Eine Immobilie zu veräußern, geht oftmals mit viel Aufwand einher. Es gibt für Sie als Eigentümer:in viel zu bedenken und zu organisieren. Diese Tipps erleichtern Ihnen den Wohnungsverkauf:
Für freie Wohnungen liegt der Marktpreis oft höher, da mehr Nachfrage besteht. Wohnen Mieter:innen in der Wohnung, können Sie diese nicht einfach herauswerfen. Mieterschutzgesetze sichern die Bewohner:innen Ihrer Eigentumswohnung gegen plötzliche Kündigungen und unbegründete Mieterhöhungen ab. Sollte Ihre Eigentumswohnung frei werden, weil Ihre Mieter:innen (oder Sie selbst) ausziehen, ist dies ein guter Zeitpunkt, um über den Wohnungsverkauf nachzudenken.
Vermietete Objekte sind vor allem für Kapitalanleger:innen spannend, die mit der Wohnung eine Rendite erwirtschaften wollen. Wählen Sie Ihre Zielgruppe dementsprechend aus.
Des Weiteren sollten Sie sich bewusst machen, dass es viel Zeit in Anspruch nimmt, eine Wohnung zu verkaufen. Einen realistischen Angebotspreis festzulegen und Besichtigungen durchzuführen, um geeignete Käufer:innen zu finden, sind keine einfachen Aufgaben. Rechnen Sie deshalb mit ungefähr drei bis fünf Monaten. Selbst falls es so sein sollte: Sie sollten die Kaufinteressent:innen nicht spüren lassen, dass Sie Ihre Wohnung schnell verkaufen wollen oder müssen. Sonst könnten die potenziellen Käufer:innen dieses Wissen bei den Verhandlungen ausnutzen und den Preis drücken wollen.
Planen Sie genügend Zeit ein und behalten Sie die Kosten im Auge.
Viele Verkäufer:innen sind der Auffassung, wenn sie ihre Immobilie privat ohne Makler:in verkaufen, könnten sie bei den Kosten sparen. Tatsächlich entfallen die Kosten für die Wertermittlung und die Vermarktung Ihrer Wohnung bei der Beauftragung eines oder einer Makler:in, da diese Sachen zum Aufgabenfeld gehören.Kosten, mit denen Sie immer bei einem Wohnungsverkauf rechnen müssen, sind:
Kosten für die Beschaffung wichtiger Dokumente (z. B. Energieausweis)
Um einen realistischen Preis für den Verkauf ansetzen zu können, sollten Sie den richtigen Wert Ihrer Wohnung kennen. Hierzu können Sie einen oder eine Immobiliengutachter:in beauftragen, die Ihnen ein Gutachten ausstellt. Sie können aber auch mittels verschiedener Bewertungsverfahren selbst den Wert berechnen. Bedenken Sie aber, dass Gutachter:innen über mehr Branchenkenntnisse verfügen und einen genaueren Wert ermitteln können.
Als Erstes sollten Sie die Unterlagen, die für den Wohnungsverkauf relevant sind oder sein könnten, heraussuchen, damit ein Exposé erstellt werden kann. Vom Grundriss bis zum Energieausweis: Unsere Tabelle informiert Sie über alle Dokumente Ihrer Immobilie, die Sie parat halten sollten.
Benötigtes Dokument | Wo bekommen Sie es her? |
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Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) | Amtsgericht |
Grundrisse | Architekt, Bauträger |
Teilungserklärung (inkl. Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung) | eigene Unterlagungen oder Wohnungseigentümergemeinschaft |
Energieausweis | Energiedienstleister oder Wohnungseigentümergemeinschaft |
Sanierungsnachweise | eigene Rechnungen |
Kubaturberechnung | Architekt, Bauträger |
Gebäudeverschicherungsnachweis | Wohnungseigentümergemeinschaft |
ggf. alte Mietverträge | eigene Unterlagen |
Was ist eine Teilungserklärung?
Immer wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden, ist eine Teilungserklärungerforderlich. Diese regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer:innen.
Beim Immobilienverkauf können auch Steuern anfallen . Wenn Sie aber die Fristen einhalten und Freibeträge nutzen, können Sie diese auch umgehen.
Ob die Spekulationssteuer anfällt, hängt von der Spekulationsfrist ab: Wenn zwischen dem Kauf und Verkauf Ihrer Eigentumswohnung weniger als zehn Jahre liegen, müssen Sie die Spekulationssteuer zahlen. Wenn Sie aber mind. drei Jahre vor dem Verkauf selbst in der Wohnung gewohnt haben, entfällt sie.
