Eine Gewerbeimmobilie kann auch Wohnungen beherbergen. Der Unterschied zu Wohnimmobilien liegt in dem prozentuellen Anteil der Flächen, die gewerblich genutzt werden. Laut § 181 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes werden Grundstücke als gewerblich gesehen, wenn sie zu mehr als 80 Prozent betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Als Gewerbeimmobilien werden per Definition alle festen Räumlichkeiten bezeichnet, die nicht oder nicht nur für Privatzwecke genutzt werden. Die hauptsächliche Nutzung muss vorrangig gewerblicher Natur sein. Das können zum Beispiel Büroräume oder Lagerhallen sein.
Produktionsimmobilien (z. B. Kühlhallen)
Handelsimmobilien (z. B. Supermärkte, Einkaufszentren, Ladengeschäfte im Einzelhandel)
Büroimmobilien (Gebäude, die Büroflächen beherbergen)
Logistikimmobilien (z. B. Lagerhallen)
Freizeitimmobilien (z. B. Fitnesscenter, Schwimmbäder, Gebäude für andere Sportarten)
Spezialgewerbeimmobilien (z. B. Bahnhöfe)
Gewerbeparks (z. B. Kombination aus Büro-, Service-, Lager- und Freiflächen)
Beim Verkauf oder der Vermietung einer gewerblichen Immobilie kommen spezialisierte Gewerbemakler:innen zum Einsatz. Die Vermarktung einer Gewerbeimmobilie ist viel komplexer und besonders beratungsintensiv, da sie sich nach ökonomischen und unternehmerischen Aspekten richtet. Spezialisierte Immobilienmakler:innen verfügen daher bereits über das richtige Klientel und die nötigen Branchenkenntnisse zur Vermittlung von Gewerbeimmobilien.
Bei einer Marktanalyse werden das Marktvolumen und die Marktentwicklung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst. Um ein Gewerbeobjekt zu bewerten und verkaufen zu können, muss auch der Teilmarkt bestimmt werden, denn jeder Teilmarkt weist andere Marktpreise und Kaufpreisfaktoren auf. Dazu muss analysiert werden, wofür die Gewerberäume genutzt werden können. Bei der Veräußerung eines Hotelgebäudes ist zum Beispiel zu bedenken, dass dieses aufgrund des Zuschnittes der Zimmer nicht problemlos für andere gewerbliche Zwecke genutzt werden kann. Daher ist es vor allem für Käufer:innen interessant, die eine Immobilie suchen, die sich ohne Umbauten als Hotel nutzen lässt.
Wer eine Gewerbeimmobilie verkaufen will, muss einiges beachten.
Gewerbeimmobilien werden im Gegensatz zu privaten Immobilien nicht nach ihrem Sachwert, sondern nach dem Ertragswert beurteilt. Das bedeutet, der Verkehrswert der Immobilie errechnet sich nach ihren wirtschaftlichen Erträgen im Ertragswertverfahren. Dabei werden der Bodenrichtwert und der Ertragswert des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Der errechnete Wert spiegelt dementsprechend für den Zeitpunkt des Verkaufs reale Zahlen wider.
Die Markt- und Teilmarktanalyse sowie die Festlegung des richtigen Kaufpreises gehören zu den Aufgaben eines oder einer Gewerbemakler:in und sind in der Courtage mit inbegriffen. Ein Profi wird auch immer Ihre finanzielle und unternehmerische Ausgangslage in die Immobilienvermittlung einbeziehen. Aroundhome hilft Ihnen, passende Gewerbemakler:innen zu finden.
