Wer Solarstrom ins Netz einspeist, erhält eine staatliche Vergütung. Doch ab August sinkt die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen. Wer eine Anlage jetzt anmeldet, sichert sich die derzeit noch höheren Sätze.
Zum 1. August wird die Einspeisevergütung für Solarstrom gesenkt. Das betrifft sowohl Anlagen mit Volleinspeisung als auch solche mit Teileinspeisung, sofern sie nach diesem Stichtag angemeldet werden. Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wird die Höhe der Einspeisevergütung staatlich festgelegt und beeinflusst, wie schnell sich eine Solaranlage amortisiert. Eine höhere Vergütung verkürzt diesen Zeitraum. Wer seine Solaranlage bis zum 31. Juli beim Netzbetreiber anmeldet, sichert sich noch die aktuell höheren Vergütungssätze.
Höhere Einspeisevergütung durch schnelle Anmeldung
Die genaue Höhe der Vergütung hängt von der Leistungsstärke der Anlage und der Art der Einspeisung ab. Eine Übersicht der festen Vergütungssätze bis Ende Juli und ab Anfang August finden Sie in der folgenden Tabelle:
Leistung
0 kW bis 10 kW
10 kW bis 40 kW
40 kW bis 100 kW
Teileinspeisung (bis 31. Juli )
8,11 ct/kWh
7,03 ct/kWh
5,74 ct/kWh
Teileinspeisung (ab 1. August)
8,03 ct/kWh
6,95 ct/kWh
5,68 ct/kWh
Volleinspeisung (bis 31. Juli )
12,87 ct/kWh
10,79 ct/kWh
10,79 ct/kWh
Volleinspeisung (ab 1. August)
12,73 ct/kWh
10,68 ct/kWh
10,68 ct/kWh
Bereits für den 1. Februar 2025 ist eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung geplant. Ab dann wird der Vergütungssatz halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Daher lohnt es sich, die Anmeldung der Solaranlage vor den anstehenden Stichtagen abzuschließen, um langfristig von den höheren Vergütungssätzen zu profitieren.
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.