Wenn Sie eine geerbte Eigentumswohnung verkaufen wollen, fällt die Erbschaftssteuer an. Diese können Sie unter Umstanden aber mit den steuerlichen Freibeträgen umgehen. Je näher Sie mit dem oder der Erblasser:in verwandt waren, desto höher ist Ihr Freibetrag. Übersteigt dieser den Wert Ihrer Wohnung, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen.
Der Immobilienverkauf ist ein komplexes Thema. Viele Eigentümer:innen unterschätzen den Aufwand, den der Verkauf ihrer Wohnung mit sich bringt. Außerdem ist der Immobilienmarkt ständigen Schwankungen unterlegen, die ein oder eine Lai:in kaum überblicken kann. Erfahrene und sachkundige Immobilienmakler:innen können Sie vor Fehlern bewahren und Ihnen helfen, Zeit zu sparen und einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Zusätzlich können sie Ihnen dank ihrer Erfahrung viele Fragen zu Problematiken, wie der Zinsbindungsfrist, oder steuerlichen Besonderheiten beantworten.
Immobilienmakler:innen verfügen über wertvolle Marktkenntnisse.
Immobilienmakler:innen verfügen über fundierte Marktkenntnisse und in den meisten Fällen über eine breite Kundendatei mit aktiven Kaufgesuchen, die gezielt angeschrieben werden können. Zudem können sie ihre Kontakte zu anderen Makler:innen nutzen, die sich gegenseitig mit Interessenten und Objekten weiterhelfen. So kann Ihre Wohnung besonders schnell vermittelt werden.
Makler:innen übernehmen die Preiskalkulation anhand einer professionellen Immobilienbewertung und koordinieren den Einsatz passender Marketing-Instrumente für die optimale Positionierung Ihrer Eigentumswohnung in den Medien (zum Beispiel online oder als Zeitungsannonce). Das umfasst das Verfassen eines aussagekräftigen, repräsentativen Immobilienexposés, die Erstellung und Bearbeitung von Fotos und Videofilmen sowie die Ermittlung der richtigen Zielgruppe und Erarbeitung einer Vermarktungsstrategie für Ihre Wohnung.
Darüber hinaus informieren Makler:innen Sie stets über seine Verkaufsaktivitäten und qualifiziert Interessent:innen, um eine Vorauswahl an potenziellen Käufer:innen für Ihre Wohnung zu treffen. Dazu gehört auch die Bonitätsprüfung möglicher Käufer:innen. Im Anschluss setzen Makler:innen Termine für Besichtigungen und führen diese auch allein durch.
Immobilienmakler:innen gehen ohne persönlichen und emotionalen Bezug an den Wohnungsverkauf heran und können Interessentengespräche daher objektiv führen. Sie verfügen über die nötige professionelle Ausdauer, auf den oder die richtige Käufer:in zu warten, um die Eigentumswohnung zum angemessenen Preis zu verkaufen und nicht übereilt unter Wert zu veräußern.
In der Regel haben private Immobilienkäufer:innen, angesichts der großen Investition, Beratungsbedarf und zahlreiche Fragen. Diese zu beantworten ist Aufgabe des objektiven Immobilienprofis. Dessen fachmännisches Wissen und Vokabular schafft im Gegensatz zu den eher laienhaften Ausführungen einer Privatperson Vertrauen bei den Interessent:innen. Dies ist nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung für die Unterzeichnung des Kaufvertrags und die juristischen Abwicklungen bei dem oder der Notar:in.
Zudem übernehmen Makler:innen die Durchsetzung Ihrer Preisvorstellungen in Verhandlungsgesprächen. Immobilienmakler:innen beraten in vertrags- und baurechtlichen Angelegenheiten und arbeiten in Kooperation mit dem oder der Notar:in einen Kaufvertrag aus. Bei der Beurkundung sind diese ebenso anwesend und sorgen für eine reibungslose Übergabe Ihrer Wohnung.
Die Maklerprovision kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Kaufimmobilie handelt. Die Courtage beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) des Kaufpreises der Immobilie. Seit dem 23.12.2020 gibt es zudem ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei einem Wohnungsverkauf. Demnach können Verkäufer:innen max. die Hälfte an die Käufer:innen umlegen.
Eine Wohnung zu verkaufen, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.