Der Markt- oder Tagespreis ist der durchschnittliche Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Ware oder Dienstleistung gezahlt wird. Er kann ermittelt werden, indem gleichartige Kaufverträge, die zum gleichen Zeitpunkt entstanden sind, miteinander verglichen werden. Dabei spielen Angebot und Nachfrage eine zentrale Rolle: Unabhängig vom eigentlichen Wert der Ware wird der Marktpreis dadurch bestimmt, wie hoch die Nachfrage danach ist.
So unterscheidet sich beispielsweise der Marktpreis für zwei Einfamilienhäuser mit gleichem Wert deutlich voneinander, je nachdem in welcher Gegend sie liegen. Um den Marktpreis festzustellen, müssen daher aktuelle Trends, regionale Besonderheiten und die Entwicklung der Immobilienpreise beachtet werden.
In Zusammenhang mit dem Marktwert und der Immobilienbewertung wird auch oft vom sogenannten Verkehrswert gesprochen, der laut §194 BauGB als der Preis definiert wird, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen ist, unabhängig von persönlichen Verhältnissen der Eigentümer:innen. Im Immobilienbereich lässt sich der Verkehrswert je nach Immobilie und Nutzung ebendieser mit drei unterschiedlichen Verfahren feststellen. Wo möglich, wird das Vergleichswertverfahren angewendet, das auf dem Vergleich ähnlicher Kaufverträge beruht. Gibt es zu wenig Verträge, mit denen verglichen werden kann, oder sind die Objekte zu individuell, muss das Sachwertverfahren hinzugezogen werden; für vermietete Immobilien wird das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt.
Beim Angebotspreis handelt es sich um den Preis, zu dem eine Ware oder Dienstleistung angeboten wird, um einen Gewinn zu erzielen. Damit im Verhandlungsprozess noch Spielraum für die Preisbildung besteht, bietet der/die Verkäufer:in das Objekt zunächst für einen höheren Preis an, als er/sie erzielen möchte. So kann man potenziellen Käufer:innen entgegenkommen und dennoch am Verkauf verdienen. Allerdings sollte für die Ansetzung eines Angebotspreises der Marktpreis bekannt sein. Denn nur dann ist das Zustandekommen einer erfolgreichen Verkaufsverhandlung realistisch. Liegt der Angebotspreis zu hoch über dem Marktpreis, werden Interessent:innen abgeschreckt, liegt er dagegen zu niedrig, reduziert sich die Gewinnspanne für die Verkäufer:innen.
Haben Sie den Marktpreis Ihrer Immobilie zuverlässig ermittelt, sollten Sie für die Verkaufsverhandlung einen entsprechend höheren Angebotspreis ansetzen. Es sollte sich dabei aber nicht um einen Mondpreis mit unrealistisch hohen Quadratmeterpreisen handeln. Empfohlen werden in der Regel 5 bis 10 Prozent Aufschlag.
Besitzen Sie viel Verhandlungsgeschick und haben in Ihrer Gegend viele ähnliche Konkurrenzobjekte, kann auch diese Taktik funktionieren: Sie setzen den Angebotspreis leicht unterhalb des in Ihrer Region üblichen Preises an und locken so schnell viele Interessent:innen zu Ihrem Besichtigungstermin. Macht Ihre Immobilie einen guten Eindruck, bekommen Sie sicher mehrere Angebote. Jetzt können Sie aufgrund der höheren Nachfrage die potenziellen Käufer:innen zum Bieten bringen. So verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Regel schneller und trotzdem zu einem realistischen Preis.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihr Objekt zu einem angemessenen Angebotspreis anbieten? Lassen Sie sich im Zweifelsfall von professionellen Makler:innen unterstützen und profitieren Sie von der Erfahrung und Marktkenntnis.
Der Verkaufspreis ist der Preis, der mit einer Ware oder Dienstleistung auf dem Absatzmarkt tatsächlich erzielt wird. Beauftragen Sie Immobilienmakler:innen mit dem Verkauf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses, muss der Gesamtverkaufspreis angegeben werden. Zu dem eigentlichen Verkaufspreis der Immobilie kommen noch:
die Notargebühren sowie
die Grunderwerbssteuer.
Diese zusätzlichen Kostenfaktoren müssen bei der Preisfindung bedacht werden. Deshalb kann der Gesamtverkaufspreis – abhängig von der Höhe der jeweiligen Gebühren und Steuern – um bis zu 15 Prozent höher liegen als der reine Verkaufspreis der Immobilie.
Damit ein Hausverkauf schnell und erfolgreich vonstattengeht, sollte der angesetzte Kaufpreis möglichst realistisch sein. Dafür braucht es nicht nur eine gute Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes und die richtige Wertermittlung der eigenen Immobilie – auch der Angebotspreis muss geschickt kalkuliert werden. Nur so finden Sie schnell Käufer:innen und erzielen Ihren Wunschpreis.
Beachten Sie auch, welche Kosten beim Immobilienverkauf auf Sie zukommen und beziehen Sie diese in Ihre Kalkulation mit ein.
Um den perfekten Verkaufspreis zu errechnen, müssen einige Faktoren bedacht werden.
Eine Immobilie zu veräußern, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.
Bei der Kalkulation eines Angebotspreises ist das Ziel, einen Gewinn zu erwirtschaften. Der Angebotspreis wird bewusst höher als der Marktpreis gesetzt, um einen Verhandlungsspielraum bzw. Preisnachlässe zu ermöglichen. Wichtig ist, dass der Marktpreis und der Angebotspreis nicht zu weit auseinanderliegen. Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, schreckt dies Interessent:innen ab. Bei einem zu niedrigen Angebotspreis fällt der Gewinn der Verkäufer:innen nur gering aus. Empfehlenswert ist ein Aufschlag in Höhe von 5 bis 10 Prozent auf den Marktpreis.
Der Verkehrswert ist nur ein dank Berechnungen theoretisch angenommener Wert. Der Verkaufspreis hingegen wird tatsächlich gezahlt. Nicht immer sind die Werte identisch. Der Verkaufspreis kann über oder unter dem Verkehrswert liegen. Liegt zwischen beiden Werten nur ein geringer Abstand, kann von einer fairen Preisgestaltung für beide Seiten ausgegangen werden. Fällt der Verkaufspreis deutlich höher als der Verkehrswert aus, ist die Immobilie den Preis nach objektiven Kriterien nicht wert. Eine hohe Nachfrage bei knappem Angebot kann dennoch dazu führen, dass Objekte weit über dem Verkehrswert vermarktet und verkauft werden.