Pflegeheim unbezahlbar? Eigenanteile erreichen Rekordhöhe
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen weiter. Trotz höherer Zuschüsse bleibt die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien hoch.
Die Eigenanteile für Heimplätze in Deutschland steigen weiter. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Ersatzkassenverbands. Anfang 2025 betrugen die monatlichen Eigenkosten für Pflegebedürftige im ersten Jahr eines Heimaufenthalts durchschnittlich 2.984 Euro. Das entspricht einem Anstieg von fast 300 Euro gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige und ihre Familien stehen dadurch erneut vor steigenden finanziellen Belastungen.
Regionale Unterschiede zeigen, dass es beim selbst zu zahlenden Anteil für Pflegeheime teils erhebliche Abweichungen vom Bundesdurchschnitt gibt: Während die höchsten Eigenanteile mit 3.456 Euro in Bremen gezahlt werden müssen, liegt Sachsen-Anhalt mit 2.443 Euro am unteren Ende der Skala.
Höhere Zuschüsse bremsen Kostenentwicklung nicht
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) bewertet die steigenden Kosten als „ständigen Aufwärtstrend“. Weder die von der Pflegekasse gezahlten Entlastungszuschläge noch die seit Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöhten Pflegeleistungen hätten diese Entwicklung abbremsen können.
So stiegen beispielsweise die Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste beim höchsten Pflegegrad auf 2.299 Euro, während der Betrag für vollstationäre Pflege auf einen Höchstsatz von 2.096 Euro angehoben wurde. Allerdings wurde auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,2 Prozent erhöht und liegt nun zwischen 2,6 Prozent für Familien mit fünf oder mehr Kindern und 4,2 Prozent für Kinderlose. Für Versicherte mit einem Kind beträgt der Satz 3,6 Prozent.
Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten
Grundsätzlich bleibt eine Finanzierungslücke bestehen, denn die Pflegeversicherung übernimmt nur einen begrenzten Anteil der anfallenden Heimkosten. Von den durchschnittlich 2.984 Euro, die Pflegebedürftige monatlich zahlen müssen, entfallen im ersten Jahr etwa 1.496 Euro auf pflegerische Leistungen.
Hier greifen die nach der Aufenthaltsdauer gestaffelten Entlastungszuschüsse der Pflegeversicherung, die 2024 von der Ampel-Koalition erhöht wurden: Im ersten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung 15 Prozent der pflegebedingten Kosten, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dennoch müssen Pflegebedürftige weiterhin für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Heime aufkommen.
Mehr Pflegebedürftige, aber keine große Reform
Expert:innen fordern seit Jahren weitergehende Reformen im Pflegesystem, denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt weiter an. Waren es im Dezember 2021 noch etwa fünf Millionen Menschen, lag die Zahl im Dezember 2023 bereits bei 5,7 Millionen. Ursächlich hierfür war unter anderem die Pflegereform von 2017, durch die mehr Menschen – darunter auch Demenzkranke – als pflegebedürftig eingestuft werden. Rund 90 Prozent der Betroffenen werden zu Hause betreut, während die Zahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen bis Ende 2023 auf knapp 800.000 angestiegen ist.
Obwohl die Ampel-Koalition eine umfassende Pflegereform geplant hatte, wurde sie bis zum vorzeitigen Ende der Regierung nicht umgesetzt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte 2024 eingeräumt: „Es ist richtig, dass es in der Pflegeversicherung Reformbedarf gibt.“ Eine langfristige Strategie zur Finanzierung der Pflege steht jedoch weiterhin aus.