Wichtige Informationen:
In vielen Bundesländern gibt es momentan unterschiedliche Regelungen zu den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Stand November 2021 gilt jedoch in den meisten Bundesländern auch für Handwerksbetriebe die 3G-Regelung. Hinzu kommt eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten wöchentlich (mindestens) zwei Corona-Tests anzubieten.
Aktuelle Corona-Regelungen der Bundesländer
Arbeiten Sie als Handwerker:in, beachten Sie, dass POC-Schnelltests eine Gültigkeit von jeweils 24 Stunden und PCR-Tests von 48 Stunden haben. Maßgeblich für die Gültigkeit bei der Zugangskontrolle ist der Zeitpunkt des Zugangs zur Arbeitsstätte. Personen, welche weder genesen noch geimpft sind, müssen die erforderlichen weiteren Tests eigenständig erbringen. Die Bürgertests sind seit dem 13. November wieder kostenfrei möglich.
Beachten Sie, dass beim Verstoß gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro gelten.
Die allgemeinen Hygieneregeln sind Ihnen sicherlich bereits bekannt, trotzdem schadet es nicht, sie vor dem Besuch der Handwerksfirma noch einmal zu verinnerlichen.
Halten Sie sich an den Mindestabstand von anderthalb Metern. Es ist daher sinnvoll, sich nicht in demselben Raum aufzuhalten und die Fachkraft einfach alleine arbeiten zu lassen.
Geben Sie Ihrer Fachkraft zur Begrüßung oder zum Abschied nicht die Hand. Das mag Ihnen unhöflich vorkommen, schützt sie in der derzeitigen Situation aber beide vor einer Ansteckung.
Husten oder niesen Sie ausschließlich in die Ellenbeuge, damit Ihr Gegenüber nichts davon abbekommt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist innerhalb Ihres Zuhauses noch nicht Pflicht. Der Hauptübertragungsweg des Coronavirus ist aber die Respiration, die bereits nur durch das Atmen erfolgen kann. Daher ist es durchaus ratsam, wenn beide eine FFP2-Atemschutzmaske verwenden.
Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie alle Türen bis zur eigentlichen Arbeitsstelle öffnen, damit so wenig Kontaktpunkte wie möglich in Ihrem Zuhause entstehen.
Geben Sie der Fachkraft die Möglichkeit, sich die Hände vor und nach der Arbeit bei Ihnen zu waschen.
Bieten Sie zudem keine Verpflegung an, wie beispielsweise eine Tasse Kaffee. Denken Sie daran, dass sich Handwerker:innen ebenso vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen wollen und selbstgemachte Speisen und Getränke bergen aufgrund der Tröpfcheninfektion ein gewisses Risiko.
Reinigen Sie den betroffenen Bereich, vielleicht sogar mit Desinfektionsspray, sobald die Handwerksarbeiten erledigt sind. Lüften Sie zudem den Raum gut aus.
Da Handwerker:innen wie gewohnt arbeiten dürfen, gibt es auch weiterhin Notdienste. Wenn Sie allerdings an dem Coronavirus erkrankt oder ein Risikofall sind und die Fachkraft aufgrund dessen spezielle Schutzkleidung bei den Arbeiten tragen muss, darf sie Ihnen diese in Rechnung stellen. Ein allgemeiner „Corona-Zuschlag“ für Notdienste ist allerdings nicht erlaubt
Bei längerfristigen Aufträgen ist es völlig normal, dass Sie nicht sofort nach getaner Arbeit bezahlen müssen, sondern Ihnen im Nachgang eine Rechnung geschickt wird. Bei kleineren Einsätzen oder Notdiensten wurde bisher aber immer noch hauptsächlich bar bezahlt. Um aber in Corona-Zeiten hygienisch bezahlen zu können, bieten viele Handwerksfirmen Ihren Kunden jetzt auch kontaktlose Bezahlmöglichkeiten an. Dazu gehören unter anderem portable Kartenleser, mit denen Sie einfach per Girocard oder Kreditkarte sofort bezahlen können. Fragen Sie einfach bei der Beauftragung nach den kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten.
Davon ist abzuraten, selbst wenn es sich nur um eine einfache Erkältung handelt. Bedenken Sie, dass die Inkubationszeit laut Robert Koch-Institut fünf bis sechs Tage dauert, in der noch keine typischen Corona-Symptome auftreten müssen.
Während einer häuslichen Quarantäne ist es Ihnen sogar untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden! Haben Sie bereits eine Handwerksfirma beauftragt, fühlen sich dann aber krank oder wurden in Quarantäne geschickt, sollten Sie sie unbedingt telefonisch darüber informieren.
Inzwischen ist es fast selbstverständlich, Handwerker:innen online zu finden. Seit der Corona-Pandemie wird der Fokus vermehrt darauf gesetzt, den kompletten Ablauf von der Suche bis zum Vertragsabschluss kontaktlos zu gestalten. So bieten manche Firmen jetzt auch eine Online-Terminvergabe oder eine digitale Vertragsunterzeichnung an.
