Zunächst muss von einer sachkundigen Person untersucht werden, welche Schimmelart und -ursache genau vorliegt. Dieser Schritt ist wichtig, um das anschließende Vorgehen optimal auf die Gegebenheiten abstimmen zu können. Außerdem wird immer dann ein umfangreiches Gutachten benötigt, wenn es rechtliche Streitigkeiten darüber gibt, ob Baumängel oder das Heiz- und Lüftverhalten zum Schimmel geführt haben. Dazu werden Schimmelproben genommen und im Labor untersucht, Schimmelsporen gemessen, die Raumluft analysiert und ein Schimmelgutachten erstellt. Neben den Kosten für das Gutachten selbst können zusätzlich Fahrtkosten anfallen. Durchschnittlich belaufen sich die Kosten für die Analyse auf etwa 350 bis 600 Euro.
Schimmelgutachter:innen sollten idealerweise von anerkannten Institutionen wie TÜV oder Dekra geprüft und nach geltenden Standards zertifiziert sein. Achten Sie darauf, dass die Fachperson über umfassende Schulungen und Qualifikationen verfügt, die den geltenden Standards und Richtlinien entsprechen. So eine Zertifizierung gewährleistet, dass die Gutachter:innen über fundiertes Wissen und Erfahrung in der Schimmelbewertung und -sanierung verfügen und die Arbeiten professionell und nach höchsten Standards ausgeführt werden.
Schimmel wird zunächst chemisch bekämpft und dann mechanisch entfernt. Dazu wird die betroffene Fläche mit Schimmelentferner eingesprüht, der in der Regel eine Stunde einwirken muss. Dieser Prozess tötet die Schimmelsporen ab. Anschließend werden die befallenen Stellen mechanisch mit einer Bürste oder Kelle gereinigt, um den Schimmel zu entfernen. Im Anschluss sollten auch Möbel und Textilien gründlich gereinigt werden. Je nach Umfang der Sanierung müssen möglicherweise zusätzlich undichte Stellen abgedichtet, Wasserrohre erneuert, Kältebrücken in der Dämmung beseitigt oder eine Belüftungsanlage installiert werden.
Nach der Bekämpfung mit Chemikalien wird der Schimmel durch eine mechanische Reinigung entfernt.
Die Kosten für eine Schimmelsanierung hängen demnach stark davon ab, welche Maßnahmen genau ergriffen werden sollen. Wenn zum Beispiel Baumängel beseitigt werden oder neu tapeziert werden muss, steigen die Kosten schnell in die Höhe. Außerdem gibt es regionale Preisunterschiede und auch die Spritkosten für die Anfahrt müssen teilweise vom Auftraggeber übernommen werden. Meist betragen die Kosten für die Sanierung mindestens 1.000 Euro. Die einzelnen Positionen kosten dabei etwa wie folgt:
Maßnahme | Kosten pro Quadratmeter* | Kosten für 10 Quadratmeter* |
---|---|---|
Abtragen und Entsorgen der Tapete | 30 bis 40 Euro | 300 bis 400 Euro |
Putz entfernen und entsorgen | 80 bis 100 Euro | 800 bis 1.000 Euro |
Chemische Behandlung | 10 bis 15 Euro | 100 bis 150 Euro |
Nachuntersuchung | 100 Euro | 100 Euro |
An- und Abfahrt | 10 bis 50 Euro | 10 bis 50 Euro |
Gesamtkosten | 130 bis 205 Euro | 1.310 bis 1.700 Euro |
* Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Nachdem der Schimmel erfolgreich entfernt wurde, gilt es, die erneute Bildung durch gezielte Maßnahmen zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das Anbringen von Kalziumsilikatplatten zur Innenraumdämmung. Das Material hat einen hohen pH-Wert und ist stark alkalisch. Schimmelpilze können deshalb nicht entstehen. Die Kosten für Kalziumsilikatplatten liegen bei etwa 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter.
Möglich ist außerdem der Auftrag eines zwei bis fünf Zentimeter dicken Schimmel-Sanierputzes aus Kalk. Er ist diffusionsoffen, speichert Feuchtigkeit und wirkt gleichzeitig dämmend. Die Kosten für Schimmel-Sanierputz betragen etwa 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, Expert:innen zurate zu ziehen. Gerade wenn Mauern und Putz befallen sind, sitzen die Pilze bereits zu tief für Hausmittel oder handelsübliche Schimmelentferner. Lediglich bei einer kleinen befallenen Fläche unter einem halben Quadratmeter und einem rein oberflächlichen Schaden können Sie versuchen, den Schimmel selbst zu entfernen. Dazu können Sie auf spezielle Schimmelentferner zurückgreifen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie beim Sprühen Schutzhandschuhe und eine Atemschutzmaske tragen. Außerdem empfiehlt es sich, alte Kleidung zu tragen und Teppiche abzudecken, da die Sprays oft Bleiche enthalten.
Auf kleinen Flächen kann Schimmel mit speziellen Entfernern selbst behandelt werden.
Allergiker, Asthmatiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sollten Schimmel nie selbst entfernen. Hier ist die Gefahr für die Atemwege zu hoch. Selbst geringe Mengen an Schimmelsporen können bei diesen Personen schwerwiegende gesundheitliche Reaktionen auslösen. Auch besteht beim unsachgemäßen Umgang mit Schimmel die Gefahr, dass sich die Sporen weiter verbreiten, was das Risiko für alle Bewohner:innen erhöht.
Bei Schimmel in einer Mietwohnung handelt es sich eindeutig um einen Mietmangel, der beseitigt werden muss. Wer jedoch für den Schaden aufkommen muss, hängt vor allem von der Ursache der Schimmelbildung ab, denn nicht immer ist das fehlerhafte Lüften der Mieter:innen für den Schimmel verantwortlich. Auch Baumängel, Wasserschäden oder fehlerhafte Sanierungsarbeiten können zu Schimmel führen. In diesen Fällen müssen Vermieter:innen selbst für den Schaden haften. Bei der Klärung der Haftungsfrage können Sachverständige unterstützen, indem sie überprüfen, ob sich der Schimmel oberflächlich gebildet hat oder aufgrund eines Baumangels von außen durch die Wände gedrungen ist.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur selten bei Schimmel, da dieser zu den Allmählichkeitsschäden gerechnet wird. Wenn also lange Zeit falsch gelüftet und geheizt wurde, werden die Kosten für den entstandenen Schimmel nicht von der Versicherung übernommen. Falls Mieter:innen für den Schaden nachweislich nicht verantwortlich sind, tragen die Vermieter:innen bzw. deren Versicherung die Kosten.
Auch die Hausratversicherung kann eine Rolle spielen, allerdings sind Schimmelschäden oft nicht vollständig abgedeckt. Viele Hausratversicherungen schließen Schimmelschäden entweder ganz aus oder übernehmen sie nur unter bestimmten Bedingungen. Wird der Schimmel durch Mängel an der Bausubstanz oder durch Wasserschäden verursacht, die nicht von den Mieter:innen zu vertreten sind, ist es möglich, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Generell lohnt es sich, die Vertragsbedingungen Ihrer Police genau durchzulesen und gegebenenfalls bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen.