Das eigene Heim ist für viele mehr als nur ein Haus. Es ist der Ort, an dem die Kinder aufwuchsen, an dem glückliche Erinnerungen hängen. Viel Zeit, Geld und Mühe wurden investiert, um das Zuhause zu hegen und zu pflegen. Doch sind die Kinder erwachsen und ausgezogen, kommen Gedanken, wie es nun weitergehen soll. Für viele wird es allein anstrengend und auch unnötig teuer, ein großes Haus, womöglich mit Garten, instandzuhalten. Sich im Alter zu verkleinern und vom Eigenheim zu trennen, klingt daher wie ein logischer Schritt – wäre das Haus nicht mit so vielen Emotionen verbunden. Spätestens wenn die Kinder selbst eine Familie gründen und ein neues Zuhause suchen, denken daher viele Eigentümer:innen daran, ihr Haus an den Nachwuchs zu verkaufen. So bleibt die Immobilie in der Familie, die Kinder kaufen günstig, während man selbst finanziell nicht leer ausgeht wie bei einer Schenkung.
Das Eigenheim ist für viele der Familienmittelpunkt – von dem man sich nicht trennen will.
Für junge Familien wird der Traum vom eigenen Haus immer schwerer zu finanzieren. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat sich der Anteil des erschwinglichen Wohneigentums im Jahr 2022 deutlich reduziert. Fand ein Durchschnittshaushalt vor der Zinswende noch einen bezahlbaren Anteil von 40 Prozent auf dem Markt, ist dieser nun auf 28 Prozent gefallen. Viele hoffen daher darauf, von den Eltern oder Großeltern eine Immobilie günstiger zu erhalten.
Doch auch für Eigentümer:innen kann es von Vorteil sein, das Haus an Angehörige zu verkaufen. Denn anders als bei der Schenkung zu Lebzeiten erhalten Sie einen Erlös aus dem Verkauf der Immobilie. Zwar wird innerhalb der Familie selten großer Gewinn gemacht. Dennoch erhalten Sie finanzielle Mittel, die Sie für den eigenen neuen Lebensabschnitt nutzen können.
ARTIKEL: Lohnt sich der Immobilienverkauf 2024?
Sie können Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln und festlegen, wer das Haus erhalten soll.
Streit ums Erbe wird vermieden, da ein Immobilienverkauf notariell beurkundet, eindeutig und nicht anfechtbar ist.
Sie erhalten einen Erlös aus dem Verkauf der Immobilie an Kinder oder Enkel, den Sie nicht versteuern müssen.
Es gibt zudem steuerliche Vorteile, weil nach dem Verkauf neues Abschreibungsvolumen generiert wird.
Sie ermöglichen Ihrem Kind oder Enkel:in einen günstigen Immobilienkauf, da innerhalb der Familie meist unter Wert verkauft wird.
In der Regel wird ein Haus innerhalb der Familie günstiger verkauft als auf dem freien Markt. Denn viele Eigentümer:innen wollen ihrem Nachwuchs eine Starthilfe geben und nicht an ihnen verdienen. Doch auch bei Angehörigen muss ein angemessener Verkaufspreis angesetzt werden. Ansonsten könnten Sie den Verdacht einer getarnten Schenkung auf sich ziehen. Wenn Sie Ihre Immobilie also zu weit unter Wert verkaufen, vermutet das Finanzamt, dass die Schenkungssteuer umgangen werden soll. Wie hoch ein angemessener Kaufpreis ist, ist rechtlich jedoch nicht festgelegt.
Beispiel: Sie haben eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro und wollen diese an Ihr Kind übertragen. Bei einer Schenkung stünde Ihrem Kind laut § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ein Freibetrag bis 400.000 Euro zu, darüber hinaus müsste es 15 Prozent Schenkungssteuer zahlen, also 15.000 Euro. Wenn Sie nun Ihrem Kind das Haus zum Beispiel für 30.000 Euro statt für 500.000 Euro verkaufen, würde keine Schenkungssteuer anfallen. In dem Fall ist es wahrscheinlich, dass das Finanzamt einen Schein-Verkauf vermutet.
Daher ist es auch beim Hausverkauf innerhalb der Familie ratsam, einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen. Um den aktuellen Verkehrswert zu bestimmen, sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen. Eine kostenlose Online-Immobilienbewertung erhalten Sie zum Beispiel bei Aroundhome.
