Ob bei einer Wärmepumpe ein Mindestabstand zum Nachbarn eingehalten werden muss, hängt vom Bundesland ab. Wenn eine Wärmepumpe als „gebäudeähnlich“ eingestuft wird, muss ein Mindestabstand von 2,50 bis 3 Metern zum angrenzenden Grundstück gewahrt werden. Der genaue Abstand steht in der jeweiligen Landesbauordnung.
Das Problem mit der Abstandsregelung betrifft ausschließlich Luftwärmepumpen, da diese Wärmepumpenart über ein Außengerät verfügen kann, das Geräusche verursacht, indem Ventilatoren Luft ansaugen. Erdwärmepumpen oder Wasserwärmepumpen haben dagegen kein Außengerät.
Was bedeutet gebäudeähnlich bei Wärmepumpen?
Als „gebäudeähnlich“ werden in Bauordnungen Bauten wie z. B. Garagen bezeichnet. Aber auch Wärmepumpen können von der Bauaufsicht als gebäudeähnlich eingestuft werden. In dem Fall werden die Mindestabstände verbindlich. Eigentümer:innen können rechtliche Schritte gegen die Einstufung einleiten.
In einem Rundschreiben zu Abstandsflächen von Luftwärmepumpen teilte das Bayerische Bauministerium mit, dass die Einstufung als gebäudeähnlich nicht angemessen sei, da es Wärmepumpen „an der einem Gebäude gleichkommenden räumlichen Ausdehnung“ sowie „Betretbarkeit für Menschen“ mangele.
Wärmepumpen sind für Reihenhäuser oft ideal, da die Wände in der Regel gut gedämmt sind. Allerdings ist es wie bei der Doppelhaushälfte oft nicht möglich, den vorgeschriebenen Wärmepumpenabstand zum Nachbarn einzuhalten. Denn je nach Bundesland kann ein Mindestabstand von 2,5 bzw. 3 Metern verpflichtend sein. Vielerorts wurden die Abstandsregeln inzwischen gelockert, damit möglichst viele Häuser Wärmepumpen installieren können.
Es gibt keine bundeseinheitlichen Vorgaben zum Abstand, da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist. Ob Sie bei der Installation einer Wärmepumpe einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten müssen, wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, haben die meisten Bundesländer den Mindestabstand für Wärmepumpen gestrichen bzw. angepasst. Denn um die Wärmewende voranzutreiben, ist der Einbau von möglichst vielen Wärmepumpen in deutschen Wohnhäusern erforderlich.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den aktuell geltenden Abstandsregelungen.
Bundesland | Wärmepumpe Abstandsregelung |
---|---|
Baden-Württemberg | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nachts Lautstärke-Grenzwerte von 35 bis 45 dB einhält |
Bayern | Kein Mindestabstand |
Berlin | 3 Meter Mindestabstand |
Brandenburg | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird und weniger als 2 m hoch ist |
Bremen | Kein Mindestabstand |
Hamburg | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird (ansonsten 2,50 m Mindestabestand) |
Hessen | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht höher als 2 m und nicht länger als 3 m ist |
Mecklenburg-Vorpommern | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht höher als 3 m und nicht länger als 9 m ist (ansonsten 3 m Mindestabstand) |
Niedersachsen | Unklar (Empfehlung: 3 m) |
Nordrhein-Westfalen | Kein Mindestabstand |
Rheinland-Pfalz | Kein Mindestabstand |
Saarland | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht höher als 2 m ist und Lärmschutz einhält |
Sachsen | Unklar (Empfehlung: 3 m) |
Sachsen-Anhalt | Unklar (Empfehlung: 3 m) |
Schleswig-Holstein | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird (ansonsten 3 m Mindestabstand) |
Thüringen | Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird (ansonsten 3 m Mindestabstand) |
Zum einen müssen Sie bei der Wärmepumpe für den Aufstellort Vorschriften beachten. Zum anderen kann aber auch die Größe oder Länge der Wärmepumpe limitiert sein. In Hessen darf die Höhe einer Wärmepumpe z. B. nicht über 2 Meter und die Länge nicht über 3 Meter liegen. Anders als bei der Erdwärme- oder Wasserwärmepumpe ist für die Aufstellung der Luftwärmepumpe allerdings keine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich.
In allen Bundesländern müssen Sie die Lärmschutzvorschriften beachten, damit z. B. die Nachtruhe in der Nachbarschaft nicht gestört wird. Die Grenzwerte für die Lautstärke richten sich nach der Tageszeit und nach dem Gebiet, in dem Sie wohnen. So gelten in einem eng besiedelten Wohngebiet niedrigere Werte als z. B. in einem Dorfgebiet. Die Grenzwerte werden gemessen am Schallpegel, der 0,5 Meter von der Wärmepumpe zur betroffenen Stelle reicht.
Wie laut Ihre Wärmepumpe ist, können Sie den Herstellerangaben entnehmen. Bedenken Sie aber, dass Laborwerte angegeben werden. Im tatsächlichen Betrieb ist u. a. der Standort der Wärmepumpe für den Geräuschpegel entscheidend.
Lärmschutzvorschriften für Wärmepumpen und andere Immissionen:
Gebiet | Immissionsrichtwert tagsüber (6:00 bis 22:00) | Immissionsrichtwert nachts (22:00 bis 6:00) |
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Industriegebiete | 70 dB | 70 dB |
Gewerbegebiete | 65 dB | 50 dB |
Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 60 dB | 45 dB |
Allgemeine Wohngebiete | 55 dB | 40 dB |
Reine Wohngebiete | 50 dB | 35 dB |
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 45 dB | 35 dB |
Damit der Betrieb nicht beeinträchtigt wird, empfehlen viele Hersteller, folgende Aspekte beim Aufstellort einer Wärmepumpe zu beachten:
Welche Abstandsregeln Sie bei der Aufstellung Ihrer Wärmepumpe einhalten müssen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Entscheidend ist die jeweils gültige Landesbauordnung. Je nachdem kann es sein, dass Sie einen Mindestabstand von 2,50 bzw. 3 Metern einhalten müssen; es kann aber auch gar kein Grenzabstand erforderlich sein.
Eine Wärmepumpe sollte immer auf einer möglichst geraden und stabilen Fläche stehen, die etwa 2 mal 2 Meter misst. Je nach Landesbauordnung Ihres Bundeslands kann es sein, dass Sie einen Abstand von 2,5 bzw. 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten müssen. Zudem muss die Wärmepumpe so platziert werden, dass Vorschriften der Lärmschutzverordnung gewahrt werden.
Wie weit das Außengerät der Luftwärmepumpe vom Nachbargrundstück entfernt sein muss, hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands ab. Je nach den dort gültigen Vorschriften zur Grenzbebauung von Wärmepumpen können Mindestabstände von 2,5 oder 3 Metern gelten. In Bundesländern wie Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz müssen Sie dagegen keine Grenzabstände beachten.
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