Wie nahezu alle Einrichtungsgegenstände verliert auch eine Einbauküche nach ein paar Jahren an Wert. Wenn Sie also Ihre gebrauchte Küche verkaufen möchten, dürfen Sie keinen Originalpreis erwarten. Bereits nach einem Jahr können Sie mit einem Wertverlust von circa 24 Prozent rechnen. Pro Jahr vermindert sich der Wert der Einbauküche um weitere 4 Prozent. Aus diesem Grund sind gebrauchte Küchen unter Umständen echte Schnäppchen, jedoch aber keine Wertanlagen.
Nutzungsdauer | Wertverlust |
---|---|
1 Jahr | 24 Prozent |
5 Jahre | 40 Prozent |
10 Jahre | 60 Prozent |
15 Jahre | 80 Prozent |
Die Beispielrechnung zeigt die Wertminderung einer Einbauküche, die ursprünglich 15.000 Euro kostet und eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren hat. Im ersten Jahr verliert die Küche 24 Prozent ihres Wertes, was einem Wertverlust von 3.600 Euro entspricht, sodass der Restwert 11.400 Euro beträgt. Anschließend sinkt der Wert pro Jahr um vier Prozent. Nach zehn Jahren beläuft sich der gesamte Wertverlust auf 60 Prozent, was 9.000 Euro entspricht. Der Restwert der Küche beträgt 6.000 Euro.
Für eine grobe Preisschätzung ziehen Sie für jedes Nutzjahr Ihrer Küche 10 Prozent vom Originalkaufpreis ab.
Theoretisch können Sie selbst entscheiden, zu welchem Preis Sie Ihre Einbauküche verkaufen oder an Nachmieter:innen weitergeben möchten. Für ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen wir jedoch, sich am Zeitwert der Küche zu orientieren. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, welcher unter Berücksichtigung des Alters, Zustands und Wiederbeschaffungswertes den aktuellen Wert Ihrer Küche ermittelt. Außerdem können Sie davon ausgehen, dass die Lebensdauer einer Küche im Schnitt 20 Jahre beträgt. Je älter Ihre Küche, desto geringer der Wert.
Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag - Abschlag
Die Lebensdauer einer Küche beträgt im Schnitt 20 Jahre. Küchen haben im ersten Jahr einen Wertverlust von 24 Prozent und verlieren danach pro Jahr 4 Prozent. In unserem Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass Ihre Küche inklusive Elektrogeräte einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro hat und zum Verkaufszeitpunkt vier Jahre alt ist. Daraus folgt:
Wertminderung im ersten Jahr: 24 Prozent von 10.000 Euro = 2.400 Euro
Wertminderung in den drei Folgejahren: 4 Prozent von 10.000 Euro = 400 Euro 400 Euro x 3 = 1.200 Euro
Rechnen Sie dann mit der Formel weiter: (10.000 Euro - 2.400 Euro - 1.200 Euro) x 16/19 = 5.389 Euro
Somit hätte die Küche aus dem Rechenbeispiel zum Verkaufszeitpunkt einen Zeitwert von etwa 5.390 Euro. Unter Umständen kann sich der Preis noch durch einen Zuschlag oder Abschlag verändern:
Zuschlag: Bei zusätzlichen Geräten oder Erweiterungen, die die Küche aufwerten wie beispielsweise ein Geschirrspüler.
Abschlag: Durch mögliche Schäden oder fehlende Teile wird der Wert Ihrer Küche gemindert.
Wenn Sie die Einbauküche in der Wohnung übernehmen möchten, gilt bei der Beurteilung des Preises Folgendes: Liegt der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert, ist die Vereinbarung unzulässig. Für die Küche aus unserem Rechenbeispiel sollten Sie demnach maximal 8.085 Euro als Ablösepreis bezahlen bzw. verlangen.
Elektrogeräte in einer Küche verlieren schnell und erheblich an Wert. Im ersten Jahr beträgt der Wertverlust, genau wie bei Küchenmöbeln, etwa 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Danach sinkt der Wert pro Jahr um weitere vier Prozent. Damit wäre ein Küchengerät nach dem ersten Jahr nur noch 75 Prozent des Kaufpreises wert.
Der hohe anfängliche Wertverlust tritt bereits ein, sobald die Elektrogeräte ausgepackt und zum ersten Mal benutzt werden. Faktoren wie die Materialqualität können die Lebensdauer und damit den Wertverlust beeinflussen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnungen von einem guten Zustand der Elektrogeräte ausgehen und zusätzliche Abzüge für Mängel, schlechte Energieeffizient-Werte oder Beschädigungen erforderlich sein können.
Ziehen Sie aus einer Wohnung aus, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einbauküche oder andere Möbel an die Nachmieter:innen oder gar die Vermieter:innen zu verkaufen. Solch ein Verkaufsvertrag wird als Ablösung bezeichnet.
Wenn Sie wertsteigernde Renovierungsarbeiten an der Wohnung vorgenommen haben, kann Ihnen beim Auszug der oder die Vermieter:in die Kosten für den aktuellen Zeitwert dafür zahlen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen neuen Fußboden, eine Badsanierung oder eine neue Einbauküche handeln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Vermieter:innen nicht gezwungen sind, einer solchen Ablösung zuzustimmen. Gegebenenfalls müssen Sie alle vorgenommenen Änderungen wieder zurückbauen.
Dürfen Sie einen oder eine Nachmieter:in bestimmen, können Sie auch an diese Person Einrichtungsgegenstände gegen eine Ablöse verkaufen. Haben Sie beispielsweise eine Küche für die Wohnung anfertigen lassen, kann diese gegen eine Verkaufssumme überlassen werden. Beachten Sie in diesem Fall den Wertverlust von Einbauküchen und handeln Sie einen fairen Preis aus.
Abstandszahlungen hingegen sind nicht zulässig! Verlangen Sie beispielsweise für eine Empfehlung an Vermieter:innen Geld, ist dies nicht rechtens.
Der Wertverlust Ihrer Einbauküche ist so hoch, dass sich ein Verkauf nicht mehr lohnt? Statt Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll zu bezahlen, versuchen Sie Ihre Küche auf Online-Plattformen zu verschenken! So sparen Sie sich im besten Fall auch den Ausbau der alten Küche. Bei einer kostenlosen Küche sind viele Interessent:innen gern dazu bereit, die Demontage selbst durchzuführen.
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