Älterwerden und der Tod gehören zu unbeliebten Themen, mit denen sich die Wenigsten gern auseinandersetzen. Laut einer Umfrage von Statista hatten 2022 nur 20 Prozent der Deutschen ein aktuelles Testament. Beim Nachlass des Hauses verlassen sich viele auf die gesetzliche Erbfolge – was oft zu Konflikten führt. Dagegen kann eine Schenkung zu Lebzeiten oder ein Hausverkauf innerhalb der Familie je nach Situation sinnvoller und lukrativer sein.
Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird und Sie keine Streitigkeiten unter den Erb:innen erwarten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie eine Person als Alleinerb:in bestimmt haben oder bei mehreren Erb:innen den Nachlass geregelt haben. Letzteres gelingt zum Beispiel durch Verzichtserklärungen, Kompensionen und ein eindeutiges, notarielles Testament.
ARTIKEL: Das ist zu beachten, wenn Sie Ihr Haus vererben wollen
Nahe Verwandte wie Kinder haben einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro.
Sie behalten bis zum Tod alle Rechte am Haus und haben eine finanzielle Sicherheit.
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen, sondern hinterlegen Sie ein Testament beim Notariat.
Eine sogenannte Erbschaft zu Lebzeiten ist dann sinnvoll, wenn der Nachlass den Freibetrag übersteigt. Denn sie können die gleichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft alle zehn Jahre erneut nutzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Erbschaft frühzeitig zu regeln und Erb:innen sogar aus dem Nachlass auszuschließen. Allerdings ist die Schenkung nach dem Tod des oder der Erblasser:in anfechtbar. Im schlimmsten Fall landen solche Konflikte vor Gericht und ziehen eine Auszahlung oder einen ungewollten Hausverkauf nach sich. Außerdem müssen Sie bedenken, dass die neuen Besitzer:innen nach der Schenkung das Haus auch gegen Ihren Willen verkaufen können.
ARTIKEL: Was Sie bei der Schenkung von Immobilien beachten sollten
Wollen Sie im Haus wohnen bleiben, lassen Sie sich das Nießbrauch- oder Wohnrecht im Grundbuch eintragen.
Lassen Sie einen Schenkungsvertrag aufsetzen, um im Ernstfall die Immobilie mit einem Rückforderungsrecht retten zu können.
Da Sie Ihr Haus als Kapitalsicherheit aufgeben, sollte Ihre Altersvorsorge geregelt sein.
Wenn Sie Ihr Haus an Kinder oder Enkel:innen verkaufen, fallen keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer an. Allerdings ist es erforderlich, dass ein angemessener Kaufpreis vereinbart wird. Dieser sollte nicht zu weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie sein. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Immobilienwert zu schmälern, zum Beispiel durch die Einräumung eines Nießbrauch- oder Wohnrechts. Der Hausverkauf in der Familie kommt häufig dann infrage,
wenn Immobilien mit einem Wert über dem Freibetrag überschrieben werden sollen.
wenn die Eigentümer:innen den Erlös für den neuen Lebensabschnitt brauchen, zum Beispiel beim Umzug in eine altersgerechte Wohnung oder bei Pflegebedürftigkeit.
wenn mit Erbstreitigkeiten zu rechnen ist und Personen zum Beispiel aus dem Erbe ausgeschlossen werden sollen.
Anders als bei Erbe oder Schenkung erhalten Sie einen Verkaufserlös, den Sie für den neuen Lebensabschnitt nutzen können.
Wollen Sie im Haus bleiben, denken Sie an ein Nießbrauch- oder lebenslanges Wohnrecht.
Klären Sie vorab, was im Kaufpreis enthalten ist, wer für Reparaturen aufkommt und wie die Zahlungsmodalitäten sind.
Beim Ansetzen eines Verkaufspreises kann innerhalb der Familie Streit aufkommen. Lassen Sie Ihre Immobilie professionell schätzen, um eine klare Faktenlage zu haben.
Auch beim Immobilienverkauf an Kinder oder Enkel:innen fallen Kosten an. Wer diese begleicht, sollten Sie im Vorfeld klären. In jedem Fall zahlen müssen Sie:
Energieausweis (ab 50 Euro für einen Verbrauchsausweis; ab 200 Euro für den bedarfsorientierten Energieausweis)
Notarkosten (ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises)
Grundbuchkosten (ca. 0,5 Prozent des Kaufpreises)
Hinzukommen können außerdem folgende Kosten:
Vorfälligkeitsentschädigung (wenn die Baufinanzierung noch nicht abgeschlossen ist)
Spekulationssteuer (wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist gewinnbringend verkaufen)
Immobilienbewertung (Kurzgutachten ab 100 Euro, Online-Bewertung oft kostenlos)
Der große Vorteil, wenn Sie ein Haus an Angehörige verkaufen, ist, dass keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Das ist allerdings nur relevant, wenn der Immobilienwert die gesetzlichen Freibeträge übersteigen würde.
