E-Mobilität wird wieder belohnt – Wer profitiert von der Förderung?
Union und SPD haben neue Maßnahmen zur Förderung von E-Autos beschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht gezielte Kaufanreize vor.
CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Weiterförderung der Elektromobilität in Deutschland geeinigt. Im Zuge dessen ist ein spezielles Programm für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen geplant. Über den EU-Klimasozialfonds sollen diese Haushalte künftig Unterstützung erhalten, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern. Ein weiterer Vorteil für Käufer:innen von Elektroautos: Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos wird bis 2035 verlängert. Auch soll es die Möglichkeit zur Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge geben.
Für Unternehmer:innen und Selbstständige wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen begünstigt. Die Anhebung der Bruttopreisgrenze für steuerlich begünstigte Dienstwagen auf 100.000 Euro ermöglicht es, auch hochpreisigere E-Autos zu günstigeren steuerlichen Konditionen zu nutzen. Bisher lag die Grenze bei 70.000 Euro.
Neben der Förderung von Elektroautos setzt die voraussichtliche Regierungskoalition auch auf den beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Um eine gute Versorgung auch in ländlichen Gebieten sicherzustellen, wird der flächendeckende Ausbau des Ladenetzes und von Schnellladesäulen vorangetrieben – für alle, die ihre Elektrofahrzeuge auch auf Reisen oder längeren Fahrten problemlos aufladen möchten.