Ein Grundbuchauszug wird immer dann benötigt, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, das die Richtigkeit aller Angaben zur Immobilie bestätigt. Bereits bei der Vermarktung können Sie Interessent:innen damit ganz einfach zeigen, dass Ihre Immobilie lastenfrei ist. Spätestens beim Notartermin müssen Sie jedoch einen aktuellen und beglaubigten Grundbuchauszug vorlegen. Neben dem Immobilienverkauf gibt es weitere Anlässe, bei denen Sie einen Grundbuchauszug benötigen:
Beantragung eines Immobilienkredits: Banken und Kreditinstitute verlangen einen Grundbuchauszug, um die Werthaltigkeit und rechtliche Situation der Immobilie zu prüfen.
Rechtliche Angelegenheiten, die das Grundstück betreffen: Dazu zählen beispielsweise Erbfälle, Schenkungen oder Streitigkeiten über Eigentumsverhältnisse.
Als Grundstückseigentümer:in haben Sie das uneingeschränkte Recht, das entsprechende Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts einzusehen. Dazu müssen Sie dort lediglich einen mündlichen oder schriftlichen Antrag stellen. Die nötigen Schritte sind folgende:
Zuständiges Grundbuchamt ermitteln: Der erste Schritt besteht darin, das Grundbuchamt zu finden, das für Ihr Grundstück zuständig ist. Es befindet sich in der Regel beim Amtsgericht des jeweiligen Bezirks, in dem das Grundstück liegt.
Antrag stellen: Als Grundstückseigentümer:in können Sie mündlich oder schriftlich direkt beim Grundbuchamt einen Antrag auf Einsichtnahme stellen. Viele Grundbuchämter bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, Anträge online zu stellen, was den Prozess deutlich vereinfacht.
Identitätsnachweis erbringen: Um Ihre Berechtigung zur Einsichtnahme zu bestätigen, müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Das gilt sowohl für persönliche Anträge als auch für Online-Anträge, bei denen Sie meist eine Kopie Ihres Ausweises hochladen müssen.
Berechtigtes Interesse nachweisen (für Nicht-Eigentümer:innen): Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks sind, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Das könnte der Fall sein, wenn Sie Gläubiger:in sind oder ein rechtliches Interesse nachweisen können, wie beispielsweise bei Erbfällen oder Rechtsstreitigkeiten.
Bearbeitungszeit abwarten: Nach der Antragstellung kann die Bearbeitung unterschiedlich lange dauern, abhängig von der Arbeitsweise des jeweiligen Grundbuchamts und der Art des beantragten Auszugs. Einfache Auszüge sind oft schneller verfügbar, während beglaubigte Auszüge mehrere Tage in Anspruch nehmen können.
Viele Grundbuchämter bieten mittlerweile Online-Portale an, über die Sie den Antrag bequem von zu Hause aus stellen können. Dafür müssen Sie ein Online-Formular ausfüllen und eine Kopie Ihres Identitätsnachweises hochladen. Dieser Service erleichtert und beschleunigt den Prozess erheblich, sodass Sie den Auszug oft schneller erhalten als bei einer persönlichen Antragstellung. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihres zuständigen Amtsgerichtes, ob Sie einen Grundbuchauszug dort auch online anfordern können.
Für die Beantragung eines Grundbuchauszugs benötigen Sie je nach Art des Antrags unterschiedliche Unterlagen. Bei einer persönlichen Antragstellung im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts müssen Sie einfach Ihren Personalausweis oder ein anderes Identifikationsdokument vorlegen.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag, senden Sie ihn formlos oder mithilfe eines Muster-Formulars per Post oder Fax an das Grundbuchamt. In diesem Fall sollten Sie ebenfalls eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen.
Für einen reibungslosen Immobilienverkauf sollten Sie alle notwendigen Unterlagen vorbereiten.
Wenn Sie nicht Eigentümer:in des Grundstücks sind, müssen Sie bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs zusätzlich zur Identifikation ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das bedeutet, dass Sie einen Grund haben müssen, um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Zu den möglichen Nachweisen für ein berechtigtes Interesse gehören:
Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin, wenn Sie in dessen oder deren Auftrag handeln
Kreditvertragsentwurf, wenn Sie einen Kredit beantragen und die Immobilie als Sicherheit dient
Vollstreckungstitel, wenn Sie Ansprüche gegen die Eigentümer:innen durchsetzen möchten, beispielsweise im Rahmen einer Vollstreckung
Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist notwendig, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu sensiblen Daten erhalten.
Die Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug liegen bei etwa 20 bis 30 Euro. Diese Gebühren können je nach Bundesland und Grundbuchamt variieren. Eine einfache Abschrift des Grundbuchs kostet meist 10 bis 15 Euro. Diese Art des Auszugs ist jedoch oft nicht ausreichend für rechtliche Zwecke wie den Immobilienverkauf, da sie nicht die erforderliche Beglaubigung enthält.
Wenn Sie den Grundbuchauszug online beantragen, können die Gebühren höher ausfallen, oftmals zwischen 20 und 60 Euro. Die genauen Kosten hängen vom jeweiligen Online-Service des Grundbuchamts und der Art des beantragten Auszugs ab.