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Update zur Grundsteuer

Jetzt auch NRW: Nächstes Bundesland klagt gegen die Grundsteuer

17.01.2024, 14:04 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Update: Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind nun auch in Nordrhein-Westfalen zwei Musterklagen gegen das Grundsteuer-Bewertungsverfahren nach dem Bundesmodell eingereicht worden.

Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern am Ortsrand

Zwei weitere Klagen sind an den Finanzgerichten Köln und Düsseldorf gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes nach dem Bundesmodell eingereicht worden. Unterstützt werden die klagenden Eigentümer:innen von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt). Zuvor wurden die Verbände bereits in Berlin und Rheinland-Pfalz aktiv, um Eigentümer:innen dabei zu helfen, sich gegen die Grundstücksbewertung im Rahmen der Grundsteuerreform zu wehren.

Die Fälle in Düsseldorf und Köln

Konkret handelt es sich in Düsseldorf um zwei Eigentumswohnungen im selben Haus. Obwohl sie nur zwei Quadratmeter Größenunterschied aufweisen, wurde der Grundsteuerwert der kleineren Wohnung 20.000 Euro über dem der größeren Wohnung angesetzt. Beim Fall in Köln wurde für ein Grundstück ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt – eine Wertsteigerung von 130 Prozent. Für das andere Grundstück der Kläger:innen, das sich in der Nähe, aber in einer deutlich beliebteren Gegend befindet, wurde dagegen ein Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt.

Die neue Art der Bewertung nach dem Bundesmodell halten die Verbände für verfassungswidrig. In einer Pressemitteilung von Haus & Grund zu den Musterklagen hieß es dazu:

Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.

Eilanträge in Rheinland-Pfalz

In zwei Verfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide auszusetzen. Die Richter:innen gaben damit zwei Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt. In beiden Fällen waren die Bodenrichtwerte laut Gericht zu hoch angesetzt. In einer Pressemitteilung zu den Eilbeschlüssen äußerte das Finanzgericht außerdem seine Einschätzung zur allgemeinen Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuererhebung:

„Zudem hatte das FG ernstliche Zweifel daran, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen.“

Bodenrichtwerte in der Kritik

Vor allem zweifelt das Gericht an der Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte, die für die Bewertung der Grundsteuer entscheidend sind. Dem schließt sich auch der Augsburger Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof an:

„Diese Werte sind – wie der Name schon sagt – reine Richtwerte und daher für die Bemessung einer Steuer zu ungenau.“

Das rheinland-pfälzische Gericht äußerte ebenfalls Bedenken über die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse. Einflussnahmemöglichkeiten könnten hier nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass die Datengrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte lückenhaft ist. Steuerpflichtige hätten weiterhin keine Möglichkeit, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn dieser unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.

Folgen des Urteils

In Rheinland-Pfalz wird das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer angewandt, das außerdem in zehn weiteren Bundesländern gilt. Die Eilbeschlüsse des Finanzgerichts könnten sich daher grundsätzlich auf die Grundsteuerreform auswirken.

Das Gericht Rheinland-Pfalz betonte, mit seiner Entscheidung sei noch keine „abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsregeln“ verbunden. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, erklärte seine Bereitschaft, die Grundsteuerreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen:

„Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“

Kirchhof empfiehlt den Ländern, die das Bundesmodell nutzen, und Baden-Württemberg, wo die Berechnung ebenfalls mit Bodenrichtwerten erfolgt, die Übernahme eines der Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen.

Anfang November hatte das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass die Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen rechtmäßig ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen“ eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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