Mit der Nebenkostenabrechnung 2023 müssen Vermieter:innen einen Teil der CO2-Kosten ihrer Mieter:innen übernehmen.
Der CO2-Preis steigt – doch Mieter:innen müssen die Mehrkosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen nicht allein tragen. Eigentümer:innen müssen erstmals mit der Nebenkostenabrechnung 2023 einen Teil der Kosten des CO2-Ausstoßes Ihrer vermieteten Immobilie übernehmen. Das wurde im sogenannten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch ermutigt werden, ihren Verbrauch zu verringern und auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen.“
Denn die steigenden Kosten für fossilen Brennstoff lassen sich nur senken, indem Mieter:innen ihren Energieverbrauch reduzieren oder Vermieter:innen ihre Immobilie energetisch sanieren lassen.
Stufenmodell zur Berechnung der anteiligen Kosten
Anhand eines zehnstufigen Modells wird der Kostenanteil von Vermieter:innen und Mieter:innen in Abhängigkeit zum Energieverbrauch der Immobilie bestimmt.
Nach dem Stufenmodell müssen sich Vermieter:innen nicht an den Kosten beteiligen, wenn der Verbrauch unter 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter liegt. Dagegen müssen Vermieter:innen im schlechtesten Fall von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter 95 Prozent der Kosten übernehmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt einen Online-Rechner zur Ermittlung der CO2-Kostenanteile zur Verfügung. Die nötigen Daten zum Eintragen finden Vermieter:innen und Mieter:innen in der Heizkostenabrechnung. Seit 1. Januar 2023 müssen der CO2-Ausstoß und der CO2-Kostenanteil des gelieferten Brennstoffs dort gesondert aufgeführt werden. Mieter:innen, die einen eigenen Gasvertrag haben oder Heizöl einkaufen, müssen den Vermieteranteil selbst ausrechnen und einfordern.
So steigt der CO2-Preis
Seit 1. Januar 2024 ist der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid erhöht worden. Ab 2025 wird die sogenannte CO2-Steuer auf 55 Euro steigen und bis 2027 jährlich weiter angehoben werden. Die CO2-Abgabe müssen Verbraucher:innen seit 2021 bezahlen, wenn sie einen Emissionsausstoß zum Beispiel beim Heizen mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl verursachen.
Lina Strauss ist seit über zwei Jahren bei Aroundhome und hilft unseren Leser:innen mit ihren Artikeln dabei, die wichtigsten Infos zu allen Themen rund ums Haus auf einen Blick zu finden. Ihr Interesse liegt vor allem bei zukunftsweisenden Themen aus dem Energie- und Immobiliensektor.