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Förderungen für Haustüren – diese Zuschüsse gibt es 2024

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Eine neue Haustür kann die Energiebilanz eines Hauses verbessern und den Einbruchschutz erhöhen. Um den Austausch attraktiver zu gestalten, bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Jahr 2024 Kredite und Zuschüsse als Förderungen an.
Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
02.09.2024, 12:57 Uhr
Moderne Anthrazitgraue Haustür mit Glaseinsätzen und Edelstahlgriff

Fördermöglichkeiten für eine neue Haustür im Überblick

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderungen für Haustüren im Jahr 2024.

Wer fördert?

Bundesweit oder regional?

Art der Förderung

Förderhöhe

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

bundesweit

zinsgünstiger Kredit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (Kredit 261)

bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierungen, inkl. Haustüren; Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 % möglich

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

bundesweit

zinsgünstiger Kredit im Rahmen des Altersgerechten Umbaus (Kredit 159)

bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bundesweit

Zuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM)

Bis zu 15 % der förderfähigen Kosten für den Haustüreinbau + 5 % iSFP-Bonus möglich

KfW Förderungen für Haustüren

Durch die Umstrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Zuständigkeit geändert: Die KfW fördert keine Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Haustüren mehr. Die früheren Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen (Zuschuss 430) und Haustüren mit Einbruchschutz (Zuschuss 455-E) entfallen. Diese Förderungen wurden in den Kredit 261 integriert, der den früheren Kredit 151/152 ersetzt.

KfW-Kredit 261 für Wohngebäude

Was wird gefördert?

Der KfW-Kredit 261 unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich des Einbaus von Haustüren, die zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Die geförderten Maßnahmen müssen dazu führen, dass das Gebäude mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht. Das bedeutet, dass das Gebäude nach der Sanierung nur noch 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus benötigt. Zusätzlich werden auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten in die Förderung einbezogen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Kredit 261 bietet ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für umfassende energetische Sanierungen, inklusive des Einbaus von energieeffizienten Haustüren. Zusätzlich zu dem Kredit kann ein Tilgungszuschuss zwischen 5 bis 45 Prozent der Darlehenssumme gewährt werden, je nachdem, wie stark die energetischen Anforderungen übertroffen werden. Für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer neuen Haustür ist der Tilgungszuschuss entsprechend geringer, orientiert sich aber ebenfalls an den erreichten Energieeinsparungen.

Wer wird gefördert?

Der Kredit richtet sich an Eigentümer:innen von Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Das bedeutet, zum Zeitpunkt des Antrags muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Effizienzhaus-Stufe: Das Gebäude muss nach der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.

  • Mindestalter des Gebäudes: Das Wohngebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.

  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  • Energieberatung: Zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen müssen in den Sanierungsprozess eingebunden sein und die Maßnahmen bestätigen.

KfW-Kredit 159 für den altersgerechten Umbau

Der KfW-Kredit 159 bietet Hauseigentümern eine attraktive Möglichkeit, den Einbau sicherer und barrierefreier Haustüren zu finanzieren. Diese spezielle Förderung ist darauf ausgerichtet, sowohl die Sicherheit durch Einbruchschutz als auch die Barrierefreiheit in Wohngebäuden zu verbessern. Das trägt nicht nur zur Wertsteigerung der Immobilie bei, sondern verbessert auch die Lebensqualität der Bewohner:innen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau neuer, einbruchhemmender Haustüren, die den Sicherheitsstandard RC2 (Widerstandsklasse WK2) gemäß DIN EN 1627 erfüllen. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zur Nachrüstung bestehender Türen mit zusätzlichen Sicherheitselementen wie Türzusatzschlössern, Querriegeln oder Kastenriegelschlössern. Außerdem werden ergonomische Türgriffe und baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen und Türkommunikation gefördert. Auch das Verbreitern des Türdurchgangs wird finanziell unterstützt.

Wie hoch ist die Förderung?

Der KfW-Kredit 159 stellt ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Der Kredit richtet sich an Personen jeden Alters, die in die Sicherheit und Barrierefreiheit ihrer Wohnimmobilie investieren möchten. Dies schließt sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Wohngebäude ein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Förderung durch den KfW-Kredit 159 in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sicherheitsstandard der Haustür: Die neu eingebaute Haustür muss mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen. Diese Anforderung entspricht dem von der Polizei empfohlenen Mindeststandard für den Privatbereich.

  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, damit die Förderung gewährt werden kann.

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BAFA-Förderungen für Haustüren (BEG EM)

Das BAFA unterstützt den Einbau von energieeffizienten Haustüren im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Diese Förderung richtet sich insbesondere an Hauseigentümer:innen, die gezielt Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude umsetzen möchten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von bestehenden Haustüren durch energieeffiziente Außentüren. Um förderfähig zu sein, muss die neue Haustür einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/m²K aufweisen. Zusätzlich wird ein Einbruchschutz empfohlen, der mindestens der Widerstandsklasse RC2 entspricht. Diese Sicherheitsmaßnahme trägt zur Steigerung des Gesamtwerts des Gebäudes bei und wird von den Förderprogrammen unterstützt, wenn sie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die BAFA-Förderung für den Austausch oder die Nachrüstung einer Haustür beträgt standardmäßig 15 Prozent der förderfähigen Kosten, die mindestens 300 Euro betragen müssen. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)durchgeführt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Wohneinheit und Jahr auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Wenn ein iSFP vorliegt, erhöht sich dieses Limit auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Förderfähig sind die Kosten für Material, Einbau und notwendige Zusatzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Hauseigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen (mit Zustimmung des Eigentümers / der Eigentümerin) sowie Unternehmen und kommunale Einrichtungen, die Wohngebäude betreiben oder besitzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Förderung durch das BAFA beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • U-Wert der Haustür: Die Haustür muss einen maximalen U-Wert von 1,3 W/m²K haben.

