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Nächstes Bundesland streicht Wärmepumpen-Abstandsregel zum Nachbarn

Lesezeit: 2 min Lina Strauss

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Drei-Meter-Abstandregel für Luftwärmepumpen gekippt. Damit sorgt Bayern nach anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine vereinfachte Außenaufstellung von Wärmepumpen.

Wärmepumpe am Haus neben Hecke zum Nachbargrundstück

In einem Rundschreiben zu Abstandsflächen bei Luftwärmepumpen hat das Bayerische Staatsministerium den Unteren Bauaufsichtsbehörden seine Einschätzung mitgeteilt: Da es sich bei einer Luftwärmepumpe weder um ein Gebäude noch um eine gebäudegleiche Anlage handle, müssten keine Abstandsflächen eingehalten werden. In dem Rundschreiben heißt es:

„Die von der Luftwärmepumpe ausgehenden Emissionen können daher lediglich im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme berücksichtigt werden, nicht aber im Rahmen des Abstandsflächenrechts."

Die Außengeräte von Luftwärmepumpen können Geräusche bis zu etwa 60 Dezibel verursachen. Der Lärm, der ungefähr dem eines Kühlschranks entspricht, kann die Ruhe von Nachbarn stören.

Bisher uneinheitliche Rechtslage bei Abständen

Mit dem Rundschreiben reagierte Bayern auf die zahlreichen Anfragen zum nachträglichen Einbau von Luftwärmepumpen, wie das Ministerium mitteilte. Bisher gelten je nach Bundesland unterschiedliche Abstandsregelungen, die teilweise uneindeutig sind. In Berlin müssen zum Beispiel drei Meter eingehalten werden, in Schleswig-Holstein und Thüringen gilt dies nur, wenn die Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird.

Neue Regelungen vereinfachen Außenaufstellungen

In Reihenhäusern oder auf kleinen Grundstücken ist jedoch oft nicht genug Platz, um den Mindestabstand einzuhalten. Vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, bleibt in solchen Fällen manchen Eigentümer:innen aufgrund der Drei-Meter-Regel eine sinnvolle Heizalternative verwehrt. Durch den Beschluss des Bayerischen Staatsministeriums sind Eigentümer:innen nun in einem weiteren Bundesland weniger eingeschränkt bei ihrer Heizungswahl.