Förderung für Energieberatung wieder verfügbar
Nach der Aufhebung der Haushaltssperre können die Förderprogramme zur Energieberatung ab sofort wieder beantragt werden.
Eigentümer:innen können ab sofort wieder eine Förderung für die Energieberatung beantragen. Das teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Meldung über die wiederaufgenommenen Energieförderprogramme mit. Mit der Einigung im Haushaltsausschuss wurde die im November verhängte Antragspause aufgehoben.
Das Förderprogramm war im Rahmen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt gestoppt worden, da die Mittel über den Klima- und Transformationsfond finanziert werden sollten.
Individueller Sanierungsfahrplan wieder günstiger zu haben
Mit der Wiederaufnahme der Förderung ist die Energieberatung für viele wieder finanzierbar, in deren Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden kann. Ein iSFP ist Voraussetzung dafür, einen attraktiven Bonus bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten. Im Rahmen eines iSFPs werden Eigentümer:innen die besten Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudes aufgezeigt. Anhand des Ist-Zustands von Gebäudehülle und Anlagentechnik planen die Energieberater:innen entweder eine Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung, um möglichst viel CO₂ einzusparen.
Die Angebote von Energieberater:innen, wie die Erstellung eines iSFPs, sind ab sofort wieder förderbar. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten werden übernommen. Für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist das BAFA.