Für Laien ist es schwer, den Wert einer Immobilie zu ermitteln oder mögliche Baumängel zu erkennen. Immobiliengutachter:innen helfen: Sie sind Sachverständige, die den tatsächlichen Wert einer Immobilie fachgerecht schätzen und mögliche Mängel mit geschultem Auge identifizieren können.
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Immobiliengutachter:innen ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks und stellen ein entsprechendes Gutachten aus. Der Verkehrswert bezeichnet den Kaufpreis, den ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung erzielen könnte.
Ein Immobiliengutachten kann mit drei verschiedenen Verfahren fachgerecht erstellt werden:
Um den Immobilienwert zu ermitteln, verschafft sich der/die Bausachverständige einen detaillierten Überblick über den Zustand und die Ausstattung von Haus oder Wohnung. Insbesondere folgende Punkte prüft er /sie dabei genau:
Immobiliengutachter:in ist keine geschützte Berufsbezeichnung – im Prinzip darf jeder diesen Begriff verwenden. In Deutschland gibt es keine Ausbildung und kein Studium, das einen Anbieter sicher qualifiziert. Lediglich berufsnahe Tätigkeiten wie Makler:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen können einen Zertifikationslehrgang absolvieren, um eine Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung zu erhalten.
Daher sollten Sie die Qualifikationen des/der Sachverständigen für Immobilien vor Auftragserteilung genau prüfen. Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:
Unser Tipp:
Wenn Sie auf der Homepage eines Anbieters nicht fündig werden, fragen Sie den/die Bausachverständige/n direkt nach den Qualifikationen.
Bei Gutachter:innen haben Sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Qualifikationsstufen:
Staatlich anerkannte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten meist als Architekt:innen oder Bauingenieur:innen. Freie Bausachverständige verfügen teilweise über ähnliche Qualifikationen, andere schöpfen ihre Erfahrung aus einer Tätigkeit als Makler:in oder Immobilienkaufmann oder -frau.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Immobiliengutachter:innen und Immobiliensachverständige meist synonym verwendet. Das ist naheliegend, geht es doch immer um die Erstellung von Gutachten, die den Wert oder den Zustand einer Immobilie beschreiben.
Im Alltag kommt der weniger sperrige Begriff Gutachter:innen viel häufiger zum Einsatz als der/die amtlich klingende Sachverständige.
Wenn Sie Immobiliengutachter:innen beauftragen möchten, hilft Ihnen unsere Checkliste, den passenden Anbieter zu finden:
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Immobilienbewerter:innen erstellt hauptsächlich zwei Arten von Gutachten. Welches davon Sie benötigen, hängt von Ihrem persönlichen Vorhaben ab.
Bei einem Vollgutachten handelt es sich um ein gerichtsfestes Gutachten, das ein/e vereidigte/r Sachverständige/r nach bestimmten Formvorschriften anfertigt. Es stellt die genaueste Variante einer Immobilienbewertung dar. Die Immobiliengutachter:innen erreichen dabei schnell einen Umfang von 50 Seiten oder mehr und beleuchten alle Aspekte, die auf den Marktwert eines Hauses oder einer Wohnung Einfluss nehmen. Da ein Vollgutachten vergleichsweise aufwendig ist, fallen die Kosten entsprechend hoch aus.
In bestimmten Fällen ist das Vollgutachten sogar vorgeschrieben. Dazu gehören:
Ein Kurzgutachten ermittelt den Immobilienwert nur überschlägig. Hier befolgen Immobiliengutachter:innen die Vorgaben eines Verkehrswertgutachtens, verzichten aber auf die genaue Prüfung des Grundbuchauszugs sowie auf die Berechnung der Grundfläche oder die Bewertung des Lageplans. Daher ist ein Kurzgutachten zu empfehlen, wenn Sie einen groben Überblick über den Wert einer Immobilie benötigen.
Ein Kurzgutachten ist unter anderem sinnvoll beim Immobilienverkauf, einvernehmlichen Scheidungen und einer funktionierenden Erbengemeinschaft.
Unser Tipp:
Da der Umfang eines Kurzgutachtens je nach Anbieter variieren kann, informieren Sie sich vor der Auftragserteilung, wie ausführlich der/die Immobiliengutachter:in das Gutachten erstellt. Je mehr Punkte bei der Prüfung weggelassen werden, desto billiger wird das Gutachten.
