Das Europäische Parlament und der Rat haben gestern eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag der Europäischen Kommission erzielt, der darauf abzielt, Verbraucher:innen das Reparieren defekter Geräte durch gemeinsame Regeln zu erleichtern. Eingeführt werden soll ein neues Verbraucherrecht auf Reparatur, das sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gelten soll. Ziel ist es, die Reparatur von Geräten zu fördern und somit Kosten zu sparen sowie die Kreislaufwirtschaft zu stärken, indem weniger Müll entsteht.
Neue Vorschriften zur Gewährleistung und Reparatur
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass bei einem Defekt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Frist um ein Jahr verlängert wird, wenn sich Verbraucher:innen für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus soll es möglich sein, eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen technisch reparierbaren Geräten zu verlangen. Das gilt etwa für Smartphones, Tablets, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Um den Reparaturmarkt zu fördern, wird sichergestellt, dass Ersatzteile zu angemessenen Preisen verfügbar sind. Den Herstellern wird untersagt, Reparaturen durch vertragliche, technische oder Software-Hindernisse zu erschweren.
Umsetzung in nationales Recht
Die EU-Staaten müssen mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen, beispielsweise durch Reparaturgutscheine oder Informationskampagnen. Eine weitere Initiative ist die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die Verbraucher:innen helfen soll, passende Reparaturwerkstätten zu finden.
Dieser Schritt steht im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, indem nachhaltigerer Konsum und Produktion gefördert werden. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, wird der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht und muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Verbraucherzentrale fordert umfassendes Recht auf Reparatur
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Richtlinie als einen wichtigen ersten Schritt zur Förderung von Reparaturen und zur Stärkung der Verbraucherrechte. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie schnell umzusetzen, um Verbrauchern finanzielle Anreize für Reparaturen zu bieten und das Vertrauen in diesen Prozess zu stärken. Besonders lobenswert findet sie die Einführung einer Gewährleistung für reparierte Produkte, die dazu beiträgt, dass Reparaturen eine attraktive Alternative zum Neukauf werden. Die vzbv kritisiert jedoch, dass die Richtlinie bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produktgruppen gilt und viele Produkte, insbesondere Elektrokleingeräte, nicht abgedeckt sind. Sie fordert eine Ausweitung des Rechts auf Reparatur auf alle Produkte, um eine nachhaltigere Konsumkultur zu fördern.