  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

  • Energieberater: Ein:e Energieberater:in muss die Maßnahme begleiten und die Erfüllung der energetischen Anforderungen bestätigen.

Wie stelle ich einen Antrag für eine Haustür-Förderung?

Für die Beantragung von Fördermitteln ist es entscheidend, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Für KfW-Kredite erfolgt die Antragstellung in der Regel über Ihre Hausbank. Bei BAFA-Förderungen können Sie den Antrag online auf der Webseite einreichen. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie technische Nachweise und Kostenvoranschläge, vollständig sind. In einigen Fällen ist die Bestätigung der Maßnahme durch einen Energieberater oder eine Energieberaterin erforderlich.

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Kann man Förderungen für Haustüren kombinieren?

Ja, es ist möglich, den BAFA-Zuschuss für Haustüren mit einem KfW-Ergänzungskredit zu kombinieren. Wichtig ist, dass beide Anträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Ist eine neue Haustür steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für eine neue Haustür können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen:

  1. Handwerkerleistungen: Wenn die neue Haustür im Rahmen von Handwerkerleistungen eingebaut wird, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuer absetzen. Hierbei zählen nur die Arbeitskosten der Handwerker, nicht jedoch das Material. Die Rechnung muss detailliert aufgeschlüsselt sein, um die Arbeitskosten separat auszuweisen, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgt sein, da Barzahlungen steuerlich nicht anerkannt werden.

  2. Außergewöhnliche Belastungen: Wenn der Einbau der Haustür im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unwetterschäden oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen erfolgt, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings müssen dabei bestimmte Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden, die von Ihrem Einkommen abhängen.

  3. Energetische Sanierung: Wird die Haustür im Rahmen einer energetischen Sanierung ausgetauscht, können die Kosten teilweise als Sonderausgaben abgesetzt werden. Seit 2020 ist es möglich, 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt abzusetzen, wenn die Maßnahmen der Verbesserung der Energieeffizienz dienen und von einem Fachbetrieb durchgeführt wurden. Dies gilt allerdings nur für selbst genutzte Immobilien.

  4. Erhaltungsaufwand bei Vermietung: Wenn die Immobilie vermietet wird, können die gesamten Kosten als Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei können sowohl die Material- als auch die Arbeitskosten abgesetzt werden.

Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren und bei Unklarheiten einen Steuerberater hinzuziehen.

Wichtig

Eigentümer:innen, die bereits Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder günstige Kredite und Zuschüsse von der Förderbank KfW für Umbaumaßnahmen erhalten haben, können diese Kosten nicht zusätzlich in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer jedoch umfangreiche energetische Sanierungen durchführt und dabei den maximal förderfähigen Betrag bei BAFA und KfW überschreitet, kann einzelne Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen. Es ist also möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren, aber nicht zu kumulieren.

Ob die steuerliche Begünstigung oder die staatliche Förderung vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Situation und der Steuerlast ab. In jedem Fall ist die steuerliche Absetzbarkeit eine gute finanzielle Unterstützung, besonders für diejenigen, die nach der Sanierung feststellen, dass sie durch die nicht genutzte BAFA- oder KfW-Förderung Geld verloren haben.

Haustür-Förderungen lohnen sich

Durch die Inanspruchnahme von Förderungen für Haustüren können Hauseigentümer:innen erheblich sparen. Die Kombination aus staatlichen Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Vorteilen macht die Investition in eine neue Haustür nicht nur finanzierbar, sondern auch attraktiv. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Programme genau zu prüfen und frühzeitig einen Antrag zu stellen, um die bestmögliche Förderung zu sichern.

Häufig gestellte Fragen
Werden Haustüren gefördert?

Ja, Haustüren werden durch verschiedene Programme der KfW und des BAFA gefördert, insbesondere wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Sicherheit beitragen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung bei Haustüren?

Die BAFA-Förderung kann bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen Haustür betragen, vorausgesetzt, die energetischen Anforderungen werden erfüllt. Erfolgt der Austausch der Haustür im Rahmen eines iSFPs, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozent. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro. Liegt ein iSFP vor, bei maximal 60.000 Euro.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Haustüren?

Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierungsmaßnahmen, inklusive des Einbaus von energieeffizienten Haustüren. Ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent kann ebenfalls gewährt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Haustür-Förderung?

Für die KfW-Förderung muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein und nach der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen. Das BAFA schreibt einen maximalen U-Wert von 1,3 W/m²K für die Haustür vor. Außerdem sollte ein:e Energie-Effizienzexpert:in eingebunden werden.

© Getty Images - U.J. Alexander