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Gebäudeenergiegesetz

GEG-Frist für Eigentümergemeinschaften mit Etagenheizung endet

28.06.2024, 14:36 Uhr

2 min

Lina Strauss

Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen durchführen.

Aufnahme eines Mannes, der eine Kombitherme abliest

Bis zum 31. Dezember dieses Jahres haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Etagenheizungen Zeit, Informationen über den Zustand Ihrer Heizungsanlagen einzufordern. Dies wurde in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, des sogenannten Heizungsgesetzes, beschlossen, das am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät dazu, das Verfahren zur Bestandsaufnahme bei der nächsten Eigentümerversammlung in die Wege zu leiten. WiE-Rechtsreferent Michael Nack sagt dazu:

„Da die Bestandsaufnahme bis spätestens 31.12.2024 gestartet werden muss, sollten Wohnungseigentümer:innen mit Etagenheizungen ihre Verwaltung auffordern, das Verfahren auf die Tagesordnung ihrer nächsten Eigentümerversammlung setzen zu lassen.“

Diese Auskünfte müssen WEGs einholen

Die Aufgabe der WEGs ist es nun, bis zum Jahresende sämtliche Daten zu den Etagenheizungen von den betroffenen Eigentümer:innen und Schornsteinfeger:innen einzufordern. Wie es in der Pressemitteilung des WiE zu den Pflichten für Wohnungseigentümer:innen heißt, müssen die WEGs bei den Bezirksschornsteinfeger:innen folgende Daten anfragen:

  • Informationen zu Art und Alter der Etagenheizungen sowie

  • Angaben zu deren Funktionsfähigkeit und Nennwärmeleistung.

Darüber hinaus müssen Eigentümer:innen mit Etagenheizungen um folgende Auskünfte gebeten werden:

  • Informationen über den Zustand der Heizungsanlage, einschließlich früherer Ausfälle,

  • Anzahl und Funktionsfähigkeit der Heizkörper,

  • durchgeführte Reparaturen,

  • Veränderungen an Heizung, Leitungen oder Heizkörpern sowie

  • eventuelle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Heizung.

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Fristen für die Bestandsaufnahme im Überblick

Bis zum 31.12.2024 sind WEGs mit Etagenheizungen gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestandsaufnahme der Heizungsanlagen zu starten. Das heißt, dass sie bis dahin die betroffenen Schornsteinfeger:innen und Eigentümer:innen über die benötigten Auskünfte angefragt haben müssen.

Ab dem Zeitpunkt der Anfrage haben die Schornsteinfeger:innen und Eigentümer:innen sechs Monate Zeit, die Daten an die WEGs zu übermitteln.

Daraufhin haben die WEGs wiederum drei Monate Zeit, die erhaltenen Daten aufzuarbeiten und den Eigentümer:innen zur Verfügung zu stellen. Demnach müssen bis spätestens 30.09.2025 die Daten über den Zustand der Etagenheizungen den einzelnen Wohnungseigentümer:innen vorliegen.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Mit der Frist für die Bestandsaufnahme für WEGs will die Bundesregierung sicherstellen, dass Eigentümer:innen mit fossil betriebenen Etagenheizungen den Zustand Ihrer Heizung frühzeitig kennen. Dadurch sollen die Eigentümer:innen auf eventuelle Heizungserneuerungen vorbereitet werden.

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Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Lina Strauss ist seit über einem Jahr bei Aroundhome und hilft unseren Leser:innen mit ihren Artikeln dabei, die wichtigsten Infos zu allen Themen rund ums Haus auf einen Blick zu finden. Ihr Interesse liegt vor allem bei zukunftsweisenden Themen aus dem Energie- und Immobiliensektor.
© ADRIAN ASSALVE | © Getty Images/iStockphoto - in4mal | © Getty Images/iStockphoto - sbayram | © GettyImages - SolStock