Reform der Einspeisevergütung: Das bedeutet das neue Solarspitzengesetz für Eigenheimbesitzer
Mit dem Solarspitzengesetz hat der Bundestag eine wichtige Änderung der Energiepolitik beschlossen. Die neue Regelung verändert die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und setzt gezielte Anreize für eine bessere Netzstabilität.
Für Betreiber:innen neuer Solaranlagen wird die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise künftig ausgesetzt. Darauf haben sich SPD, Grüne und Union in der letzten Sitzungswoche im Bundestag geeinigt. Ziel der Änderung ist es, die Speicherung von Solarstrom zu fördern und so das Netz zu entlasten.
Dass die Anreize für den Ausbau von PV-Anlagen stetig zunahmen, führte zu einem regelrechten Solarboom in den vergangenen Jahren – was das Stromnetz vor einige Herausforderungen stellte. Seit Februar 2025 wird jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde bei Anlagen bis 10 kWp mit 7,95 Cent vergütet. Dabei war der Zeitpunkt der Einspeisung bislang unerheblich. In Zeiten, in denen viel Strom zur Verfügung steht, bestand für PV-Betreiber:innen daher kein Anreiz, den erzeugten Solarstrom stattdessen zu speichern. Die lang diskutierte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll das nun ändern.
Um sicherzustellen, dass die Änderungen die Rentabilität neuer Anlagen nicht zu stark beeinträchtigen, sieht das Gesetz einen Ausgleichsmechanismus vor: Die Stunden, in denen keine Vergütung gezahlt wird, werden am Ende der 20-jährigen Förderperiode nachträglich angerechnet, sodass Betreiber:innen die entgangene Förderung wieder ausgleichen können.
Neue Regeln für PV-Anlagenbetreiber:innen
Die Reform betrifft vor allem neue Anlagen. Betreiber:innen bereits bestehender Photovoltaikanlagen können freiwillig zur neuen Regelung wechseln und erhalten als Anreiz eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Eine weitere Neuerung: PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp müssen künftig durch den Netzbetreiber gesteuert werden können. Dafür sollen alle neuen Anlagen spätestens 24 Monate nach Inbetriebnahme mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Daneben sollen in den nächsten vier Jahren möglichst viele bestehende PV-Anlagen nachgerüstet werden – bis 2028 soll die Quote bei 50 Prozent liegen. Wer noch kein entsprechendes Messsystem hat, muss mit Einschränkungen rechnen. Solange kein Smart Meter verbaut ist, wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt.
Zudem wird es für private Anlagenbetreiber:innen einfacher, ihren Solarstrom direkt zu vermarkten und an der Strombörse zu verkaufen. Auch gespeicherter Strom kann künftig ins Netz eingespeist und vergütet werden. Speicherlösungen werden dadurch noch wichtiger, um den Eigenverbrauch zu maximieren und Verluste durch die Einspeisevergütung zu verringern.
Speicherlösungen gewinnen an Bedeutung
Die Kappung der Einspeisevergütung führt laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) nur dann zu Rentabilitätsverlusten, wenn der gesamte Strom ohne Speicher ins öffentliche Netz eingespeist werden muss. Der Verband schätzt diese Verluste unter den besten Bedingungen mit bester Sonneneinstrahlung und Südausrichtung der Solaranlage auf maximal neun Prozent. Durch den Einsatz von Solarspeichern und eine gezielte Steuerung des Eigenverbrauchs könnten die Verluste jedoch weitgehend ausgeglichen werden, wie eine Simulation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zeigt.
Private Speicher können künftig nicht nur für den Eigenverbrauch genutzt werden, sondern auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom – etwa für den Weiterverkauf oder für Systemdienstleistungen. Auch diese Form der Nutzung wird durch die Reform erleichtert, da der Strom aus privaten Speichern künftig auch vergütet wird. Hier muss die Bundesnetzagentur jedoch noch konkrete Rahmenbedingungen festlegen.
Branche begrüßt neue Regelung
Der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) zeigte sich erleichtert über den Beschluss. „Die Einigung ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Mit enormem Einsatz und Tempo und einem Kraftakt aller Beteiligten wurden zentrale Energiegesetze auf den Weg gebracht – ein starkes Signal für die Energieversorgung“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Nun kommt es auf die zügige Umsetzung an: Wenn der Bundesrat in der Sitzung am 14. Februar zustimmt, könnte die Regelung bereits im März in Kraft treten.