Schon bei der ersten Besichtigung der Gewerbeimmobilie sollten Sie einige wichtige Dokumente bereithalten, die für Interessent:innen relevant sind. Dazu zählen:
der aktuelle Grundbuchauszug
ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
der Energieausweis
der genehmigte Bebauungsplan
Baupläne (Maßstab 1:100) oder im Idealfall Werkpläne (Maßstab 1:50)
der Flurkartenauszug / Lageplan
die Berechnungen der Nutzflächen
die Kubaturberechnung
ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
die Baubeschreibungen (inkl. Umbaumaßnahmen)
Rechnungen / Nachweise über ausgeführte Sanierungsmaßnahmen
eine Aufstellung der Betriebskosten (Versicherungen, Steuer, Ernergiekosten etc. in den letzten zwei Jahren)
Ggf. Pacht- und Gewerbemietverträge aus den letzten drei Jahren inkl. Nebenkostenabrechnung
In steuerlicher Hinsicht ergeben sich für Verkäufer:innen eines Gewerbeobjekts einige Besonderheiten. Der oder die Immobilienverkäufer:in unterliegt dann nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.
Für Immobilien, die der oder die Eigentümer:in nicht selbst bewohnt, wird eine Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn erhoben, auch Spekulationssteuer genannt, sofern der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf erfolgt.Diese sogenannte Spekulationsfrist ist ungültig, wenn die zu verkaufende Immobilie als Betriebsvermögen eingestuft wird. Dann fällt auch nach Ablauf der Frist eine Steuer auf den Entnahmegewinn an.Ausnahme: BetriebsaufgabeBei der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes sind diese Begünstigungen des Verkaufsgewinns bei der Einkommenssteuerberechnung möglich:
Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Steuerpflichtige muss mind. 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig sein)
besonderer Steuersatz gemäß § 34 EStG, wenn Veräußerungsgewinn zu den außerordentlichen Einkünften gehört
Teileinkünfteverfahren bei einer Veräußerung von im Betriebsvermögen befindlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften
Einen gewerblichen und damit gewerbesteuerpflichtigen Immobilienhandel unterstellt das Finanzamt, wenn Immobilienbesitzer:innen mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkaufen.
Beim Verkauf von gewerblichen Immobilien und Grundstücken, die umsatzsteuerpflichtig vermietet sind, ist der oder die Verkäufer:in zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verpflichtet. Wenn der oder die Käufer:in die Vermietung fortsetzt, bleibt die Erstattung der Vorsteuer aus. Sollte allerdings die Vermietung nicht fortgeführt werden, ist der Umsatz steuerbar. Dies kann für Verkäufer:innen vorteilhaft sein, da sie so die Vorsteuer geltend machen können. Die sogenannte Optierung zur Umsatzsteuer muss allerdings bereits im Kaufvertrag erklärt worden sein.
Expert:innen helfen Ihnen, beim Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie Steuern zu sparen
Verkaufsbereite Immobilienbesitzer:innen sollten sich im Voraus von einem oder einer Steuerexpert:in beraten lassen. Mit der richtigen Verkaufsstrategie und einer klugen Planung lassen sich so beim Immobilienverkauf Steuern sparen!
Mit einer Immobilienverrentung lässt sich das gebundene Kapital in der Immobilie wieder verfügbar machen. Ähnlich wie bei der Immobilienrente oder dem Teilverkauf können Sie auch eine Gewerbeimmobilie verkaufen und sie mit einer Rückmietung weiterhin nutzen. Wichtig dabei ist, dass Sie im Kaufvertrag ein entgeltliches Nutzungsrecht festlegen. Sie können auch entscheiden, ob dieses Recht lebenslang oder nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll.
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Beim Verkauf von gewerblichen Immobilien und Grundstücken gibt es die Option auf Umsatzsteuer. Das kann für Verkäufer:innen steuerrechtlich vorteilhaft sein, wenn der oder die Käufer:in nach dem Kauf die Immobilie nicht weiter vermieten will und somit der oder die Verkäufer:in zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verpflichtet ist.
Auf den Verkaufsgewinn einer Gewerbeimmobilie wird die Einkommenssteuer, auch Spekulationssteuer genannt erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Gewerbesteuer kommt hinzu, wenn Sie mind. drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkaufen.
Eine Gewerbeimmobilie kann auch Wohnungsflächen haben. Gewerblich genutzte Räume dürfen aber nicht bewohnt werden, da dies nicht dem Nutzungszweck entspricht. In einem Büro oder Lagerhaus darf man dementsprechend nicht wohnen.