bis 31. Dezember 2026 | auf allen neuen öffentlichen Gebäuden |
bis 31. Dezember 2026 | auf allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² |
bis 31. Dezember 2027 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 2.000 m² |
bis 31. Dezember 2027 | auf bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m², wenn das Gebäude einer größeren Renovierung oder einer Maßnahme unterzogen wird, die eine behördliche Genehmigung für Gebäuderenovierungen, Arbeiten auf dem Dach oder die Installation eines gebäudetechnischen Systems erfordert |
bis 31. Dezember 2028 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 750 m² |
bis 31. Dezember 2029 | auf allen neuen Wohngebäuden |
bis 31. Dezember 2029 | auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen |
bis 31. Dezember 2030 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² |