ihre Kommune sagen.
So können Sie bei den Erschließungskosten sparen
Wenn Sie Ihre Immobilie betrieblich nutzen oder vermieten möchten, können Sie die Erschließungskosten für das Grundstück als Modernisierungsleistung in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Ist ein voll erschlossenes Grundstück immer am sinnvollsten?
Wenn Sie etwas auf Ihrem Grundstück bauen möchten, erhalten Sie in Deutschland nur dann eine Baugenehmigung, wenn es voll erschlossen ist. Alle zusätzlichen Leitungen sind nur dann sinnvoll, wenn Sie dem Nutzungsvorhaben der Immobilie entspricht, die Sie auf Ihrem Grundstück bauen wollen. Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus mit Solarenergie heizen wollen, wird eine Gasleitung nicht nötig sein.
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