Handwerksbetriebe sind es gewohnt, vorausschauend zu arbeiten und die kommenden Monate möglichst gut mit neuen Aufträgen zu verplanen. Das ist auch der Grund, warum Sie bisher lange auf einen Termin warten mussten. Nun fällt aber aufgrund der Corona-Ausbreitung bei den meisten Handwerksfirmen eine Vielzahl an Aufträgen weg. Laut einer Umfrage des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) meldeten auch im 1. Quartal 2021 viele Betriebe Umsatzausfälle und sinkende Auftragsbestände aufgrund des Coronavirus. Darüber hinaus versuchen sie aber, flexibel auf die Herausforderungen zu reagieren.
Jetzt schon an morgen denken, hilft nicht nur den Handwerksbetrieben, sondern kann auch Ihnen einige Vorteile bringen. Bei größeren Projekten sollten Sie sich immer zuerst einen Kostenvoranschlag geben lassen, den Sie dann mit anderen Angeboten vergleichen können. Aroundhome empfiehlt Ihnen für Ihr nächstes Projekt bis zu drei Handwerksbetriebe aus Ihrer Umgebung. Diese werden Ihnen unverbindliche Kostenvoranschläge ausstellen, die Sie dann in Ruhe miteinander vergleichen können.
Wenn wir von dieser Pandemie etwas gelernt haben, dann, dass die Familie und das eigene Zuhause das Wichtigste ist. Gerade jetzt achten wir darauf, dass die eigenen vier Wände ein Rückzugsort sind, in dem wir uns wohlfühlen.
Statt in den Urlaub zu fliegen, nutzen viele Haushalte die Gelegenheit, liegen gebliebene Projekte anzugehen und sich ihr Zuhause noch einmal neu einzurichten. Geld, welches Sie sich für Ausflüge und Unternehmungen sparen, können Sie in eine neue Küche oder ein modernes Bad investieren. Vielleicht steht bei Ihnen sogar ein Heizungstausch an oder Sie wollten sich schon immer mal über eine Solaranlage informieren.
Wenn Sie sich für ein Projekt entschieden haben, sollten Sie als Nächstes die Wahl des verwendeten Rohstoffs beachten. Bedenken Sie, dass die Zulieferung von exotischen Materialien, wie zum Beispiel Teakholz, aufgrund der Corona-Pandemie im Moment brach liegen kann. Heimische Rohstoffe stehen den exotischen in Sachen Qualität in nichts nach und sind schneller zu beschaffen. Ihre Handwerksfirma kann Sie bestens beraten, welche Rohstoffe für Ihr Vorhaben am besten geeignet sind und und wo Sie keine Lieferengpässe befürchten müssen.
Laut dem ZDH gab es bereits Lieferengpässe von Materialien und Vorprodukten aufgrund der Corona-Pandemie. Dies kann über kurz oder lang zu einer Erhöhung der Beschaffungspreise führen. Wenn Sie sich aber von Ihrer Handwerker:in beraten lassen, welche Materialien noch in ausreichender Zahl für Ihr Vorhaben zur Verfügung stehen, können Sie diese Hürde einfach umgehen.
Nein, da Handwerker:innen wie gewohnt weiter arbeiten dürfen. Egal ob Wartung, Renovierung oder Neuauftrag: Handwerker:innen erledigen weiterhin alle üblichen Arbeiten.
Klären Sie bereits bei der Terminvergabe, wie viele Handwerker:innen kommen werden. So lange Sie den Mindestabstand von anderthalb Metern in Ihrem Zuhause einhalten können, stellen mehrere Handwerker:innen kein Problem dar. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich für die Dauer der Arbeiten in einem anderen Raum aufhalten.
Klären Sie bereits bei der Terminvergabe, wie viele Handwerker:innen kommen werden. So lange Sie den Mindestabstand von anderthalb Metern in Ihrem Zuhause einhalten können, stellen mehrere Handwerker:innen kein Problem dar. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich für die Dauer der Arbeiten in einem anderen Raum aufhalten.
Arbeiten außerhalb des Hauses können ohne Probleme durchgeführt werden, da der Mindestabstand hier so gut wie immer eingehalten werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Arbeiten an der Fassade, am Dach, im Garten oder an der Garage.
Das kommt auf die Dringlichkeit an und welche Arbeiten zwingend erforderlich sind. Beispielsweise bei einem Wasserschaden müssen Sie die Handwerker:innen in Ihre Wohnung lassen, um Schaden an der Mietsache abzuwenden. Bei weniger dringenden Angelegenheiten, wie beispielsweise einer Heizungsreparatur im Sommer, sind die Arbeiten aufschiebbar und ein späterer Zeitpunkt nach der Corona-Pandemie durchaus sinnvoller. Beachten Sie aber auch, dass Handwerker:innen vor Ort alle üblichen Sicherheitsmaßnahmen, wie die Hygieneregeln, einhalten müssen und Sie so auch vor dem Coronavirus geschützt werden.