Vergibt ein Institut einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie, verdient es an den Zinsen, die im Laufe des Kreditzeitraums fällig werden. Wird die Restschuld des gewährten Kredits vorzeitig beglichen oder kommt es zur vorzeitigen Vertragskündigung, entsteht dem Kreditinstitut ein gleich doppelter Verlust:
durch den Ausfall der Zinsen für die Restlaufzeit des Kredits sowie
durch die nun schlechteren Anlagebedingungen für das vorzeitig zurückerhaltene Geld.
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist daher die Maßnahme des kreditgebenden Instituts, um seinen entstandenen Zinsschaden (Refinanzierungs- und Margenschaden) zu verringern bzw. auszugleichen.
Handelt es sich um einen offiziellen Kreditvertrag zwischen einem Kreditinstitut bzw. einer Bank und einem/einer Kreditnehmer:in, gibt es zwei Fälle, in denen die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig anfällt:
Wenn der/die Kreditnehmer:in ein Festzinsdarlehen vor Ablauf der Frist an das Kreditinstitut zurückzahlt.
Wenn die Bank einen Darlehensvertrag vor Ablauf der Frist kündigt (typischerweise bei Zahlungsrückständen des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin).
Laut deutscher Rechtsprechung müssen Banken nur in begründeten Einzelfällen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung zustimmen. Darunter fallen:
die Veräußerung der Immobilie, die mithilfe des Darlehens finanziert wurde
der Wunsch nach einer Ausdehnung des ursprünglichen Kredits, dem nicht stattgegeben wird
Der entstandene Schaden und damit auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich auf zwei unterschiedliche Weisen berechnen: die Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.
Hierbei wird berechnet, welchen Gewinn die Bank bei der Neuausleihung des zurückgezahlten Geldes erhalten würde. Die Differenz zwischen den Zinseinnahmen des ursprünglichen Kredits und des neuen Kredits (Aktiv-Aktiv) bestimmt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Für Kund:innen ist dieser Vergleich meist die günstigere Lösung, in der Regel findet aber die Aktiv-Passiv-Methode Anwendung.
Hier wird das zurückgezahlte Geld nicht als neuer Kredit (Aktiv) vergeben, sondern hypothetisch in Wertpapieren (Passiv) angelegt. Da die Zinssätze bei Wertpapieren niedriger liegen als bei Krediten, ist der Schaden höher als bei der Aktiv-Aktiv-Methode. Zwar müssen die eingesparten Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen werden, dennoch ergibt sich eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung.
Als Kreditnehmer:in können Sie immer verlangen, dass die Bank ihrer Nachweispflicht nachkommt und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung offenlegt. Im Zweifelsfall sollten Sie die Berechnung unbedingt fachmännisch prüfen lassen und ggf. den Gegenbeweis eines geringeren Schadens antreten. Der liegt immer dann vor, wenn die Bank zwar nach Aktiv-Passiv-Methode abrechnet, aber zugleich eine Neuausleihung vornimmt: Das ist zum Beispiel der Fall bei einem Hausverkauf, bei dem das Darlehen abgelöst wird, die Bank aber zugleich die Neufinanzierung des Hauses vornimmt.
Mithilfe eines Online-Vorfälligkeitsentschädigungsrechners, können Sie die bei Ihnen anfallende Vorfälligkeitsentschädigungssumme schnell, einfach und kostenlos überprüfen lassen. Dazu geben Sie einfach die Grunddaten, wie zum Beispiel die Restschuld, den Sollzinssatz und die jährliche Sondertilgung an. Auch die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten einen Überprüfungsservice an.
Handelt es sich bei Ihrem Kredit um ein Verbraucherdarlehen, wird der Vertrag nach deutschem Recht wie ein Ratenkredit (abgeschlossen ab dem 11.06.2010) behandelt. Das heißt, Sie können jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird hierbei mit einem festen Zinssatz berechnet. Bei Krediten mit mehr als 12 Monaten Restlaufzeit beträgt diese maximal 1,0 Prozent des Restsaldos, bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit maximal 0,5 Prozent des Restsaldos.
Nicht in allen Fällen muss bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung auch eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. In folgenden Situationen können Sie Ihren Kredit entschädigungsfrei vorzeitig kündigen und zurückzahlen – sofern Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten:
bei Zinsfestschreibungen, die mehr als 10 Jahre laufen, nach Ablauf von 10 Jahren (gerechnet ab Empfang des vollständigen Darlehens) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (siehe auch § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB)
bei vertraglicher Vereinbarung vorzeitiger Kündigungsmöglichkeiten vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
bei allen nicht grundpfandrechtlich (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) besicherten Darlehen entschädigungsfrei bei Einhalt einer 3- bzw. 6-monatigen Kündigungsfrist
bei Darlehen mit variabler Verzinsung nach Ablauf von 3 Monaten Kündigungssperre
Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich aber auch ganz pragmatisch vermeiden. So muss eine Bank nämlich nicht auf der Strafzahlung bestehen, sondern kann stets auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Das macht sie in der Regel dann, wenn ihr kein Schaden entsteht, zum Beispiel, wenn sich ein lukratives Ersatzgeschäft bietet oder sich der ursprüngliche Vertrag mit geänderten Bedingungen fortsetzen lässt.
Planen Sie also den Verkauf Ihrer Immobilie und/oder einen Neukauf, haben Sie zwei Möglichkeiten, der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Weg zu gehen: Bieten Sie Ihrer Bank entweder einen Objekttausch an (anstelle der alten Immobilie übernehmen Sie den Kreditvertrag für den Kauf der neuen) oder einen Schuldnertausch (statt Ihnen übernimmt der/die Käufer:in Ihrer Immobilie den Kreditvertrag).
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen ähnlich sind: Bei einem Objekttausch darf die neue Immobilie nicht weniger wert sein als die alte; bei einem Schuldnertausch muss die Bonität des/der neuen Schuldner:in, der des alten entsprechen. Stimmt die Bank dieser Vertragsänderung zu, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben – die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.
Bei einem Hausverkauf ändern sich die Vermögensverhältnisse drastisch. Damit Sie möglichst viel von einem Verkauf profitieren, sollten Sie sich rechtzeitig über Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits informieren: Klären Sie frühzeitig, ob sich Ihr Kredit auch ohne Entschädigungszahlung vor Ablauf des Kreditzeitraums kündigen lässt. Ist das nicht der Fall, prüfen Sie, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Objekt- oder Schuldnertausch vermeiden können:
Planen Sie den Kauf eines neuen Hauses mit gleichem oder höherem Wert? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach einer Modifizierung des Kreditvertrags.
Verhandeln Sie mit den Kaufinteressent:innen eine Übernahme Ihres Kreditvertrags.
Sie müssen eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten? Lassen Sie sich die Berechnungsmethode der Bank offenlegen und berechnen Sie, ob die veranschlagte Schadenshöhe gerechtfertigt ist.
Eine Immobilie zu veräußern, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.