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Neue Förderung für Neubauten: Wer kann jetzt profitieren?

11.10.2024, 13:36 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) macht den Bau und Erstkauf von klimafreundlichen und kostengünstigen Wohngebäuden in Deutschland attraktiver.

Rohbau eines Wohnhauses mit blauem, leicht bewölktem Himmel

Seit dem 1. Oktober 2024 können Bauverantwortliche und Immobilienkäufer:innen die neue KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment nutzen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und weitere Investoren, die energie- und flächeneffiziente Wohngebäude errichten oder erwerben möchten. Auch der Erwerb von Eigentumswohnungen kann gefördert werden. Der Kredit kann bei einem Finanzierungs­partner der KfW beantragt werden.

Die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (Kredit 296) unterstützt den Bau oder Erstkauf von Wohngebäuden, die besonders geringe Treibhausgasemissionen aufweisen und die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Diese Gebäude dürfen außerdem keinen Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse haben und müssen festgelegte Kostengrenzen über ihren Lebenszyklus hinweg einhalten. Daneben müssen sie eine bestimmte Anzahl an Wohnräumen bieten, die von der Gesamtwohnfläche abhängen:

Wohnfläche allgemein

Wohnfläche rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2

Mindestanzahl der Wohnräume

bis 40 m²

bis 55 m²

1

bis 55 m²

bis 70 m²

2

bis 70 m²

bis 85 m²

3

bis 85 m²

bis 100 m²

4

bis zusätzlich 15 m²

bis zusätzlich 15 m²

je ein weiterer Wohnraum

Attraktive Kreditkonditionen für nachhaltige Wohngebäude

Interessierte können im Rahmen des Förderprogramms einen zinsgünstigen Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,88 Prozent erhalten. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro Kredit aufgenommen werden. Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre, wobei die Zinsen für bis zu zehn Jahre festgeschrieben sind. In den ersten ein bis fünf Jahren kann eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden. Alternativ steht ein endfälliges Darlehen zur Verfügung. Dabei werden über die gesamte Laufzeit von vier bis zehn Jahren hinweg nur Zinsen gezahlt, bevor der komplette Kreditbetrag am Ende der Laufzeit fällig wird.

Neben dem Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes werden auch die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse und der Lebenszykluskosten gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist daher das Einbinden von Energieeffizienz-Expert:innen.

Keine Doppelförderung und Nachfinanzierung möglich

Die Förderung wird nicht zur Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben gewährt. Auch für Grundstückskäufe oder für die Umschuldung bestehender Kredite steht das Programm nicht zur Verfügung. Fördergelder aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können nicht für dieselbe Maßnahme beantragt werden. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Programme „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297, 298) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
© ADRIAN ASSALVE | © Getty Images/iStockphoto - in4mal | © Getty Images/iStockphoto - sbayram | © GettyImages - Lex20