Die für 2025 geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht auf wackeligen Beinen. Die Ampelkoalition hatte geplant, die Solarförderung durch das EEG in wesentlichen Teilen umzustrukturieren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition ist nun unklar, ob und wie die Reform tatsächlich umgesetzt wird.
Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 sorgt die Einspeisevergütung für Planungssicherheit bei Besitzer:innen von Solaranlagen: Sie erhalten 20 Jahre lang einen festen Betrag pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms. Die aktuelle Vergütung liegt bei rund 8,03 Cent pro Kilowattstunde – ein erheblicher Rückgang im Vergleich zu den Anfangsjahren, als noch rund 50 Cent gezahlt wurden. Der Rückgang der Vergütung resultierte aus der steigenden Anzahl installierter Solaranlagen und der dadurch geringeren Notwendigkeit für Förderungen.
Mit der höheren Zahl von Solaranlagen sind jedoch auch neue Probleme entstanden, die eine Reform der Einspeisevergütung und eine Anpassung der Marktregeln notwendig machen. Im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative hatte die Ampelregierung daher geplant, die Einspeisevergütung ab 2025 durch eine Investitionskostenförderung zu ersetzen. Diese Neuausrichtung hätte zur Folge, dass die feste Einspeisevergütung wegfallen und stattdessen neue Anlagen nur noch durch Zuschüsse für den Bau unterstützt werden würden. Ob diese Reform nach dem vorzeitigen Aus der Koalition noch umgesetzt wird, ist derzeit unklar.
Sollte die EEG-Reform umgesetzt werden, würden Solaranlagen-Besitzer:innen von einer stärkeren Marktintegration profitieren. Statt einer festen Vergütung könnten sie ihre Einnahmen flexibler an den Marktpreisen orientieren. Bei steigender Nachfrage und höheren Strompreisen könnte das wiederum zu höheren Erträgen führen. Auf der anderen Seite bringt diese Marktabhängigkeit auch Risiken mit sich: Bei negativen Strompreisen, die in bestimmten Marktphasen auftreten können, könnten Verluste folgen. Der Wegfall der garantierten Vergütung würde für viele eine größere Unsicherheit mit sich bringen, da sie nicht mehr auf einen festen Preis pro Kilowattstunde zählen könnten.
Die Ampelkoalition plante zudem, die Pflicht zur Direktvermarktung schrittweise auszuweiten. Aktuell gilt diese Pflicht für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt. Ab 2025 war eine schrittweise Senkung dieser Grenze auf 25 Kilowatt geplant, was vor allem kleineren Anlagenbesitzer:innen mehr Flexibilität und Freiheit in der Vermarktung ihres Stroms ermöglichen sollte.
In den letzten Monaten hatten Expert:innen immer wieder auf die Risiken hingewiesen, die durch die unkontrollierte Einspeisung von Solarstrom aus immer mehr kleinen Solaranlagen entstehen könnten. Im August 2024 zitierte das Handelsblatt Maik Render, Geschäftsführer des Regionalversorgers N-Ergie für Nürnberg und Umgebung: „Wenn der Zubau einfach ungebremst weitergeht, steigt die Gefahr, dass es zu instabilen Netzsituationen kommt“. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) betont das Risiko lokaler Stromausfälle insbesondere im Süden und Südwesten Deutschlands, wo es seit Jahren einen Solaranlagen-Boom auf Privathäusern gibt. Auch Enpal und 1Komma5° äußern im PV Magazine Bedenken und weisen darauf hin, dass im allerschlimmsten Fall überhaupt kein Strom mehr zur Verfügung stünde, wenn keine neuen Regelungen getroffen würden.
Neben der Reform der Einspeisevergütung fordert etwa Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, eine Steuerbarkeit neuer Solaranlagen. Das würde es Netzbetreibern ermöglichen, die Anlagen im Fall drohender Netzinstabilitäten oder eines Blackouts vom Netz zu nehmen. Um Solaranlagen steuerbar zu machen, müssten sie mit intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, ausgestattet werden. In Deutschland hinkt der Rollout dieser Zähler jedoch hinterher: Während in einigen europäischen Nachbarländern bereits 90 Prozent der Haushalte Smart Meter nutzen, liegt der Anteil in Deutschland gerade einmal bei einem Prozent.
Ab 2025 sollten Haushalte laut Plänen der Ampel-Koalition die Möglichkeit erhalten, Smart Meter zu einem gedeckelten Preis von unter 100 Euro zu erhalten. Ob die Pläne zur Stabilisierung des Stromnetzes noch vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, bleibt jedoch fraglich, da dafür die Zustimmung der Union im Bundestag erforderlich wäre. Diese scheint derzeit aber nicht bereit, SPD und Grünen vor den Neuwahlen entgegenzukommen. Auch sind aufgrund des Bruchs der Koalition mehrere Projekte ins Stocken geraten, welche die verbliebenen Ampel-Parteien noch durchsetzen wollen. Es ist derzeit unklar, ob die Steuerungspflicht für neue Dachanlagen zu den Prioritäten zählt.
Die geplante Reform hatte auch zum Ziel, die wachsenden Kosten der Einspeisevergütung zu senken, die den Bundeshaushalt erheblich belasten. Seit 2022 werden die Kosten der EEG-Umlage aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, der jedoch nur eine begrenzte finanzielle Reserve darstellt. Die steigenden Kosten der EEG-Umlage führten 2023 bereits zu einer erheblichen Belastung des Bundeshaushalts. Allein im September 2023 wurden 2,6 Milliarden Euro aus dem Fonds an Vergütungen ausgezahlt, während die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom bei lediglich 145 Millionen Euro lagen. Die Differenz wird letztlich durch die Steuerzahler getragen.
Trotz der politischen Unsicherheiten zeigt die geplante Reform, dass die Förderung von Solarenergie weiter optimiert werden soll. Eine stärkere Marktintegration könnte Solaranlagen-Besitzer:innen neue Chancen eröffnen, von der Entwicklung der Strompreise zu profitieren. Sollte die Reform umgesetzt werden, wäre das ein weiterer Schritt hin zu einer effizienteren und nachhaltigeren Energiewende, die sowohl den Markt als auch den Bundeshaushalt entlastet.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob und wie die Änderungen stattfinden und welche weiteren Anpassungen möglicherweise hinzukommen. Anlagenbetreiber:innen und Interessierte sollten sich auf unterschiedliche Szenarien vorbereiten, während die politische Entscheidung für oder gegen die Reform noch aussteht.