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Solarpaket

Neue Regeln für Balkonkraftwerke: Was gilt künftig für Verbraucher?

23.07.2024, 13:53 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Die neuen Regelungen sorgen für Verwirrung: Expert:innen sind sich uneinig, ob bei Balkonkraftwerken aktuell 600 oder 800 Watt erlaubt sind.

Balkon mit Balkonkraftwerk, dessen Module das Sonnenlicht reflektieren

Im Mai trat das Solarpaket I in Kraft, das den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfacht. Unter anderem sieht es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren und eine Erhöhung der Wechselrichter-Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt vor. Laut Bundesnetzagentur muss jede Solaranlage die technischen Anforderungen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) erfüllen. Die Entwicklung der neuen Produktnorm für Balkonkraftwerke sei derzeit aber noch im Gange: „Bis zur Veröffentlichung der neuen Produktnorm gelten die bisherigen Anforderungen für diesen Anlagentyp einschließlich der Grenze für die Wechselrichterleistung.“

Ähnlich äußert sich Robert Säverin, Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. „Steckersolargeräte wurden im Solarpaket mit 800 Watt Wechselrichterleistung definiert“. Diese Definition könne jedoch nicht die erforderlichen Änderungen in der technischen Normung vorwegnehmen. „Die Sicherheitsanforderungen an Balkonkraftwerke bis 800 Watt werden durch die Produktnorm definiert, die gegenwärtig erarbeitet wird“, so Säverin.

Vanessa Rothe vom VDE erläutert: „Die Anhebung der Wechselrichterleistung hat nichts mit der Produktnorm zu tun.“ Es gehe um eine Anschlussregel, die aktuell entwickelt werde. Die Änderung soll 2025 veröffentlicht werden und wäre dann der Startschuss für die Leistungsbegrenzung von 800 Watt.

„Das ist eine ganz schwierige Gemengelage“

Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fasst die Situation zusammen: „Das ist eine ganz schwierige Gemengelage, da blickt keiner mehr durch.“ Er kommt zu dem Schluss, 800-Watt-Wechselrichter würden der gesetzlichen Lage entsprechen. Dem schließt sich Sebastian Müller vom Balkonsolar-Verein in Freiburg an. Er meint: „Die Leute dürfen ein Steckersolargerät mit 2000-Wattpeak-Panels und maximal 800 Watt betreiben.“ Auf der sicheren Seite seien Verbraucher:innen laut Bauer jedoch, wenn sie abwarten.

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Dirk Legler, Jurist und Begleiter von Musterklagen zu Balkonkraftwerken für die Deutsche Umwelthilfe, erklärt: „Fakt ist, dass wir heute eher einen Stand haben, dass eine 600-Watt-Begrenzung vorliegen muss.“ Könne mit einer CE-Zertifizierung der Komponenten nachgewiesen werden, dass der Betrieb technisch sicher sei, gelte das nicht. Es sei nicht verboten, von VDE-Vorgaben abzuweichen.

Matthias Bauer empfiehlt den Kauf von Balkonkraftwerken, die einen 800-Watt-Wechselrichter enthalten, den der Hersteller auf den Ausgangswert von 600 Watt gedrosselt hat. Auf diese Weise seien Verbraucher:innen in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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