Wärmepumpe für Senioren: Finanzierung durch Wohn-Riester möglich
Ab dem 1. Januar 2024 können Eigentümer:innen Guthaben ihrer Riester-Rente nutzen, um energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe zu finanzieren.
Die Deutsche Rentenversicherung fördert nachhaltiges Wohnen im Alter. Ab dem 1. Januar 2024 können Versicherte Guthaben ihrer Wohn-Riester entnehmen, um damit energetische Sanierungsmaßnahmen wie eine neue Wärmepumpe zu finanzieren. Hintergrund seien die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hieß es in einer Meldung der Rentenversicherung. Heizungen sollen in Zukunft mit einem Anteil von mindesten 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Vielen Eigentümer:innen stehen daher Investitionssummen für neue Heizungsanalgen bevor.
Wohn-Riester für energetische Sanierung nutzen
Anschaffungskosten von Wärmepumpen können weit über 20.000 Euro hinausgehen. Für einen optimalen Betrieb können außerdem weitere Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung oder neue Fenster erforderlich sein. Um diese finanzielle Belastung auch noch im Alter zu stemmen, kann nächstes Jahr die sogenannte Eigenheimrente genutzt werden. Versicherte können einen Antrag auf Entnahme für eine energetische Sanierung ab 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Aufwendungen können rückwirkend bis zum 01.07.2023 geltend gemacht werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein
Um das Riester-Ersparte für eine Sanierung nutzen zu können, muss eine Fachfirma beauftragt werden. Diese muss bestätigen, dass es sich laut Gesetz um eine förderfähige Sanierungsmaßnahme handelt. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Dämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken
Austausch von Fenstern oder Außentüren
Installation oder Austausch einer Belüftungsanlage
Austausch der Heizung
Verbesserung der vorhandenen Heizungsanlage, wenn sie älter als zwei Jahre ist
Integration digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, die selbst in der Immobilie wohnen. Die Mindestentnahmesumme liegt bei 20.000 Euro bzw. bei 6.000 Euro, wenn die Immobilie vor weniger als drei Jahren erbaut oder erworben wurde.