Auch bei der Grunderwerbsteuer ergeben sich Vorteile für Verwandte ersten Grades: Die Steuer entfällt beim Verkauf unter Eheleuten, aber auch wenn Eltern an Kinder oder umgekehrt ein Haus verkaufen. Beim Verkauf unter Geschwistern lässt sich die Steuerlast zumindest schmälern, wenn ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird.
Bei der Spekulationssteuer ergeben sich dagegen keine Vorteile, wenn Sie Ihr Haus an Familienangehörige verkaufen; es gelten die gleichen Regelungen wie beim Immobilienverkauf an Fremde.
ARTIKEL: So können Sie beim Immobilienverkauf Steuern sparen
Die Regelungen zur Spekulationssteuer im Überblick
Der Vorteil beim Verkauf an Angehörige: Sie müssen keine Käufer:innen mehr finden. Damit entfällt der gesamte Vermarktungsprozess. Dennoch kann es sich lohnen, einen oder eine Immobilienmakler:in hinzuzuziehen. Denn Makler:innen übernehmen nicht nur die Suche nach solventen Käufer:innen und die Organisation der Besichtigungstermine. Sie geben auch eine professionelle Einschätzung des aktuellen Verkehrswerts, beschaffen alle nötigen Dokumente, begleiten Sie bis zum Notartermin und können bei Streitigkeiten zwischen den Parteien vermitteln.
Es erfordert Fingerspitzengefühl und eine behutsame Kommunikation, um keine Gefühle zu verletzen. Versuchen Sie, sich dafür in Ihre Angehörigen hineinzuversetzen, um niemanden vor den Kopf zu stoßen.
Geschäfte mit der Familie zu machen, empfinden manche als unmoralisch. Andersherum sollten sich Eigentümer:innen aber auch nicht unter Druck setzen lassen, die eigene Immobilie einfach zu verschenken, wenn ihr Hauptvermögen darin steckt.
Viele Familien erleben Streitfälle, weil sie sich auf mündliche Absprachen verlassen haben, die dann doch nicht eingehalten wurden. Bedenken Sie, dass sich Meinungen und Bedürfnisse ändern können – und halten Sie Abmachungen schriftlich fest.
Ein Hausverkauf innerhalb der Familie ist vor allem sinnvoll, um die Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu umgehen. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig, ob Ihre Immobilie die Freibeträge im Wert überschreitet.
Bei vielen Hausbesitzer:innen steckt ein Großteil des Vermögens in der Immobilie. So vermeiden Sie, dass Sie den Verkauf Ihres Hauses an Kinder oder andere Angehörige bereuen, weil Sie zum Beispiel in finanzielle Not geraten:
Verkaufen Sie Ihre Immobilie auch Ihrer Familie zuliebe nicht zu weit unter Wert, wenn Sie den Erlös daraus für sich selbst brauchen (zum Beispiel als Altersvorsorge oder für Pflegekosten).
Wenn Sie in der Immobilie wohnen bleiben möchten, vereinbaren Sie ein Nießbrauch- oder lebenslanges Wohnrecht.
Alternativ können Sie im Kaufvertrag eine Leibrente vereinbaren: So erhalten Sie keine einmalige Zahlung, sondern eine regelmäßige Rentenzahlung bis zum Tod. Die Immobilienrente bieten auch Unternehmen an.
ARTIKEL: Mit einer Immobilienrente das Vermögen aus der Immobilie nutzen
Gute und seriöse Makler:innen unterstützen Sie beim gesamten Verkaufsprozess, auch wenn Sie Ihr Haus innerhalb der Familie verkaufen wollen. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Partner:innen für Ihren Hausverkauf zu finden. Aroundhome vermittelt Ihnen bis zu drei Immobilienmakler:innen aus Ihrer Region. Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Anfrageformular aus.
Wenn der Kaufpreis zu niedrig ist, geht das Finanzamt von einer versteckten Schenkung oder einem Schein-Verkauf aus. Konkret bedeutet das, dass Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung auf sich ziehen und sich strafbar machen können.
Ja, denn ein Hausverkauf wird über das Notariat abgewickelt und Notar:innen sind gegenüber dem Finanzamt meldepflichtig.
Eine Möglichkeit, den Wert einer Immobilie zu senken, ist zum Beispiel die Eintragung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchrechts. Denn der Immobilienwert sinkt, wenn eine Immobilie bewohnt doer vermietet wird.