Zu den am häufigsten angeforderten Immobiliengutachten gehören folgende:
Grund für Gutachten | Sachlage | Gutachter:in | Art des Gutachtens |
---|---|---|---|
Immobilienverkauf | Sachlage Sie denken darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen und möchten wissen, mit welchem Kaufpreis Sie rechnen können. | Gutachter:in Freier Gutachter:innen, vereidigte Sachverständige, evtl. Makler:innen | Art des Gutachtens Kurzgutachten |
Immobilienkauf | Sachlage Sie haben eine passende Immobilie gefunden und möchten wissen, ob der geforderte Preis angemessen ist. | Gutachter:in Freier Gutachter:innen, vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Kurzgutachten |
Immobilienfinanzierung | Sachlage Sie besitzen bereits eine Immobilie und möchten eine weitere kaufen. Mit einem Gutachten belegen Sie Ihr Vermögen und erleichtern der Bank die Einschätzung Ihrer Bonität. | Gutachter:in Bank beauftragt Gutachter:in | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Einvernehmliche Scheidung | Sachlage Bei einer einvernehmlichen Scheidung hilft ein Gutachten, den Wert der Immobilie für den Zugewinnausgleich oder die Auszahlung des Partners zu berechnen. | Gutachter:in Freie Gutachter:in, vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Kurzgutachten |
Scheidung mit Rechtsstreit | Sachlage Ist eine Einigung der Parteien nicht möglich, muss der Verkehrswert der Immobilie gerichtsfest berechnet werden. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Unstrittiges Erbe | Sachlage Ist sich eine Erbengemeinschaft einig, erleichtert ein Gutachten die faire Wertermittlung. | Gutachter:in Freie Immobiliengutachter:innen, vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Kurzgutachten |
Strittiges Erbe | Sachlage Schaltet eine zerstrittene Erbengemeinschaft den/die Richter:in ein, muss der Wert der Immobilie gerichtsfest ermittelt werden. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Erbschaftssteuer | Sachlage Fällt der Bescheid über die Erbschaftssteuer zu hoch aus, ist ein gerichtsfestes Gutachten erforderlich. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Schenkungssteuer | Sachlage Fordert das Finanzamt zu viel Schenkungssteuer, ist ebenfalls ein gerichtsfestes Gutachten nötig. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Versicherungsschaden | Sachlage Nach einem Schadenfall belegt das Gutachten die Höhe der Forderungen an die Versicherung. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Schadengutachten |
Feststellung des Betriebsvermögens | Sachlage Fließt eine Immobilie in das Betriebsvermögen ein oder wird sie entnommen, verlangt das Finanzamt einen Nachweis über den Wert. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Baumängel | Sachlage Sie stellen Baumängel am Objekt fest und möchten Forderungen gegen die Baufirma geltend machen. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Schadengutachten |
Zwangsversteigerung | Sachlage Das Amtsgericht fordert vor der Versteigerung ein Wertgutachten. Dieses ermöglicht Bieter:innen, sich zu informieren, und bestimmt die Höhe des Mindestgebots. | Gutachter:in Vereidigte Sachverständige | Art des Gutachtens Verkehrswertgutachten |
Wie teuer die Beauftragung von Immobiliengutachter:innen wird, hängt von Art und Umfang des Immobiliengutachtens ab. Rechnen Sie mit folgenden Werten:
Unser Tipp:
Holen Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Immobiliengutachter:innen ein, um ein Angebot mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen. Es steht Ihnen auch frei, mit dem/der Immobiliensachverständigen über die Kosten zu verhandeln.
Mit einem Gutachten erhalten Käufer:in und Verkäufer:in von Immobilien Sicherheit. Außerdem schaffen Immobiliengutachter:innen Klarheit, wenn es um Erbbaurecht oder die Höhe der Erbschaftssteuer geht. Auch bei einem Hausverkauf im Scheidungsfall können Immobiliensachverständige für eine faire und gerichtsfeste Berechnungsgrundlage sorgen.
Insbesondere beim Hausverkauf und -kauf sollten Sie nie auf ein Immobiliengutachten verzichten. Eine Wertauskunft untermauert Ihre Kaufpreisforderung als Verkäufer:in, Interessent:innen gibt ein Fachgutachten ein gutes Gefühl. Im Vergleich zu den Vorteilen ist der Preis für ein aussagekräftiges Kurzgutachten gering.
Damit der/die Immobiliengutachter:in die Wertschätzung einer Immobilie vornehmen kann, benötigt er/sie einige Unterlagen, die Sie bitte für den Termin bereithalten. Für ein Vollgutachten sind mehr Nachweise erforderlich, als für ein Kurzgutachten. Fragen Sie den/die beauftragte/e Immobiliengutachter:in rechtzeitig vor dem Termin, welche Belege Sie mitbringen sollen. Die folgende Liste zeigt, welche Unterlagen für ein Vollgutachten benötigt werden:
Falls Sie nicht alle Unterlagen rechtzeitig zusammentragen können, dürfen Sie diese auch kurzfristig nachreichen.
Eine Immobilie zu veräußern, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Ein:e Immobiliengutachter:in ermittelt den Zustand und Wert einer Immobilie sachgemäß und erstellt anhand dessen ein Wertgutachten. Dieses dient als gute Basis, um einen marktgerechten Verkehrswert zu ermittel n und somit einen fairen Verkaufspreis zu erzielen.
Der Preis eines Immobiliengutachtens ist abhängig davon, wie umfangreich es ausfallen soll. Für ein Kurzgutachten können Sie mit Kosten von circa 500 Euro rechnen, ein Vollgutachten liegt preislich bei ungefähr 1,5 Prozent des Immobilienwertes.
Je nach Größe und Art der Immobilie können Sie mit drei bis vier Wochen kalkulieren, bis Sie das Wertgutachten vorliegt. Kurzgutachten, die nur eine oder zwei Seiten umfassen, können teilweise innerhalb weniger Tage bereitgestellt werden.